2 Organisatorischer, institutioneller und rechtlicher Hintergrund der geschlossenen Venerologischen Station in Halle (Saale)
2.1 Die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Halle (Saale)
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden von verschiedenen Ämtern der Stadt Halle (Saale) zwei Probleme bei der Verwaltung von Geschlechtskranken beschrieben: Zum einen die Betreuung und Unterbringung geschlechtskranker Personen und zum anderen der rasante Anstieg der Geschlechtskrankheiten im Allgemeinen. Vor allem die Kriminalpolizei thematisierte die Frage der Betreuung und Notwendigkeit der Unterbringung, wie unter anderem aus einer Anfrage vom 15. Oktober 1945 an den Oberbürgermeister bzw. das Jugend- und Fürsorge-Amt Halle (Saale) hervorgeht: „Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß die von der Polizei erfaßten weiblichen minderjährigen Herumtreiber nach Entlassung aus dem Gefängnis, dem Gesundheitsamt überstellt, beim Vorliegen einer Geschlechtskrankheit dem Polizeigefängnis von dem Verw. Sekretär U. M. (Abk., d. A.) wieder zugeführt wurden mit der Begründung, daß keine Möglichkeit einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus gegeben sei. Ich bitte für die Unterbringungsmöglichkeit Sorge zu tragen, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinweisung ins Polizeigefängnis in den erwähnten Fällen nicht gegeben sind.“32
Das zweite Problem, der generelle Anstieg der geschlechtskranken Personen in Halle (Saale), wurde unter anderem vom Jugend- und Fürsorgeamt Halle (Saale) thematisiert. So heißt es in einem Vermerk vom 9. Februar 1946, dass sich die Folgen der letzten Kriegsjahre stark auf dem Gebiet der Gefährdeten-Fürsorge auswirken würden. „Die Statistik der Monate Juni – Nov. 1945 65 Fälle, im Vergleich