: Fei Yang
: Die Haftung von Plattformbetreibern für die Mitwirkung an fremden Rechtsverletzungen nach deutschem und chinesischem Recht Eine Untersuchung zum Urheber-, Marken- und Lauterkeitsrecht
: Vandenhoeck& Ruprecht Unipress
: 9783847008545
: Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht
: 1
: CHF 40.90
:
: Recht
: German
: 176
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Wie unterscheidet sich die Haftung von Plattformbetreibern für mittelbare Urheber-, Marken- und Lauterkeitsrechtsverletzungen in Deutschland und China? Um dieser Frage nachzugehen, untersucht Fei Yang das von der deutschen Rechtsprechung geschaffene Haftungsregime und die deutsche Haftungsprivilegierung. In einem rechtsvergleichenden Teil stellt sie sodann die chinesische Haftungsproblematik dar und bewertet sie. Während im deutschen Urheber- und Markenrecht auf die Störerhaftung nicht verzichtet werden kann, hat sich der chinesische Gesetzgeber in Einklang mit der Entwicklung in europäischen Ländern entschlossen, gesetzliche Regelungen zur Behandlung der Haftung im Internet einzuführen, die jedoch einen anderen Weg beschreiten als die Rechtsprechung in Deutschland. How does the liability of platform operators for contributory infringement of copyright, trademark and unfair commercial practices differ in Germany and China? In order to answer this question Fei Yang examines the liability regime created by the German Legislative and the German liability privilege. The study makes a comparative law approach with regard to the Chinese liability difficulties and evaluates them. Contrary to the German copyright and trademark law where the disturbance liability is compulsory, the Chinese Government - in harmony with the development in the European countries - decided to introduce legal regulations which define how to handle liability in the internet. However, these regulations differ from those in Germany.

Dr. Fei Yang studierte Rechtswissenschaften an der China University of Political Science and Law und der LMU München. Nach einem LL.M.-Studium promovierte sie an der Universität zu Kiel.
Title Page4
Copyright5
Table of Contents6
Body14
Vorwort14
Einleitung16
A. Einführung16
B. Gang der Untersuchung17
Teil 1: Deutsches Recht20
A. Störerhaftung zur Begründung der Haftung von Plattformbetreibern20
I. Begriff der Störerhaftung20
1. Die weite Störerhaftung der früheren Rechtsprechung20
2. Die enge Störerhaftung21
II. Haftungsvoraussetzungen des Plattformbetreibers als Störer22
1. Akzessorietät und Subsidiarität22
2. Adäquat-kausaler willentlicher Beitrag zur Rechtsverletzung eines Dritten23
3. Zumutbare tatsächliche und rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der Rechtsverletzung25
III. Entwicklung der Haftungsbeschränkungen in der Rechtsprechung26
1. Haftungsbeschränkung durch Zumutbarkeitserwägungen auf der Rechtsfolgenseite26
2. Haftungsbeschränkung durch Prüfungspflichten auf Tatbestandsebene28
IV. Rechtsfolgen30
V. Vereinbarkeit der Störerhaftung mit dem EU-Recht31
VI. Zusammenfassung32
B. Abkehr von der Störerhaftung im Lauterkeitsrecht33
I. Kritik an der lauterkeitsrechtlichen Störerhaftung33
1. Fehlen der Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 1004 BGB33
2. Kritik an der Prüfungspflicht35
3. Kritik an der Ablehnung von Schadensersatzansprüchen36
4. Zwischenergebnis37
II. Das BGH-Urteil „Jugendgefährdende Medien bei eBay” als Wendepunkt im Lauterkeitsrecht37
1. Die Entscheidung37
2. Täterschaft aufgrund der Verletzung lauterkeitsrechtlicher Verkehrspflichten38
3. Die Lehre von den Verkehrspflichten42
4. Vergleich mit der lauterkeitsrechtlichen Störerhaftung46
III. Fortentwicklung und Ablösung der Störerhaftung im Lauterkeitsrecht49
C. Die Verletzung von Verkehrspflichten als einheitliches Rechtsinstitut zur Begründung der Haftung für mittelbare Rechtsverletzungen?50
I. Meinungsstand des BGH und seine Problematik51
1. Gründe des BGH für die Ablehnung der Täterhaftung wegen Verkehrspflichtverletzung im Urheber- und Markenrecht51
2. Kritik an der Ansicht des BGH und Vorschläge in der Literatur53
II. Stellungnahme: Ablehnung der Übertragung der Verkehrspflichten auf das Urheber- und Markenrecht55
1. Fehlende gesetzliche Grundlage im Urheber- und Markenrecht56
2. Anforderungen an die Werknutzung im Lichte des EU-Rechts und des deutschen UrhG56
3. Exkurs zum Markenrecht60
4. Verstoß gegen den Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz”60
5. Fazit61
D. Ermittlung des Umfangs der Prüfungspflichten für Plattformbetreiber62
I. Einführung62
II. Umfang der Prüfungspflichten62
1. Funktion und Aufgabenstellung63
2. Wirtschaftlicher Vorteil aus der Rechtsverletzung64
3. Gefahr und die gefährdeten Rechtsgüter64
4. Erkennbarkeit der Verstöße64
5. Sozialadäquanz der von Plattformbetreibern erbrachten Dienstleistung65
6. Eigenverantwortung des unmittelbar handelnden Dritten66
7. Beherrschungsmöglichkeit der Gefahr66
III. Zusammenfassung66
E. Haftungsprivilegierung von Internetplattformbetreibern67
I. E-Commerce-RL67
1. Anwendungsbereich und Begriffserklärung der ECRL67
2. Haftungsprivilegierung des Plattformbetreibers (Art. 14 ECRL)69
3. Keine allgemeine Überwachungspflicht (Art. 15 ECRL)70
II. Umsetzung in das deutsche Recht70
1. Entstehungsgeschichte70
2. Anwendungsbereich71
3. Ziel und Filterfunktion der §§ 7 ff. TMG72
4. Die Verantwortlic