: Ralph Zenger
: Die Insolvenzanfechtung aus zivilrechtlicher Perspektive
: Mohr Siebeck
: 9783161546778
: Studien zum Privatrecht
: 1
: CHF 96.30
:
: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
: German
: 311
: DRM
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: PDF
Die Rechtsnatur der Insolvenzanfechtung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sind seit jeher umstritten. In Abkehr zu den üblichen Deutungsversuchen führt Ralph Zenger die Insolvenzanfechtung auf zivilrechtliche Prinzipien zurück, indem er vielfältige Vergleiche mit bekannten zivilrechtlichen Rechtsinstituten anstellt und dabei erstaunliche Parallelen offenlegt. Durch eine Rückbesinnung auf das allgemeine Zivilrecht entwickelt er eine stringente und nachvollziehbare Dogmatik der Insolvenzanfechtung. Zugleich zeigt Ralph Zenger, dass eine Anbindung an das Zivilrecht interessengerechte und rechtssichere Lösungen anfechtungsrechtlicher Problemkreise ermöglicht, insbesondere in den praktisch relevanten sogenannten Kollisionsfällen, in denen das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters mit Rechten von Gläubigern des Anfechtungsgegners zu konkurrieren hat.

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universit t Erlangen-Nürnberg; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit der Universität Erlangen-Nürnberg; derzeit Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg.
Cover1
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis20
§ 1 Einleitung22
§ 2 Zielsetzung: Rückbesinnung auf zivilrechtliche Prinzipien25
I. Materielles Insolvenzrecht und Insolvenzverfahrensrecht25
II. Der dienende Charakter des Verfahrensrechts27
§ 3 Zum Einfluss der Insolvenzanfechtung auf die Wirksamkeit anfechtbarer Rechtshandlungen32
I. Begriff der „Rechtshandlung“ im Sinne von § 129 Abs. 1 InsO33
II. Auffassungen der klassischen Anfechtungstheorien35
1. Dingliche Theorien35
a) Rechtsgestaltungstheorie36
b) Theorie der relativen Unwirksamkeit kraft Gesetzes36
c) Theorie der sachlich-relativen Unwirksamkeit37
2. Schuldrechtliche Theorie38
3. Haftungsrechtliche Theorie40
4. Zwischenergebnis42
III. Bewertung im Wege der Gesetzesauslegung42
1. Gesetzeswortlaut von § 129 Abs. 1 InsO und § 143 Abs. 1 S. 1 InsO43
2. Rechtsgeschichtliche Entwicklung der Insolvenzanfechtung und Bewertung von § 29 KO44
a) Der Wortlaut der Regelung des § 29 KO44
b) Gesetzesmaterialien zur Konkursordnung47
aa) Konkursordnung vom 10.02.187747
(1) Hinweise für eine dingliche Unwirksamkeit47
(2) Hinweise für einen obligatorischen Anspruch48
(3) Eigene Bewertung49
bb) Konkursrechtsnovelle vom 17.05.189850
(1) Hinweise für eine dingliche Unwirksamkeit51
(2) Gegenargumente52
(3) Eigene Bewertung53
c) Zwischenergebnis55
3. Änderungen durch die Insolvenzrechtsreform vom 01.01.199955
a) Geänderter Wortlaut von § 129 Abs. 1 InsO55
b) Gesetzesmaterialien zu § 129 InsO56
c) Die Einführung einer Verjährungsregelung in § 146 Abs. 1 InsO57
4. Eigene Stellungnahme57
§ 4 Untersuchung vergleichbarer zivilrechtlicher Rückgewähr-, Rückgabe- und Herausgabeansprüche62
I. Primäre Rückgewähr-, Rückgabe und Herausgabeansprüche als Untersuchungsgegenstände62
1. Rückgängigmachung einer Vermögensverschiebung als gemeinsame Zielsetzung62
2. Eingrenzung der Untersuchung auf Primäransprüche63
3. Zwischenergebnis64
II. Potentieller Einwand gegen einen Vergleich aufgrund der Möglichkeit der Anfechtung bloßer Schuldbegründungen64
III. Einzelne Rückgewähr-, Rückgabe- und Herausgabeansprüche65
1. Vertragliche Rückgewähr- und Rückgabeansprüche66
a) Rückgabe nach Beendigung von Dauerschuldverhältnissen66
b) Rückabwicklung aufgrund von Rücktritt und Widerruf68
2. Herausgabeansprüche aus Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag und Geschäftsbesorgung70
a) Vorbemerkung: § 667, 1. Fall BGB als alleinige Vergleichsnorm71
b) Rechtliche Beschaffenheit des Auftrages/der Geschäfts-besorgung im Zeitpunkt der Entstehung der Herausgabepflicht72
3. Bereicherungsrechtliche Herausgabeansprüche73
a) Vorbemerkung zur Terminologie „Rechtshandlung“ im Rahmen des Bereicherungsrechts73
b) Fehlen des rechtlichen Grundes als Rechtfertigung der Herausgabe 74
aa) Situation bei der condictio indebiti und der condictio ob causam finitam75
bb) Situation bei der Nichtleistungskondiktion, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB76
cc) Situation bei der condictio ob rem78
dd) Situation bei § 816 BGB81
(1) § 816 Abs. 1 S. 1 BGB82
(2) § 816 Abs. 1 S. 2 BGB83
(3) § 816 Abs. 2 BGB86
ee) Situation bei der condictio ob turpem vel iniustam causam87
ff) Situation bei § 822 BGB89
c) Zusammenfassung91
4. Dingliche Herausgabeansprüche92
a) Herausgabeanspruch des Eigentümers aus § 985 BGB93
b) Herausgabeanspruch des Pfandgläubigers aus §§ 1227, 985 BGB94
c) Herausgabeanspruch des Besitzers aus § 861 Abs. 1 BGB96
d) Herausgabeansprüche des früheren Besitzers aus § 1007 Abs. 1, 2 BGB96
5. Herausgabeanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer aus § 2018 BGB98
IV. Zusammenfassung100
V. Auswirkungen auf die Insolvenzanfechtung101
§ 5 Vergleich der Insolvenzanfechtung mit wirksamkeitsbeeinflussenden zivilrechtlichen Regelungen103
I. Die Vergleichsnormen im Überblick104
II. Die Vergleichsnormen im Einzelnen105
1. Die Geschäftsunfähigkeit105
a) Umkehrschluss aus § 80 Abs. 1 InsO106
b) Schutzzwecke106
c) Tatbestandliche Reichweite108
d) Maßgeblicher Zeitpunkt der Geschäftsunfähigkeit109
e) Reichweite in personeller Hinsicht109
f) Ergebnis110
2. Die zivilrechtliche Anfechtung110
a) Die Begriffsbezeichnung111
b) Die zivilrechtliche Anfechtung als Gestaltungsrecht 112
aa) Verjährungsregelung in § 146 Abs. 1 InsO112
bb) Fehlende Normierung einer Ausschlussfrist113
cc) Insolvenzanfechtung: Wertungen gegen Gestaltungsrecht114
(1) Vertrauensschutz des Anfechtungsgegners114
(2) Selbstbestimmungsrecht115
(a) Selbstbestimmungsrecht des Insolvenzschuldners115
(b) Selbstbestimmungsrecht des Insolvenzverwalters116
(i) Kein Selbstbestimmungsrecht des Insolvenz-verwalters unter Zugrundelegung der Amtstheorie116
(ii) Gestaltungsrecht auch bei Anerkennung eines Selbstbestimmungsrechts unnötig117
(ii) Gestaltungsrecht auch bei Anerkennung eines Selbstbestimmungsrechts unnötig117