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[229 v. Chr.] Zabugu hatte getötet; deshalb mußte er sterben. Wenn er einen Bettler erschlagen oder einen anderen kleinen Schurken erstochen hätte, würde ihm vielleicht ein langwieriger Tod beschieden: Arbeit in einem der Steinbrüche, lebendig begraben und dennoch nützlich für die anderen. Mord an einem reichen, einflußreichen Mann war durch Tod am Kreuz zu sühnen; wenn der Richter nichts anderes anordnete, würde man den Mörder an ein Kreuz binden, ihm Arme und Beine brechen und das übrige der Sonne, dem Durst und den Schmerzen überlassen.