Besonderes Verwaltungsrecht
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Michael Rotaug, Holger Weidemann, Torsten F. Barthel
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Besonderes Verwaltungsrecht
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Maximilian Verlag
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9783786909736
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1
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CHF 14.50
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Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
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German
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208
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kein Kopierschutz
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PC/MAC/eReader/Tablet
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ePUB
Dieses Lehrbuch greift zentrale Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts auf. Systematisch werden das Gewerberecht, Baurecht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Versammlungsrecht und Umweltrecht vorgestellt. Die Nutzer bekommen die Grundlagen und Strukturprinzipien des jeweiligen Rechtsgebietes erläutert. Die Auswahl der Rechtsgebiete orientiert sich an den Studien- und Ausbildungsinhalten der Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung, der Verwaltungsschulen und Studieninstitute. Aber auch Studenten der Rechtswissenschaften und Praktiker können dieses Buch mit Gewinn lesen.
Torsten F. Barthel, LL.M. ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der BA Kommunalberatung Berlin und nebenamtlicher Dozent an den Studieninsttuten Hannover und Brandenburg. Er hat zudem wiederholt Lehraufträge an einer Universität übernommen. Michael Rotaug ist bei der Landeshauptstadt Hannover beschäftigt. Seit vielen Jahren ist er als nebenamtlicher Dozent am Niedersächsischen Studieninstitut für Kommunale Verwaltung e.V. tätig. Er ist zudem am Institut Fachkoordinator für den Bereich Baurecht und damit für die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Faches und die Qualifizierung der (nebenamtlichen) Fachlehrer verantwortlich. Holger Weidemann (Prof.) ist seit vielen Jahren hauptberuflich am Niedersächsischen Studieninstitut für Kommunale Verwaltung e.V. tätig. Er kann zudem auf eine langjährige Lehrtätigkeit an einer (kommunalen) Fachhochschule zurückblicken.
Vorwort
Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandels (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) verlangt, dass die behördlichen Maßnahmen in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig sein müssen. Eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen formuliert Anforderungen, die von der Verwaltung zu beachten sind. Dabei ist zwischem dem Allgemeinen und dem Besonderen Verwaltungsrecht zu unterscheiden. Regelt das Allgemeine Verwaltungsrecht Themen, die regelmäßig für alle verwaltungsrechtlichen Gebiete eine Bedeutung entfalten (z.B. Begriff des Verwaltungsakts, Verfahrensgrundsätze, Wirksamkeitsvoraussetzungen), so konkretisiert das Besondere Verwaltungsrecht für die unterschiedlichen Lebensbereiche Rechte und Pflichten des Bürgers auf der einen und Handlungsoptionen für die Verwaltung auf der anderen Seite.
Das Besondere Verwaltungsrecht umfasst eine Vielzahl sachbezogener Rechtsbereiche. Hierzu zählen beispielsweise das Baurecht, das Gewerberecht und das Umweltrecht. Im Studium und in der Aus- und Weiterbildung kommt dem Besonderen Verwaltungsrecht großes Gewicht zu. Üblicherweise werden in einzelnen Bereichen (z.B. im Baurecht) grundlegende Kenntnisse erwartet. Zusätzlich werden häufig bestimmte Themen als Wahlpflichtangebote aufgegriffen (z.B. Gewerberecht).
(...)
Das vorliegende Lehrbuch bietet die Chance, solide Kenntnisse in wichtigen Rechtsmaterien des Besonderen Verwaltungsrechts zu erwerben, und dies mit vertretbarem Zeiteinsatz.