: Clemens Eickhoff
: Patientenwille am Lebensende? Ethische Entscheidungskonflikte im klinischen Kontext
: Campus Verlag
: 9783593425023
: Kultur der Medizin
: 1
: CHF 38.10
:
: Allgemeines
: German
: 234
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Liegt ein Patient im Sterben, sind schwierige Entscheidungen zu treffen. Die ärztliche Indikation wird dabei von den Wertvorstellungen des Arztes sowie von seinen Annahmen über die Werte der Gesellschaft geprägt. Wenn der Patient entscheidungsunfähig geworden ist, ist jedoch sein Wille zumeist nicht eindeutig zu ermitteln. Patientenverfügungen können eine Hilfestellung geben, enthalten aber oft unspezifische Formulierungen, die keine konkrete Handlungsanweisung geben. Deshalb muss man davon ausgehen, dass es auch bei scheinbar eindeutiger »medizinischer Indikation« und Patientenverfügung im klinischen Alltag bei Entscheidungen am Lebensende zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommt.

Clemens Eickhoff ist Facharzt für Neurologie.
I.Einführung
1. Einleitende Überlegungen
Die Fortschritte der modernen Medizin haben in den letzten hundert Jahren zu einer deutlichen Verlängerung der Lebenserwartung geführt; dieser Fortschritt ist zum einen der Einführung von Medikamenten wie Antibiotika geschuldet, zum anderen aber auch den zahlreichen Innovationen im Bereich der Anästhesiologie und Intensivmedizin. Die Einführung von Reanimation, künstlicher Beatmung und kreislaufunterstützenden Medikamenten eröffnet in einem Maße die Möglichkeit, lebensbedrohliche Krisen zu überwinden, wie dies vor 60 Jahren noch nicht der Fall gewesen ist. Häufig ist bei Einleitung derartiger Therapien jedoch nicht abzusehen, ob diese zu einer Restitutio ad integrum führen bzw. welcher gesundheitliche Zustand für den Patienten erzielt werden kann. Manches Mal ist nach Beginn einer solchen Therapie ab einem bestimmten Punkt abzusehen, dass eine wirkliche Verbesserung des Gesundheitszustandes nicht erreichbar sein wird oder aber sehr unwahrscheinlich ist. In solchen Fällen (und zahlreichen anderen) muss über Fortsetzen oder Abbruch der laufenden Therapien entschieden werden. Es ist zumeist für alle Beteiligten viel schwieriger, eine Entscheidung zur Behandlungsbegrenzung zu fällen, als eine begonnene Therapie einfach weiterlaufen zu lassen. Dies liegt vor allem daran, dass die Kriterien, nach denen eine solche Entscheidung getroffen werden soll, unklar und strittig sind.
Bei einem entscheidungsfähigen Patienten gelten die Kriterien als eindeutig: Medizinische Indikation und der Wille des Patienten sind maßgebend. Liegt eine medizinische Indikation zur Weiterbehandlung oder Therapieerweiterung vor, so muss der Arzt den Patienten hierüber aufklären und dessen Zustimmung einholen (informed consent); erscheint dem Arzt die Entscheidung des Patienten unvernünftig, so soll er sich bemühen, ihn zu einer 'vernünftigen' Entscheidung zu bewegen; bleibt der Patient jedoch bei seiner Entscheidung und trifft er sie frei und ohne Beeinflussung, so hat der Arzt letztendlich die Entscheidung des Patienten zu akzeptieren.
Bei einem nicht-entscheidungsfähigen Patienten erscheinen die Kriterien zunächst einmal in ähnlicher Weise eindeutig zu sein: Auch hier sind medizinische Indikation und der Wille des Patienten ausschlaggebend. Da der Patient aktuell nicht befragt werden kann, muss sein Wille rekonstruiert werden. Doch gerade diese Rekonstruktion des Patientenwillens ist oft problematisch: Eine schriftlich verfasste Patientenverfügung lässt zwar grundsätzlich die Ansichten des Patienten erkennen, gibt aber in den meisten Fällen für die spezifische Entscheidungssituation keine klare Handlungsanweisung. Auch der mutmaßliche Patientenwille, der aus früheren Äußerungen und grundsätzlichen Werthaltungen des Patienten 'extrapoliert' wird, gibt oft nur vage Hinweise darauf, was in einer bestimmten Situation zu tun ist. Dabei ist zumeist unklar, inwieweit die Interpretierenden (bzw. die Entscheider) ihre eigenen Ansichten auf den Patienten projizieren.
