: Frank Fechner, Axel Wössner
: Journalistenrecht Ein Leitfaden für Medienschaffende: Social Web, Online, Hörfunk, Fernsehen und Print
: Mohr Siebeck Lehrbuch
: 9783161538278
: 3
: CHF 19.70
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 250
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Die digitalen Veränderungen und die damit verbundene technische Konvergenz haben inzwischen dazu geführt, dass die im Buch aufgeworfenen Fragen nicht nur Journalisten angehen. Jeder Medienschaffende, der Content in Form von Texten, Grafiken, Bildern, Videos und Audios ins Internet stellt, sieht sich weitgehend mit denselben rechtlichen Fragen konfrontiert, wie der redaktionell tätige Journalist. Die aktualisierte 3. Auflage wurde deshalb um viele Einzelheiten zum Social-Web Auftritt ergänzt. Damit sollen Journalisten und andere Medienschaffende gegen alle juristischen Fallstricke gewappnet sein, die ihnen auf den sozialen Plattformen wie auf Facebook, Google+ oder in Blogs begegnen. Die neue Rechtsentwicklung mit teilweise neuen Fallbeispielen wurde eingearbeitet. Alle praxisrelevanten Rechtsfragen sind in diesem Buch verständlich, medienübergreifend und wissenschaftlich fundiert erörtert.Aus dem Vorwort
Zahlreiche Checklisten sollen den Studierenden bei seiner praktischen Arbeit unterstützen.
Für Bibliotheken gelten bei diesem Titel abweichende Konditionen; bitte wenden Sie sich an den Vertrieb.
Cover1
Vorwort6
Inhalt8
Erste Phase: Themenfindung14
1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? Grundsätzlich kann jedes Thema im öffentlichen Informationsinteresse behandelt werden, zu beachten ist aber das Verbot falscher Berichterstattung14
2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? Vorsicht vor Ideenklau: „Eigene“ Themen und Ideen können von anderen Journalisten aufgegriffen werden!16
3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? Journalisten müssen die politische und weltanschauliche Haltung ihrer Redaktion berücksichtigen, sie können allerdings nicht gezwungen werden, etwas unter ihrem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer Überzeugung entspricht18
4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? Bei der Themenauswahl sollte man sich nicht durch Drohungen staatlicher Stellen oder von privaten Interessenträgern einschüchtern lassen20
5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? Sperrfristen und Exklusivverträge sind bei der Themenwahl unbeachtlich21
6. Wann ist ein Thema „reif“? Falsche Behauptungen über andere können für Journalisten unangenehme Folgen haben, weshalb jedes Thema eine sorgfältige Recherche voraussetzt26
Zweite Phase: Recherche28
7. Darf ein Journalist überall recherchieren? Recherchiert werden darf in der Öffentlichkeit in Räumlichkeiten ist das Hausrecht zu beachten
8. Darf verdeckt recherchiert werden? Verdeckte Recherchen können im öffentlichen Informationsinteresse gerechtfertigt sein, doch gilt das nicht immer31
9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? Informationen, die Dritte illegal erlangt haben, dürfen grundsätzlich im öffentlichen Informationsinteresse veröffentlich werden33
10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? Bei Bildaufnahmen müssen insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte geachtet werden eine Liste der Problembereiche zeigt auf, wo es gefährlich wird
Personen34
Gegenstände / Sachen35
Kunstwerke35
Veranstaltungen38
Technische und wissenschaftliche Darstellungen38
Häuser / Grundstücke39
Wohnungen39
Autos39
Kfz-Kennzeichen und Praxisschilder39
Militärische Gelände und Anlagen40
Bahnhöfe und Verkehrsanlagen40
Luftaufnahmen mit Drohnen40
Gerichtsverhandlungen41
Persönliche Daten42
Werbung43
Screenshot43
11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? Aufnahmen mit versteckter Kamera können durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt sein problematisch ist dies insbesondere in nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten
1. Das heimliche Fotografieren und Drehen in öffentlich zugänglichen Räumen44
2. Das heimliche Fotografieren und Drehen in nicht öffentlich zugänglichen Räumen44
3. Wie und wo Drehen und Fotografieren kriminell wird45
12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? Bei der Recherche kann der Journalist selbst zum Straftäter werden oder andere zu Straftaten anstiften49
13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? Damit sich Informanten frei an die Presse wenden kön