3 Politische und rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Rahmenlehrpläne in Brandenburg
3.1 Bildungspolitische Zielsetzungen
3.1.1 BNE - orientierte Grundsätze
BNE ist das Fundament für die Umweltbildung im Rahmen der Umsetzung der bildungspolitischen Zielsetzungen der Landesregierung. Hauptanliegen ist es, kompetenzfördernd zu agieren, um komplexe Zusammenhänge der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung zu erkennen und das Interesse an der Lebensgestaltung zu forcieren. Dabei soll eine möglichst kritische Reflexion der eigenen Bedürfnisse und die davon abhängige Tragweite eigener Handlungen bezüglich nachhaltiger Herausforderungen angesprochen werden. Integrativ orientieren sich die Inhalte an Kernthemen der AGENDA 21 sowie an zum größten Teil problembehafteten Komplexfeldern (Ernährung, Mobilität, Wohnen). Damit soll das Lernverständnis und die Auffassungsgabe kontinuierlich gefördert werden, indem die erweiterte Wissensvermittlung sekundär an bereits vorhandenem Grundwissen anknüpft[42]. Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenkonzeptes der Umweltbildungsarbeit in Brandenburg wird die Herausbildung und Stärkung von individuellen und gemeinschaftlichen Umweltverhalten etabliert. (s. Rahmenkonzept für die Umweltbildungsarbeit in Brandenburg)[43].
3.1.2 Länderspezifische Zielsetzungen
In der Koalitionsvereinbarung[44] für die 5. Legislaturperiode haben sich die Regierungsfraktionen auf folgende bildungspolitische Schwerpunkte geeinigt, die für die Umweltbildungsarbeit inhaltlich hervorzuheben sind.
Verbesserung der Unterrichtsqualität in der Grundschule und die individuelle Förderung
Verstärkung der naturwissenschaftlichen und experimentiellen Anteile im Primärbereich (Sachkunde) und integrierter naturwissenschaftlicher Unterricht in der Sekundarstufe I
Weiterführung des Programmes zur Studien- und Berufsorientierung (Praxislernen - Netzwerke Schule und Wirtschaft)
qualitative Verbesserung der Ganztagsangebote an Ganztagsschulen
Ausbau der Selbstständigkeit von Schulen
Schulleitungen sollen bei Personalentscheidungen von Lehrkräften unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte einen größeren Einfluss haben
Das Brandenburgische Schulgesetz (BbgSchulG)[45] definiert hinsichtlich der Bildungsinhalte Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung, die für die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Wertegrundsätzen von primärer Relevanz sind. Dazu gehören insbesondere die Fähigkeit und Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler
$ 4 Abs. 5 Satz 1-14 It. BbgSchulG[46]:
für sich selbst, wie auch gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen,
die eigene Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten und in diesem Sinne auch mit Medien sachgerecht, kritisch und kreativ umzugehen,
sich Informationen zu verschaffen und kritisch zu nutzen sowie die eigene Meinung zu vertreten, die Meinungen anderer zu respektieren und sich mit diesen unvoreingenommen auseinander zu setzen,
Kreativität und Eigeninitiative zu entwickeln,
Beziehungen zu anderen Menschen auf der Grundlage von Achtung, Gerechtigkeit und Solidarität zu gestalten, Konflikte zu erkennen und zu ertragen sowie an vernunftgemäßen und friedlichen Lösungen zu arbeiten,
sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau einzusetzen und den Wert der Gleichberechtigung auch über die Anerkennung der Leistungen von Frauen in Geschichte, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft einzuschätzen,
eigene Rechte zu wahren und die Rechte anderer auch gegen sich selbst gelten zu lassen,
ihr künftiges privates, berufliches und öffentliches Leben verantwortlich zu gestalten und die Anforderungen des gesellschaftlichen Wandels zu bewältigen,
soziale und politische Mitverantwortung durch individuelles Handeln und durch die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen zu übernehmen und zur demokratischen Gestaltung einer gerechten und freien Gesellschaft beizutragen,
Ursachen und Gefahren der Ideologie des Nationalsozialismus sowie anderer zur Gewaltherrschaft strebender politischer Lehren zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken,
die eigene Kultur sowie andere Kulturen, auch innerhalb des eigenen Landes und des eigenen Umfeldes, zu verstehen und zum friedlichen Zusammenleb