: Dominik Regelsberger
: Die Eigenbedarfskündigung durch juristische Personen und Personengesellschaften
: Mohr Siebeck
: 9783161559624
: Studien zum Privatrecht
: 1
: CHF 83.10
:
: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
: German
: 208
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Kann eine Gesellschaft ein Mietverhältnis unter Berufung auf den Eigenbedarf eines Gesellschafters kündigen? Wie verhält es sich bei juristischen Personen? Dominik Regelsberger setzt sich mit den bislang vertretenen Meinungen kritisch auseinander und stellt fest, dass diese Ansichten zum einen dogmatische Schwächen aufweisen und zum anderen zu uneinheitlichen und systematisch fragwürdigen Ergebnissen führen. Er erarbeitet einen neuen Ansatz, bei dem er neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten das familiäre Verhältnis zwischen dem Vermieter und der Bedarfsperson als entscheidendes Merkmal heranzieht. Zudem entwickelt er einen Maßstab, der auch bei juristischen Personen und Gesellschaften die Feststellung des Bestehens eines solchen Verhältnisses ermöglicht. Die aus der Anwendung dieser Lösung resultierenden Ergebnisse stellt der Verfasser anhand einiger Beispiele aus der Praxis dar.

Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München; 2015 Erstes juristisches Staatsexamen in München; seit 2015 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der LMU München (Prof. Dr. Stephan Lorenz); 2017 Promotion; seit 2017 Rechtsreferendariat am LG München I.
Cover1
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
§ 1 Einleitung ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????20
§ 2 Relevante Personenmehrheiten auf Vermieterseite24
A. Mehrheit natürlicher Personen24
B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts27
I. Rechtsfähigkeit der GbR27
1. Traditionelle Lehre vom Sondervermögen (individualistische Theorie)27
2. Kritik28
3. Theorie von der kollektiven Einheit (Gruppenlehre)28
4. Kritik an dem Begriff der Teilrechtsfähigkeit29
5. Gesellschaftsvermögen als Bedingung für die Rechtsfähigkeit?31
6. Ergebnis32
II. Rechtsnatur der GbR32
1. Gesellschaftsrechtlicher Dualismus33
2. Einheitslehre33
3. Kritik und Stellungnahme34
a) Verschiedenheit der Haftungssysteme34
b) Verschiedenheit der Auswirkungen des Mitgliederwechsels35
c) Verschiedenheit der Vermögensstruktur36
d) Verschiedenheit der Gründung und Verleihung von Rechtssubjektivität37
e) Ergebnis37
III. „Die“ GbR in der Mietrechtspraxis39
1. Kleine und mittlere Gesellschaften bürgerlichen Rechts am Beispiel der Familien-GbR und Grundstücksgesellschaften nach dem sog. Münchener Modell39
a) Familien-GbR39
b) Grundstücks-GbR am Beispiel des sog. Münchener Modells41
2. Große Gesellschaften bürgerlichen Rechts am Beispiel der Publikums-GbR als Immobilieninvestment41
3. Ergebnis42
C. Offene Handelsgesellschaft43
D. Kommanditgesellschaft44
I. Familien-KG44
II. Publikums-KG45
E. Verein und Genossenschaft46
F. Stiftung47
G. Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)49
H. Ergebnis51
§ 3 Eigenbedarf i. S. v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB54
A. Historie des Eigenbedarfs in Deutschland ab dem 19. Jahrhundert ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????54
I. Historie des Eigenbedarfs im bürgerlichen Recht vor 1949 ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????55
1. Eigenbedarf vor 190055
2. Eigenbedarfskündigung mit Inkrafttreten des BGB57
3. Auswirkungen des ersten Weltkriegs57
4. Mieterschutzgesetz, 192358
5. Neubekanntmachung des MSchG, 192860
6. Eigenbedarf während der Zeit des „Dritten Reichs“60
II. Eigenbedarf in beiden deutschen Staaten nach der Teilung ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????61
1. Eigenbedarf in der DDR61
2. Eigenbedarf in der Bundesrepublik Deutschland62
a) Im Zeitraum 1949–197162
b) Ab 197164
c) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 1.8.198565
d) Entwicklung von 1985 bis zur Wiedervereinigung 1990 ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????66
III. Entwicklung seit der Wiedervereinigung 1990 bis heute66
1. Maßnahmen des Gesetzgebers66
2. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 26.5.1993 ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????66
IV. Ergebnis68
B. Tatbestand des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB69
1. Überblick69
2. Tatbestandsmerkmale des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB im Einzelnen70
a) Bedarfspersonen70
b) Bedarfsgrund72
aa) „Benötigen“ i. S. d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB72
bb) Maßgebliche Zeitpunkte und Wegfall des Bedarfsgrundes73
(1) Vorliegen des Bedarfsinteresses im Moment des Zugangs der Kündigung73
(2) Wegfall des Bedarfsgrundes und maßgeblicher Zeitpunkt74
(aa) Meinungsspektrum74
(bb) Stellungnahme75
cc) Dogmatische Konsequenz76
dd) Angebotslösung77
c) Einflüsse von Treu und Glauben auf die Eigenbedarfskündigung, § 242 BGB78
C. Kündigung gem. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB79
I. Verhältnis des § 573 Abs. 1 zu Abs. 2 BGB80
II. Anforderungen an ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB80
1. Abstrakte Anforderungen an ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB80
2. Betriebsbedarf81
3. Unterschied zu einer Eigenbedarfskündigung einer Personenmehrheit84
§ 4 Eigenbedarf der Personenmehrheiten86
A. Eigenbedarf einfacher Vermietermehrheiten am Beispiel der Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. §§ 741 ff. BGB86
I. Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung86
1. Eigenbedarf wenigstens eines Vermieters genügt87
2. Eigenbedarf aller Vermieter erforderlich87
II. Stellungnahme87
1. Wortlaut87
2. Systematik88
3. Sinn, Zweck und Wille des Gesetzgebers89
III. Ergebnis90
B. Eigenbedarf der juristischen Person90
I. Grundlagen90
II. GmbH91
1. Tankstellen-Fall92
2. Wohnungsverwaltung92
3. Susi-P.-Familien-GmbH93
4. Ergebnis93
III. Genoss