: Markus Berger
: Handbuch für den Drogennotfall Das Wichtgste zu Gefahrenpotentialen, Überdosierungen und Abhängigkeiten
: Nachtschatten Verlag
: 9783037882313
: 1
: CHF 7.50
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: Allgemeines
: German
: 215
: kein Kopierschutz
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Die Praxis der Drogennotfälle zeigt die Schattenseiten, die der unreflektierte Konsum von legalen wie illegalisierten Substanzen bereit hält - in psychologischer wie in pharmakologischer Hinsicht. Mit diesem Handbuch liegt endlich ein fachlich fundiertes Werk vor, das objektiv die gebräuchlichsten psychoaktiven Drogen, deren Gefahrenpotenziale und die wichtigsten Massnahmen für den Drogennotfall beschreibt. Unterteilt nach wirkungsspezifischer bzw. chemischer Zusammengehörigkeit werden über 40 Substanzen, von Alkohol und Antidepressiva über Ephedrin und Heroin bis Psilocybin und Yohimbin, monographisch dargestellt. Die Monographien beinhalten: chemische Bezeichnungen und Beschreibung der Substanzen, Symptome und Diagnostik, Dosierung und Überdosierung. Wirkungen und Nebenwirkungen, Gefahren und Wechselwirkungen, Massnahmen für den Notarzt, Rettungsdienst und sonstige Erste Hilfe Einsätze sowie für Arztpraxen und Krankenhäuser. Kurzfristige Hilfe bei Überdosierungen, Vergiftungserscheinungen und Folgen von Mischkonsum wie auch Behandlung von Abhängigkeiten. Erfahrungsberichte von Konsumenten und aus der medizinischen Notfallpraxis. Aus dem Inhalt: Was sind psychotrope Substanzen? Psychoaktiv, nicht Physioaktiv? Was tun bei bekannter bestehender Abhängigkeit? Rund 50 Monografien von psychoaktiven Substanzen von Alkohol und Antidepressiva über Ephedrin und Heroin bis Psilocybin und Yohimbin. Mit diesem Handbuch liegt endlich ein fachlich fundiertes Werk vor, das objektiv die gebräuchlichsten psychoaktiven Drogen, deren Gefahrenpotenziale und die wichtigsten Massnahmen für den Drogennotfall beschreibt.

Markus Berger ist Schriftsteller und Künstler, Pflanzenforscher, Ethnobotaniker, Ethnopharmakologe und Pharmakobotaniker, vor allem aber Journalist in den Bereichen Video, Print, Foto und Internet. Er ist Chefredaktor des Magazins Lucy's Rausch und Autor vieler Artikeln in diversen Fachzeitschriften.

II Vorwort von Hans Cousto


Gäbe es keine Straßenverkehrsordnung und keine Führerscheinpflicht für alle Fahrzeuglenker, wären die Verhältnisse auf den Straßen völlig chaotisch und die Zahl der durch Verkehrsunfälle verletzten oder getöteten Personen vermutlich unermesslich hoch. Dies erkannte vor inzwischen 111 Jahren der um die »Gefährdung der öffentlichen Ordnung« durch die ersten Automobile besorgte damalige Pariser Polizeipräsident Louis Lépine. Am 14. August 1893 erließ er eine Verordnung, die einen »Kapazitätsnachweis« für die Kraftfahrer und eine Genehmigung für die in den Verkehr gebrachten Autos vorschrieb. Es war die erste Verordnung dieser Art weltweit. Die Anwärter auf den »Kapazitätsnachweis« mussten das vollendete Alter von 21 Jahren nachweisen können, männlichen Geschlechts sein und eine praktische Prüfung ablegen. Sie hatten zu beweisen, dass sie ihr Fahrzeug in Gang setzen und insbesondere auch anhalten konnten. Sie mussten auch zeigen, dass sie das fahrende Automobil im damals bereits vorgeschriebenen Rechtsverkehr beherrschten und in der Lage waren, leichte Pannen auf der Landstraße selbst zu beheben. Prüfer waren Bergbauingenieure, die zur damaligen Zeit im Bereich Technik am versiertesten waren, jedoch selbst häufig nicht in der Lage waren, ein Automobil zu lenken. In ganz Frankreich gab es damals 1.700 Autos.

Um heute einen Führerschein zu bekommen, muss man nicht nur bei einer theoretischen Prüfung die Kenntnis der Verkehrsregeln und bei einer praktischen Prüfung die Fähigkeit ein Fahrzeug zu lenken unter Beweis stellen, sondern auch noch einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, damit man im Notfall nach einem Verkehrsunfall weiß, was man zu tun hat, um weiteren Schaden von den durch den Unfall geschädigten Personen abzuwenden. Dennoch bleiben die Menschen aus Angst und vermeintlicher Unkenntnis an der Unfallstelle oft untätig. Deshalb beschäftigte man sich bei Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Malteser-Hilfsdienst und der Johanniter-Unfall-Hilfe mehr und mehr selbstkritisch auch mit den Erste-Hilfe-Kursen selbst, da es nicht ausreicht, lediglich die Kompetenz zur ersten Hilfe zu vermitteln. Die Bereitschaft zum Eingreifen ist nicht nur vom Wissen und Können, sondern entscheidend auch von der Motivation abhängig. Erste-Hilfe-Kurse sollten weit mehr als bisher zum Eingreifen motivieren, Einstellungen verändern, Hemmschwellen abbauen und den Laienhelfern ihre Ängste nehmen. Menschen in akuten Notsituationen zu helfen, ist für Laien schwer, oft sehr schwer.

Diverse Untersuchungen haben gezeigt, dass die erworbenen Fähigkeiten zur ersten Hilfe bereits nach zwei bis drei Jahren oft um mehr als die Hälfte sinken. Deshalb sollten alle Verkehrsteilnehmer ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Von der Notwendigkeit, über ausreichende Kenntnisse zur ersten Hilfe zu verfügen, sind fast alle Autofahrer überzeugt, doch diese Einstellung steht im krassen Widerspruch zum tatsächlichen Verhalten in Notfallsituationen. Viele Menschen schrecken aus Angst davor zurück, erste Hilfe zu leisten. Etwa jeder zehnte Unfalltote könnte gerettet werden, wenn Ersthelfer eine sachgerechte erste Hilfe leisten würden.

Genauso wie man eine Zulassung (Erlaubnis) braucht, um ein Automobil in den Verkehr zu bringen, genauso braucht man auch eine Erlaubnis, um Betäubungsmittel oder andere psychotrope (auf die Seele einwirkende) Stoffe in den Verkehr zu bringen. Dies gilt zumindest in Deutschland für die in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), respektive in der Schweiz, für die in den Anhängen der Verordnung über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe aufgeführten Substanzen. Da jedoch die Erteilung einer solchen Erlaubnis von den Behörden äußerst restriktiv gehandhabt und nur in seltenen Fällen zu wissenschaftlichen Zwecken im öffentlichen Interesse erteilt wird, findet der überwiegende Teil des Verkehrs mit Betäubungsmitteln und anderen psychotropen Stoffen unter Bedingungen statt, als gäbe es keine Gesetze oder Verordnungen zur Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln. Wäre das Betäubungsmittelgesetz nicht in erster Linie ein rein prohibitives Gesetz, das heißt ein Gesetz, das den allermeisten Menschen jeglichen Um