: Daniel Häußermann, Julia Heisenberg, Jürgen Knacke, Andreas Theilig
: Praxiswissen Baurecht für Architekten und Ingenieure - von der Auftragsakquise bis zum Projektabschluss
: Kohlhammer Verlag
: 9783170282742
: 1
: CHF 19.90
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 216
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF/ePUB
Planen und Bauen ist ein komplexer Vorgang. Eine Vielzahl von Personen und Institutionen sind am Entstehungsprozess beteiligt, auf immer wieder neuen Grundstücksituationen, mit wechselnden Gestaltungsideen, Materialien und Konstruktionen. Häufig entsteht eine komplexe Planungsstruktur für eine nur einmalige Umsetzung. Die Projektrealisierung ist damit ein fortlaufender Entwicklungsprozess. Dabei spielt der rechtliche Rahmen für Planen und Bauen eine immer wichtigere Rolle für Architekten, Bauingenieure und Projektsteuerer, da sie gegenüber ihren Auftraggebern umfassende Beratungspflichten haben. Für sie sind Grundkenntnisse im Bau- und Architektenrecht daher unerlässlich: Welche Rechte und Pflichten haben Architekt und Bauingenieur aus ihrem Vertrag? Was ist gegenüber dem Bauherrn, was gegenüber dem Bauunternehmen zu beachten? Welche Möglichkeiten bestehen bei der Gestaltung von Bauverträgen? Wie kann man baubegleitend zum Wohle des Auftraggebers steuern? Diese Fragestellungen beantwortet das Werk stets mit Blick auf die Bedürfnisse des Praktikers verständlich, prägnant und anhand zahlreicher Beispiele, Grafiken und Schaubilder visualisieren den juristischen Inhalt und machen ihn transparent. Das Buch vermittelt damit Studenten der Architektur und des Bauwesens das unverzichtbare Wissen im Architekten- und Baurecht. Zugleich bietet es mit vielen Praxistipps Architekten, Ingeneuren und Projektsteuerern den schnellen Zugriff auf das notwendige juristische Rüstzeug, um gezielt aktuelle Probleme erfolgreich zu lösen.

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. iur. Daniel Häußermann; Dipl.-Ing. Julia Heisenberg, Freie Architektin; RA Prof. Dr. iur. Jürgen Knacke; Prof. Dipl.-Ing. Andreas Theilig, Freier Architekt, FH Biberach.

D Kosten und Termine in der Planung


Zu den Leistungen des Architekten gehören die permanente Beratung des Bauherrn und die Kontrolle hinsichtlich Kosten und Termine in der Planung.

Ständige Transparenz bei Kosten und Terminen sehr wichtig!

Das Wichtigste zu Beginn: Jeder Architekt sollte darauf achten, seinen Bauherrn in punkto Zeit und Geld ständig informiert zu halten. Geht der Architekt mit beiden Themen offen und transparent um, nutzt dies dem Bauablauf und vermeidet Störungen der Vertrauensbeziehungen zwischen Bauherr und Planer. Ganz grundsätzlich ist zu bemerken, dass sich der Architekt vor vertraglichen Zusagen zu Kosten und Terminen soweit wie möglich hüten sollte.

Definition von Standards und Budget in LP 1 + 2

Schon zu Beginn der Planertätigkeit muss der Architekt mit dem Bauherrn die Aufgabenstellung klären (Leistungsphase 1 nach § 15 HOAI) und die Zielvorstellungen abstimmen (Leistungsphase 2 nach § 15 HOAI). Hier werden die Grundlagen für Art und Umfang des Objekts, Standards und Qualitäten, gestalterischen Anspruch von Bauherr und Architekt sowie die finanziellen Möglichkeiten des Bauherrn geklärt, die sich später unmittelbar auf Kosten und Termine niederschlagen. Zur beiderseitigen Sicherheit lohnt es sich, in dieser Phase offen über Wünsche und Zielkonflikte zu diskutieren, wobei der Bauherr selbstverständlich immer das letzte Wort behalten muss. Eine sorgfältige Dokumentation durch Protokolle und deren Übergabe an den Bauherrn schafft Transparenz und sichert den Architekten zugleich gegen spätere Streitigkeiten ab.

D 1 Vereinbarungen über Termine


Terminsicherheit ist für den Bauherrn in aller Regel von großer Wichtigkeit.

Beispiele

Beispiele:

  • Der private Bauherr eines Einfamilienhauses will wissen, bis zu welchem Datum er seine Mietwohnung kündigen soll.
  • Der gewerbliche Auftraggeber hat sich durch Mietverträge über das noch zu erstellende Objekt bereits vor Baubeginn gebunden.
Architekt hat nur begrenzten Einfluss auf die Temine

Der Architekt hat nur begrenzt Einwirkungsmöglichkeiten auf die Einhaltung von Terminen. Letztlich baut nicht er, sondern das ausführende Unternehmen. Trotz aller Koordinationsbemühungen des Architekten können zeitliche Verzögerungen eintreten.

Beispiele

Beispiele:

  • Das Genehmigungsverfahren dauert länger als erwartet.
  • Der Rohbauer wird insolvent und muss durch nochmalige Vergabe ersetzt werden.
  • Im Herbst verhindert Hochwasser, im Winter extremer Frost den Fortgang der Baustelle.
  • Die Vergabe wichtiger Gewerke kann wegen der schleppenden Mitwirkung des Auftraggebers nicht wie geplant vorangehen.
begrenzte Einflussmöglichkeiten und Haftung des Architekten
Haftung des Architekten bei Terminverpflichtung

Natürlich kann sich der Architekt verpflichten, das Bauwerk bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einzugsbereit fertig zu stellen. Er haftet dann bei schuldhafter Übertretung des Zeitpunktes für die Schäden des Bauherrn, evtl. ohne dass seine Berufshaftpflichtversicher