2 UNGELERNTE NATURBURSCHEN FREMDER ZUNGE
2 »U N G E L E R N T E N A T U R B U R S C H E N F R E M D E R Z U N G E«
Am 18. Oktober 1961 nahm Tosun sein Studium in München auf. Zwölf Tage später trafen die Regierungen in Bonn und Ankara eine schicksalhafte Vereinbarung zur »Regelung der Vermittlung türkischer Arbeitnehmer nach der Bundesrepublik Deutschland«.8 Das Anwerbeabkommen trat rückwirkend zum 1. September 1961 in Kraft, der Vertrag umfasste gerade einmal zwölf Punkte auf zwei Seiten. Er wurde nicht etwa bei einer feierlichen Zeremonie von hohen Regierungsvertretern unterzeichnet, sondern durch einen simplen Briefwechsel zwischen dem Auswärtigen Amt (»Aktenzeichen 505-83 SZV/3 – 92.42«) und der türkischen Botschaft besiegelt. Der Bedeutung des Abkommens – das nicht nur das Leben von Millionen Menschen, sondern auch Deutschland und die Türkei sowie die Beziehungen der beiden Staaten für immer verändert hat – wurde das kaum gerecht.
Noch vor diesem Abkommen aus dem Jahre 1961 war eine kleine Gruppe Türken nach Deutschland gekommen: die sogenannten Heuss-Türken. Bereits 1957 hatte Bundespräsident Theodor Heuss bei einem Staatsbesuch in Ankara Berufsschulabsolventen eingeladen. Im Jahr darauf folgten 150 junge Männer dieser Einladung, viele fingen bei Ford in Köln an. »Die guten Erfahrungen mit den ›Heuss-Türken‹ brachten viele Unternehmen auf die Idee, auf eigene Faust in der Türkei Arbeitnehmer anzuheuern«, schrieb dieRheinische Post im Jahr 2011 zum 50-jährigen Jubiläum des Anwerbeabkommens mit der Türkei.9 Im Bundesarbeitsministerium habe damals die Auffassung geherrscht, »dass der türkische Arbeiter leistungsmäßig und in der persönlichen Veranlagung und Haltung keinesfalls gegenüber dem italienischen Arbeiter zurücksteht«.
Mit Italien hatte die Bundesrepublik bereits 1955 ein Abkommen geschlossen – mit deutlich mehr Pomp als sechs Jahre später mit der Türkei. Dieser markante Unterschied wurde auch in dem zitierten Rückblick festgehalten: »Zur Unterzeichnung des ersten deutschen Anwerbeabkommens ausländischer ›Gastarbeiter‹ reiste 1955 ein deutscher Minister nebst Botschafter zur feierlichen Unterzeichnung in Rom an. Für die Türkei gab es keinen Festakt, kein Händeschütteln und auch kein Foto.« Das mag ein frühes Anzeichen dafür gewesen sein, dass die Türken zwar als Arbeiter gebraucht wurden, als Menschen aber weniger erwünscht waren. Zwar zeigte sich die deutsche Gesellschaft in den folgenden Jahren auch gegenüber Gastarbeitern aus katholischen Ländern wie Italien oder Portugal verschlossen. Am meisten fremdelten die Deutschen aber mit den muslimischen Türken.
Fünf Jahre nach dem Vertrag mit It