Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern
:
Welf Sundermann
:
Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern
:
Maximilian Verlag
:
9783786909743
:
1
:
CHF 16.30
:
:
Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
:
German
:
192
:
kein Kopierschutz
:
PC/MAC/eReader/Tablet
:
ePUB
'Die vollständig neu bearbeitete Ausgabe beruht auf der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 und der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung vom 9. Mai 2012. Das Buch stellt das Kommunalverfassungsrecht themenbezogen dar und folgt dabei den einschlägigen Lehr- und Stoffverteilungsplänen. Als Lehr- und Lernbuch für Studenten an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung und Teilnehmende an den Aus- und Weiterbildungslehrgängen des kommunalen Studieninstituts Mecklenburg-Vorpommern bietet das Werk einen Einstieg und Überblick zum Kommunalrecht dieses Bundeslandes. Aber auch die Praktiker in der Kommunalverwaltung und die Mitglieder in den politischen Geremien finden in diesem Band Hinweise für ihre tägliche Arbeit. Zahlreiche Schaubilder unterstützen die ausbildungs- und praxisgerechte Vermittlung des Stoffes.'
Der Autor war nach langer praktischer Tätigkeit in der Verwaltung der Stadt Gütersloh hauptamtlicher Dozent am kommunalen Studieninstitut Westfalen-Lippe, zuletzt als stellv. Studienleiter. Seine Erfahrungen aus Lehr- und Prüfungstätigkeit in NRW und seit 1990 auch in Mecklenburg-Vorpommern haben die Aufbereitung der Themen beeinflusst.
3 Verfassungsrechtliche Schranken der kommunalen Selbstverwaltung
Die Garantien der kommunalen Selbstverwaltung sind nicht absolut, nicht schrankenlos. (...) Der Gesetzesvorbehalt stellt einerseits klar, dass ein Eingriff in den Garantiebereich nur durch Gesetz erfolgen darf, lässt andererseits aber offen, in welchem Maße die gewährleistete kommunale Selbstverwaltung geschützt und unantastbar ist. Hierzu hat sich die so genannte Kernbereichslehre entwickelt. Diese vom Bundesverfassungsgericht gefestigte Lehre stellt sich den kommunalen Selbstverwaltungsbereich als einen Kreis vor, der peripher berührt werden darf, dessen Kernbereich aber unantastbar ist. Der Kernbereich stellt den Wesensgehalt eines Selbstverwaltungsrechtes dar, das Essentiale, das man aus einer Institution nicht entfernen kann, ohne deren Strukturen und Typus zu verändern (Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band I S. 416). In den äußeren Bereich (akzidentia) dagegen darf unter gewissen Voraussetzungen eingegriffen werden.
(...)