: Axel Becker, Walter Gruber, Henning Heuter
: Handbuch MaRisk Neue Anforderungen an das Risikomanagement in der Bankpraxis
: Fritz Knapp Verlag
: 9783831408894
: 1
: CHF 103.40
:
: Geld, Bank, Börse
: German
: 448
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB

Durch die MaRisk werden die Anforderungen an das Risikomanagement in Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistungsunterneh en definiert und die wesentlichen quantitativen und qualitativen Vorgaben der zweiten Baseler Säule konkretisiert. Die flexibel gestalteten Mindestanforderungen können institutsindividuell unter Berücksichtigung von Proportionalitätserw&aum ;gungen umgesetzt werden. Im Rahmen dieser komplettüberarbeiteten dritten Auflage dieses 'MaRisk-Klassikers' wurden die neuen Regelungen, die sich aus der 5. Novelle ergeben, eingearbeitet. Wesentliche Komponenten derÜberarbeitung waren insbesondere die 'Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung' (BCBS 239), die Risikokultur und das Thema Outsourcing. Weiter sind Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis in dieÜberarbeitung eingeflossen. Die Autoren - allesamt Experten aus der Bankenaufsicht, Bankpraxis und Wissenschaft - weisen damit den Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Mindestanforderungen in den betroffenen Unternehmensbereichen der Finanz- und Kreditwirtschaft.

Axel Becker, Diplom-Betriebswirt/CRMA, Revisionsleiter bei der SÜDWESTBANK AG in Stuttgart, ist seitüber 20 Jahren in leitenden Positionen der Internen Revision bei verschiedenen Kreditinstituten tätig. Er befasst sich zudem mit der Prüfung von bankaufsichtsrechtlichen Themen und ist Herausgeber/Autor von 62 Büchern sowie 102 Fachaufsätzen zum Themenbereich Bankenaufsicht und Prüfungswesen. Herr Becker ist Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule in Baden-Württemberg, Seminartrainer, Verwaltungsratsmitglied des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR) sowie Mitglied der Financial Experts Association e.V. in Stuttgart. Dr. Walter Gruber, Diplom-Wirtschaftsmathematike , ist geschäftsführender Partner bei der 1 PLUS i GmbH. Zuvor arbeitete er für eine Investmentbank im Bereich Treasury und ALCO-Management. Anschließend war Herr Dr. Gruber als Gruppenleiter bei der Bankenaufsicht im Direktorium der Deutschen Bundesbank für den Bereich Research/Grundsatzfragen in internen Risikomodellen und Standardverfahren verantwortlich, wo er die Bundesbank auch in den verschiedenen internationalen Gremien vertrat (verschiedene Baseler Arbeitskreise, IOSCO). Herr Dr. Gruber ist Verfasser zahlreicher Veröentlichungen vor allem in den Bereichen Bankenaufsicht (Basel/CRR/MaRisk), Markt- und Kreditrisikomodelle und derivative Finanzprodukte. Auf diesen Gebieten trat er auch als Herausgeber vieler Standardwerke in Erscheinung. Henning Heuter, Dipl.-Bankbetriebswirt (BA) und Bankkaufmann, ist geschäftsführender Partner bei der 1 PLUS i GmbH. In seiner Tätigkeit als Berater für Risikosteuerung, die neben den Fragen des Risikomanagements auch deren aufsichtsrechtliche Behandlung umfasst, berät er Kreditinstitute aller Institutsgruppen im In- und Ausland und ist als Seminartrainer aktiv. Schwerpunkte sind die Integration aller wesentlichen Risiken in die Gesamtbank, die Weiterentwicklung von Risikotragfähigkeits- beziehungsweise ICAAP-Systemen und das Themengebiet Sanierung/Abwicklung von Instituten. Vor seiner Tätigkeit für die 1 PLUS i GmbH war Herr Heuter bei der Sparkasse Rügen im Bereich Unternehmenssteuerung für das Sachgebiet Risiko und als Verhindertenvertreter für die Leitung des Vorstandsreferats in der Sparkasse verantwortlich.

