: Lambertus-Verlag
: SGB XI - Soziale Pflegeversicherung mit eingearbeitetem PSG II, PrävG und HPG Gesetzestext mit gekennzeichneten Änderungen, Überblick und Stellungnahmen
: Lambertus Verlag
: 9783784128702
: 1
: CHF 10,50
:
: Arbeits-, Sozialrecht
: German
: 290
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Kernstück des 2. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser gilt ab dem 1.1.2017. Zu diesem Zeitpunkt wird auch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) eingeführt. Zum 1.1.2016 treten die vorbereitenden Übergangsregelungen in Kraft. Neben den Änderungen durch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) sind auch die Neuregelungen des Präventionsgesetzes (PrävG) berücksichtigt. Wie bereits die Vorauflagen bietet das Werk auch zu dieser großen Pflegereform eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Gesetzestext sind alle Änderungen des SGB XI ab 1. Januar 2016 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst danach in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Praktiker, die sich in die neue Rechtslage einarbeiten und die Übergangsphase vom alten zum neuen Recht erfolgreich gestalten wollen. Die Stellungnahmen des Deutschen Caritasverbandes zu den Gesetzesänderungen bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.
Vorwort8
II. SGB XI – Soziale Pflegeversicherung30
I. Überblick über die wesentlichen Änderungen im SGB XI durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deuts10
III. Stellungnahmen186
Fünfzehntes Kapitel: Überleitungs- und Übergangsrecht173
Erster Abschnitt: Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen173
§ 140??Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade173
§ 141??Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen174
§ 142 Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren176
§ 143 Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater Pflegeversicherungsverträge176
Zweiter Abschnitt: Sonstige Überleitungs- und Übergangsregelungen177
§ 144 Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung177
Anlage 1 (zu § 15)177
Vierzehntes Kapitel: Bildung eines Pflegevorsorgefonds171
§ 131??Pflegevorsorgefonds171
§ 132??Zweck des Vorsorgefonds171
§ 133??Rechtsform172
§ 134??Verwaltung und Anlage der Mittel172
§ 135??Zuführung der Mittel172
§ 136??Verwendung des Sondervermögens172
§ 137??Vermögenstrennung172
§ 138??Jahresrechnung172
§ 139??Auflösung173
Dreizehntes Kapitel: Zulagenförderung der privatenPflegevorsorge168
§ 126??Zulageberechtigte168
§ 127??Pflegevorsorgezulage Fördervoraussetzungen
§ 128??Verfahren Haftung des Versicherungsunternehmens
§ 129??Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen171
§ 130??Verordnungsermächtigung171
Zwölftes Kapitel: Bußgeldvorschrift165
§ 121??Bußgeldvorschrift165
§ 122??Übergangsregelung166
§ 123??Übergangsregelung: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz166
§ 124??Übergangsregelung: Häusliche Betreuung167
§ 125??Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste167
Elftes Kapitel: Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen146
§ 112??Qualitätsverantwortung146
§ 113??Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität146
§ 113a??Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege148
§ 113b??Schiedsstelle Qualitätssicherung Qualitätsausschuss149
§ 113c Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen152
§ 114??Qualitätsprüfungen153
§ 114a??Durchführung der Qualitätsprüfungen155
§ 115??Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung158
§ 115a Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien161
§ 116??Kostenregelungen163
§ 117??Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden163
§ 118??Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung164
§ 119??Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes165
§ 120??Pflegevertrag bei häuslicher Pflege165
Neuntes Kapitel: Datenschutz und Statistik137
Erster Abschnitt: Informationsgrundlagen137
Erster Titel: Grundsätze der Datenverwendung137
§ 93??Anzuwendende Vorschriften137
§ 94??Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen137
§ 95??Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen138
§ 96??Gemeinsame Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten139
§ 97??Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst139
§ 97a??Qualitätssicherung durch Sachverständige und Prüfstellen139
§ 97b??Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe139
§ 97c??Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.140
§ 97d??Begutachtung durch unabhängige Gutachter140
§ 98??Forschungsvorhaben140
Zweiter Titel: Informationsgrundlagen der Pflegekassen140
§ 99??Versichertenverzeichnis140
§ 100??Nachweispflicht bei Familienversicherung140
§ 101??Pflegeversichertennummer140
§ 102??Angaben über Leistungsvoraussetzungen141
§ 103??Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer141
Zweiter Abschnitt: Übermittlung von Leistungsdaten141
§ 104??Pflichten der Leistungserbringer141
§ 105??Abrechnung pflegerischer Leistungen141
§ 106??Abweichende Vereinbarungen142
§ 106a??Mitteilungspflichten142
Dritter Abschnitt: Datenlöschung, Auskunftspflicht142
§ 107??Löschen von Daten142
§ 108??Auskünfte an Versicherte142
Vierter Abschnitt: Statistik142
§ 109??Pflegestatistiken142
Achtes Kapitel: Pflegevergütung120
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften120
§ 82??Finanzierung der Pflegeeinrichtungen120
§ 82a??Ausbildungsvergütung121
§ 82b??Ehrenamtliche Unterstützung122
§ 83??Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung122
Zweiter Abschnitt: Vergütung der stationären Pflegeleistungen123
§ 84??Bemessungsgrundsätze123
§ 85??Pflegesatzverfahren124
§ 86??Pflegesatzkommission126
§ 87??Unterkunft und Verpflegung126
§ 87a??Berechnung und Zahlung des Heimentgelts127
§ 87b??Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen128