ESKALATION UNDKRIEG
TAG FÜRTAG
Chronologie
vom Tod König Frederiks VII.
bis zur Schlacht auf den Düppeler Schanzen
Locken zur Erinnerung
15. NOVEMBER1863: Frederik VII. stirbt auf Schloss Glücksburg. Damit verlieren Dänemark, Schleswig, Holstein und Lauenburg ihren Landesherrn. Denn Friedrich war nicht nur dänischer König, sondern zugleich Herzog von Schleswig und Holstein. Die Leibärzte Bock und Lund haben über das Ende genau Protokoll geführt. Sechs Tage ist der Regent bettlägerig gewesen, bevor sein Lebenslicht um „2.35 Uhr nachmittags“ erlosch. Eine Gürtelrose habe sich schnell vom Gesicht auf den übrigen Körper ausgebreitet, begleitet von heftigem Fieber und Aussetzern des Gehirns. Zuvor hatte sich Frederik VII. bereits eine starke Erkältung zugezogen. Einstweilen passen die Adjutanten und wachhabenden Offiziere der Fußgarde auf den hochrangigen Toten auf. Wie vom Verstorbenen bereits vor Ausbruch der Krankheit bestimmt, bleibt der Leichnam zunächst einfach unter der Decke im Bett liegen. Der König hat wiederholt den Willen geäußert, dass sein Körper weder gewaschen noch in ein Leichenkleid gehüllt werden solle. Das sorgt jedoch für Probleme: Schon am ersten Abend ist der Zustand der Leiche so, dass die Ärzte erklären, sie werde sich nicht bis zu einer Einbalsamierung erhalten lassen. Deshalb wird eilig ein innen mit Blei ausgekleideter Sarg bestellt. Dorthinein wird der tote König dann in der wollenen Decke, in der er gestorben ist, gebettet. Ehe der Sarg geschlossen wird, schneiden die Leibärzte einige Locken vom Haar des Toten ab. Sie sollen der Partnerin Friedrichs, der Gräfin Danner, und königlichen Verwandten als Erinnerung dienen. Der geschlossene und zugeschraubte Sarg wird anschließend in ein offizielles Trauergemach getragen und von zehn Kandelabern umrahmt. Der Hofpastor spricht ein kurzes Gebet, dann wird der Sarg zugelötet.
Einen Monat Trauerläuten
16. NOVEMBER1863: In Kopenhagen ruft Ministerpräsident Carl Christian Hall Christian IX. als neuen dänischen König und Herzog von Schleswig und Holstein aus – den ersten Monarchen aus der Glücksburger Linie, nachdem das Haus Oldenburg einen Tag zuvor mit Frederik VII. ausgestorben ist. Die Nachfolgeregelung haben die europäischen Großmächte 1852 im Londoner Protokoll getroffen. Das öffentliche Leben soll jedoch noch lange Zeichen der Trauer über den Tod des Vorgängers tragen. Das verfügt das königliche Ministerium für das Herzogtum Schleswig in einem Erlass „in Veranlassung des tödlichen Hintritts Seiner Majestät des hochseligen Königs Frederik VII.“. Täglich von 10 bis 12 und von 16 bis 18 Uhr sollen sämtliche Kirchenglocken läuten. Sowohl jegliche Kirchenmusik als auch „jede öffentliche Belustigung“ werden untersagt. Die Regeln gelten bis zur Beisetzung der Leiche im Dom von Roskilde. Die erfolgt erst am 19. Dezember. Zuvor wird der Tote öffentlich aufgebahrt – zunächst auf Schloss Glücksburg, wo der Regent an einer Gürtelrose verstorben ist, dann auf Schloss Christiansborg in Kopenhagen.
Ein König unter Druck