: Uwe Sunkel
: Praxishandbuch Interim Management - inkl. Arbeitshilfen online Zusammenarbeit mit Führungskräften und Experten auf Zeit
: Haufe Verlag
: 9783648060063
: Haufe Fachbuch
: 1
: CHF 43.60
:
: Management
: German
: 267
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF/ePUB
Der Einsatz von Interim Managern kann auch für Ihr Unternehmen eine erfolgversprechende Lösung sein, wenn es darum geht, personelle Engpässe zu überbrücken oder externe Kompetenz für Projekte einzukaufen. Dieses Buch informiert Sie über Einsatzmöglichkeiten und erläutert rechtliche Grundlagen. Inhalte: - Leistungsbereiche und Vorteile des Interim Managements - Auswahl, Vertragsgestaltung und Haftung für das Interim Management - Das bieten Dienstleister für Interim Management - So funktioniert die Zusammenarbeit, so lösen Sie Probleme - Praxisbeispiele und Success Stories zum Management auf Zeit 

Uwe Sunkel unterstützt seit rund 20 Jahren Unternehmen als operativer HR-Manager und Projektleiter für anspruchsvolle Human-Resources-Projekte. Zu seinen Kunden gehören mittelständische Unternehmen ebenso wie internationale Großkonzerne. Uwe Sunkel ist Experte für die Steuerung internationaler HR-Projekte in Europa, Asien und den USA. Als anerkannter Experte für Recruiting in engen Märkten hat er das consultnet Recruiting Competence Center aufgebaut. Er ist als Trainer für erfolgreiche Recruiting-Techniken tätig und unterstützt Unternehmen in der Konzeption und Umsetzung leistungsfähiger Recruiting-Organisationen.

Kurze Kündigungsfristen

Ein schlagendes Argument für den Einsatz eines Interim Managers ist die zeitliche Flexibilität des Beschäftigungsmodells. Auf den Punkt gebracht, endet der Einsatz zu dem Zeitpunkt, an dem aus Sicht des Kunden das Ziel erreicht wurde oder eine weitere Unterstützung nicht mehr benötigt wird. Kündigungsfristen sind dabei normalerweise nicht einzuhalten.

Aus Gründen der besseren Planbarkeit vereinbaren Interim Manager trotzdem mit ihren Kunden eine Laufzeit für den Auftrag bzw. einen Termin, zu dem die Zusammenarbeit beendet werden soll.

Aber selbst wenn die Aufgabe mehrere Wochen oder gar Monate vor Ablauf dieses Termins erledigt ist, besteht für den Kunden keine Verpflichtung, die Zusammenarbeit fortzusetzen. Auch wenn dieser Fall erfahrungsgemäß relativ selten eintritt, möchten wir empfehlen, dafür eine Mitteilungsfrist zu vereinbaren. Üblicherweise werden hier Fristen von ein bis zwei Wochen festgelegt. D. h., Sie können einem Interim Manager mit einem Vorlauf von ein bis zwei Wochen mitteilen, dass sein Auftrag zu einem beliebigen Datum beendet ist. Das wirtschaftliche Risiko für eine solche vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit trägt allein der Interim Manager bzw. dessen Vermittler.

Diese Mitteilungsfrist ist übrigens nicht mit einer Kündigungsfrist zu verwechseln. Versäumt man das Einhalten der Kündigungsfrist, hat dies eine Rechtsfolge. Das ist bei Interim Mandaten nicht der Fall. Da der Interim Manager nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abrechnen kann, kann er keine Rechnungen mehr stellen, wenn der Kunde keine Leistungen mehr abruft. Die Mitteilungsfrist ist so gesehen eher ein Hygienefaktor, um die gute Zusammenarbeit professionell abzuschließen.