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[229 v. Chr.] Zabugu hatte getötet; deshalb mußte er sterben. Wenn er einen Bettler erschlagen oder einen anderen kleinen Schurken erstochen hätte, würde ihm vielleicht ein langwieriger Tod beschieden: Arbeit in einem der Steinbrüche, lebendig begraben und dennoch nützlich für die anderen. Mord an einem reichen, einflußreichen Mann war durch Tod am Kreuz zu sühnen; wenn der Richter nichts anderes anordnete, würde man den Mörder an ein Kreuz binden, ihm Arme und Beine brechen und das übrige der Sonne, dem Durst und den Schmerzen überlassen. Aber Zabugu hatte das Verbrechen – schlimmer: die Dummheit – begangen, einen Reichen zu töten, der zu den zweihundert Richtern gehörte. Dafür würde einer der anderen Richter zweifellos einen abschreckenden Tod verhängen.
Die Büttel, die unter Bomilkars Leitung den Frieden und die Ordnung der Stadt hüteten, hatten Zabugu zur Großen Mauer gebracht und in eines der Verliese gesteckt.
Es gab einiges am Hergang, das Bomilkar mißfiel, weil Fragen blieben. Fragen, die er Zabugu stellen wollte, ehe einer der einfallsreichen Henker ihm den Mund für immer schloß.
Während er darauf wartete, daß die Hüter des Verlieses mit Zabugu erschienen, überflog Bomilkar noch einmal die Papyrosfetzen, die sein Stellvertreter Autolykos bekritzelt hatte. Nichts an alledem gefiel ihm; dabei sagte er sich mit einem leisen Glucksen, daß kein Mörder verpflichtet sei, sich nach den Vorlieben des Herrn der Wächter der Stadt zu richten.
Der Mord war am Vorabend geschehen, als Bomilkar mit seiner Gefährtin Aspasia in einer Schänke des Hafenviertels aß und den wüsten Geschichten eines Erzählers lauschte. Autolykos hatte den Mörder in die Festung gebracht und offenbar mit Nägeln und Zähnen vor einigen Ratsdienern geschützt, die ihn gleich in den Kerker des Gerichtsgebäudes schleifen wollten.
»Gut so«, murmelte Bomilkar. Er hatte Autolykos auch schon gründlich gelobt. Die Richter und ihre Folterer würden sich früh genug mit Zabugu vergnügen.
Und er selbst hatte sich viel früher mit ihm befassen wollen, gleich am Morgen. Aber dann war eine jener unausweichlichen Formen wiederkehrenden Unheils über ihn gekommen: Ratsherren oder solche, die es werden wollten. Jährlich wurde ein Drittel des Rats neu gewählt, die Wahlen fanden im Spätsommer statt, und zuvor zogen alle, die wieder oder erstmals zur Wahl antraten, durch die Stadt. Um mit Bürgern zu reden, Beschwerden zu lauschen, Verheißungen abzusondern.
Bomilkar, geboren in der ältesten der punischen Städte, Ityke, hätte längst das Bürgerrecht von Qart Hadasht beantragen können, um sich an solchen Wahlen zu beteiligen. Besitz, Verdienste oder Ämter waren die Voraussetzungen. Er besaß weder Boden noch ein Haus oder ein Geschäft, aber er hatte in Iberien gekämpft und hütete den Frieden der Stadt. Eigentlich wußte er gar nicht, warum er sich nie bemüht hatte; vielleicht, weil er ohnehin zuviel mit Politikern umgehen mußte.
Wie an diesem Morgen, als acht Männer, die er alle nicht kannte, zuerst die Wachstube und dann die Festung besichtigen wollten. Einer seiner Stellvertreter, der Punier Achiqar, hatte sie g