Die fünfte MaRisk-Novelle: Vorbemerkung und Anwendungsbereich


von Markus Rose

1Einleitung

2Vorbemerkung in AT 1 MaRisk

2.1Anforderungen an die Ausgestaltung des Risikomanagements: AT 1 Tz. 1

2.2Ausgestaltung von ICAAP und SREP unter Beachtung des Proportionalitätsprinzips: AT 1 Tz. 2 und 3

2.3Integration des Anlegerschutz-Ziels in die MaRisk: AT 1 Tz. 4

2.4Öffnungsklauseln als Charakteristikum der MaRisk: AT 1 Tz. 5

2.5Definition systemrelevanter Institute: AT 1 Tz. 6

2.6Forderung nach einem risikoorientierten Prüfungsansatz: AT 1 Tz. 7

2.7Der modulare Aufbau der MaRisk: AT 1 Tz. 8

3Definition des Anwendungsbereichs in AT 2

3.1Der institutsbezogene Anwendungsbereich: AT 2.1

3.2Der risikobezogene Anwendungsbereich: AT 2.2

3.3Der geschäftsbezogene Anwendungsbereich: AT 2.3

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1Einleitung


Seit ihrer erstmaligen Veröffentlichung am 20. Dezember 2005 stellen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) den zentralen Baustein für die qualitative Aufsicht in Deutschland dar. Sie formulieren Grundprinzipien zur Ausgestaltung des Risikomanagements für in Deutschland tätige Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.

Am 27. Oktober 2017 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die fünfte Novelle der MaRisk, mit der die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) im Januar 2013 veröffentlichten„Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung“ (BCBS 239) Eingang in die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für deutsche Institute gefunden haben.1 Darüber hinaus sind Neuerungen, Konkretisierungen und Klarstellungen im Modul„Auslagerung“ sowie–über das im Jahr 2014 veröffentlichte Papier„Guidance on Supervisory Interaction with financial institutions on Risk Culture“ des Financial Stability Board (FSB)2– das Thema„Risikokultur“ als weitere Schwerpunkte in die jüngsteÜberarbeitung der MaRisk eingeflossen.3

In diesem Artikel werden die Anforderungen der MaRisk in den Modulen AT 1 und AT 2 vorgestellt und erläutert. Dabei legt AT 1 MaRisk als Ausgangspunkt die Ziele dieses Rundschreibens der Aufsicht und seinen generellen Kontext dar, während AT 2 MaRisk den mehrdimensionalen Anwendungsbereich der MaRisk absteckt.

2Vorbemerkung in AT 1 MaRisk


Eine ausführliche Einleitung bildet den Ausgangspunkt der MaRisk: Das mit„Vorbemerkung“ betitelte Modul AT 1 mit seinen nun insgesamt acht Textziffern (Tz.) fungiert als Präambel, in der zentrale Aspekte der MaRisk herausgehoben sowie auf Regelwerke und Themen von genereller Bedeutung für das MaRisk-Rundschreiben und seine Weiterentwicklung Bezug genommen werden.4

2.1Anforderungen an die Ausgestaltung des Risikomanagements: AT 1 Tz. 1

Als gesetzlicher Anknüpfungspunkt der MaRisk wird in AT 1 Tz. 1 MaRisk§ 25a KWG genannt, der von den Instituten eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verlangt. Diese hat die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten zu gewährleisten. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation umfasst insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement sowie darüber hinaus gemäß§ 25a Abs. 1 Satz 6 KWG angemessene Regelungen zur jederzeitigen Bestimmung der finanziellen Lage des Instituts (Rechnungslegungs- und Managementinformationssystem), die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und einen Whistleblowing-Prozess.5

Als Kernelement einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation fordert§ 25a Abs. 1 Satz 3 KWG ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Diesen zentralen Terminus nehmen die MaRisk in AT 1 Tz. 1 auf und wiederholen bei der Bestimmung des Risikomanagementbegriffs die gesetzliche Definition:„Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfasst unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit insbesondere die Festlegung von Strategien6 und die Einrichtung interner Kontr