Am 7. August 1914 sah sich das Bezirksgericht Duala zu zwei Justizmorden veranlasst. Es verurteilte Rudolf Duala Manga Bell und Adolf Ngoso Din wegen Hochverrats zum Tod durch den Strang am folgenden Tag. Zwar war dem Gericht in der ehemaligen Hauptstadt der deutschen Schutzkolonie bekannt, dass weder Manga Bell, der Häuptling der Duala, noch sein Vertrauter Ngoso Din Hochverrat begangen hatten. Doch war das in diesem Fall ohne Belang. Die Aufgabe des Gerichts war nicht, Recht zu sprechen, vielmehr war die Durchsetzung des Rechts mit allen Mitteln zu verhindern. Auf Geltung und Anwendung des Rechts aber hatten Manga Bell und Ngoso Din bestanden, des Rechts, das sich aus dem Vertrag ergab, den Vertreter der Duala dreißig Jahre zuvor mit Vertretern zweier Hamburger Handelshäuser geschlossen und damit die Kolonisierung Kameruns ermöglicht hatten.
Damals, am 12. Juli 1884, hatten Eduard Schmidt und Johannes Voss, deren Firmen C. Woermann und Jantzen& Thormählen seit Jahrzehnten an der Küste Kameruns Handel trieben, mit den wichtigsten »Kings and Chiefs« der Duala vereinbart, dass auf die Deutschen die Hoheitsrechte, die Gesetzgebung und die Verwaltung übergehen sollten. Doch hatten sich die Duala ausbedungen, dass der von ihnen bewirtschaftete oder bebaute Boden ihr Eigentum bleibe und – in einer von den Deutschen akzeptierten Zusatzvereinbarung – dass ihr Monopol auf den Handel mit dem Hinterland nicht angetastet werde: »Wir wünschen, dass Weiße nicht hinaufgehen und mit den Buschleuten handeln, sie dürfen nichts mit unseren Märkten zu tun haben, sie müssen hier an diesem Fluss bleiben und uns Vertrauen schenken, so dass wir mit unseren Buschleuten handeln.«* Nur