Häufig bleibt dann nur die Möglichkeit, Mutmaßungen darüber anzustellen, welche Handlung im 'besten Interesse' des Patienten wäre, wobei auch hier wiederum die Kriterien, nach denen das 'Patientenwohl' beurteilt werden soll, keineswegs evident sind. Zum einen könnten hier allgemeine Ansichten über eine akzeptable Lebensqualität eine Rolle s
Inhalt6
Geleitwort: Kultur der ethischen Reflektion am Lebensende10
I.Einleitung12
1. Einleitende Überlegungen12
2.Behandlungsverzicht bei entscheidungsunfähigen Patienten14
II.Der klinische Kontext18
1.Drei Fallbeispiele18
2.Zugrundeliegende Entscheidungskriterien24
III.Entscheidungskriterien bei Therapieverzichtsentscheidungen28
1.Indikation28
1.1Die »medizinische Indikation« in der deutschsprachigen Medizinethik28
1.2Indikation in der angelsächsischen Medizinethik31
2.Patientenautonomie36
2.1Patientenautonomie bei entscheidungsfähigen Patienten36
2.2Patientenautonomie und Authentizität38
2.3Authentizität als reflexive Identifikation40
2.4Das Autonomie-Konzept von Faden und Beauchamp: Patientenautonomie als Handlungsautonomie?41
2.5Patientenautonomie als personale Autonomie?43
2.6Illustration anhand zweier Fallbeispiele47
2.7Ein kohärentistisches Modell personaler Autonomie: Personale Autonomie vor dem Hintergrund der diachronen und sozialen Identität einer Person52
2.8Der informed consent als Autorisierung ärztlichen Handelns durch den Patienten56
3.Entscheidungskompetenz59
4.Patientenautonomie bei aktuell nicht entscheidungsfähigen Patienten70
4.1Der juristische Streit um Patientenverfügungen in den USA72
4.2Die Geschichte der juristischen Debatten in Deutschland78
4.3Die medizinethische Diskussion um die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen: Prospektive Autonomie oder die Position der auf die Zukunft gerichteten Rechte96
4.4Der Umgang mit Patientenverfügungen im klinischen Alltag107
4.5Patientenverfügungen in Deutschland112
4.6Der Einfluss von kategorischen Verzichtsverboten117
4.7Patientenverfügungen im klinischen Alltag: 117
120117
4.8Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bei Demenz?123
4.9Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bei Hirninfarkten und bei eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit ?137
5.Ersatz-Kriterien für den Patientenwillen?142
5.1Der mutmaßliche Wille143
5.2Substituted judgment145
5.3Der mutmaßliche Wille als normatives Konstrukt150
5.4Der mündlich geäußerte Patientenwille154
6.Vorsorgevollmacht und umfassender Vorsorgeplan155
6.1Stellvertreter-Benennung und Vorsorgevollmacht155
6.2Kombinierte Verfügungen und gesundheitlicher Vorsorgeplan/ advance care planning157
7.Patientenwohl – Best interest standard162
7.1Best interest in der medizinethischen Literatur163
7.2Best interest in der angelsächsischen Rechtsgeschichte166
7.3Eine philosophische Interpretation des best interest168
7.4Allgemeine Wertvorstellungen – Reasonable person standard171
7.5Der Standard der rekonstruierten Patienten-Präferenz (der constructive preference standard von Cantor)174
8.Behandlungseinsschränkung und ärztliche Integrität177
8.1Aussichtslosigkeit – Die futility-Debatte177
8.2Ist das Konzept der futility paternalistisch?185
8.3Gibt es einen einheitlichen Behandlungsstandard am Lebensende?187
8.4Reanimationsverzicht und die »Kaskade« des Behandlungsverzichts190
IV.Zusammenfassung: Eine ethische Bewertung der gegenwärtigen Entscheidungspraxis200
Glossar der verwendeten medizinischen Begriffe204
Literatur208
Dank230
Register232