ADEL
Ihm verdanken wir die Etikette. Weil Aristokraten am Hof König Ludwigs XIV. achtlos durch die Blumen und Grünflächen von Versailles trampelten (so geht die Geschichte), sah man sich gezwungen, sie davon fernzuhalten. Dies gelang nur, indem kleineétiquettes – Täfelchen → – mit der Aufschrift »Bitte nicht betreten« aufgestellt wurden. Dass sich die Etikette unserer Zeit nicht auf »Rasen betreten verboten« beschränkt, erkennen Sie am Volumen dieses Buches.
Die heute mitten unter uns im Leben stehende Generation der »Blaublütler« ist bereits die vierte und fünfte Generation nach der Zerschlagung ihrer fest gefügten Weltordnung, bei der der »Stand« nicht mehr zwingend das Programm des Lebens vorgibt. Was war geschehen? Seit mit Kaiser Karl I. die Habsburgermonarchie zu Grabe getragen und in Österreich (zunächst Deutsch-Österreich) die Republik ausgerufen wurde, ist seit 1919 das Tragen der Adelstitel bei uns verboten. Das regelt das sogenannte Adelsaufhebungsgesetz (komplett: Gesetz über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden).
In der Anschrift sowie der Anrede einer Person, von der Sie wissen, dass sie dem Adel angehörte, ist es jedoch erlaubt und Ihnen überlassen, ob Sie die Adelstitulatur anwenden. Besonders bei der Vorstellung von Adeligen im republikanischen österreichischen Umfeld ist Ihr Feingefühl gefragt und auf die Empfindungen aller Anwesenden Rücksicht zu nehmen.
Das ändert natürlich wenig an dem angeborenen Statusgefühl der Betroffenen. Von frühester Jugend sind die Mitglieder des Adels darauf trainiert, Wortführer und Beispielgeber der Erhaltung der kulturellen und natürlichen Werte zu sein. Die traditionsreichen Großfamilien geben ihnen die nötige Sicherheit des unbestrittenen »Seins« vor bemühtem bloßen »Scheinen«.
Standesdünkel gilt heute als überholt. Es geht um die Bewahrung von Werten, die für di