: Andreas von Medem
: Vertragsfreiheit und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung. Die Regelung der privaten Krankenversicherung durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) im Lichte des Verfassungsrechts.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428529742
: Schriften zum Gesundheitsrecht
: 1
: CHF 63.20
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 169
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Die Gesundheitsreform 2007 will auch die private Krankenversicherung grundlegend umgestalten: Die PKV muss einen Basistarif anbieten. Die Alterungsrückstellungen, welche das demographiefeste Finanzierungssystem der PKV ausmachen, sollen 'portabel' werden. Auch wird der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Durch die Einführung von Wahltarifen in der GKV erwächst der PKV staatliche Konkurrenz in dem bislang allein ihr vorbehaltenen Bereich der Zusatzversicherungen. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren die Änderungen rechtlich heftig umstritten. Gregor Thüsing und Andreas von Medem zeigen, dass das Reformwerk nicht mit den Grundrechten der Versicherungsunternehmen und der privat Versicherten vereinbar ist. Ihre Abhandlung beruht auf Verfassungsbeschwerden, die von 24 PKV-Unternehmen eingelegt wurden und über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 entscheiden wird.
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
I. Die Neuregelungen des GKV-WSG im Hinblick auf das Recht der privaten Krankenversicherung16
1. Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung nach bisherigem Recht17
a) Organisation der Versicherung17
b) Abschlussfreiheit bei enger aufsichtsrechtlicher und vertragsrechtlicher Regulierung des Vertragsinhalts17
c) Risikoäquivalenz18
d) Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch den Versicherer18
e) Alterungsrückstellungen19
aa) Rechtliche Rahmenbedingungen19
bb) Verbleiben der Alterungsrückstellung bei Ausscheiden aus dem Kollektiv20
cc) Konsequenzen der Vererbung21
dd) Wirtschaftstheoretische Erklärung der Vererbung23
f) Der (frühere) Standardtarif26
2. Die Bedeutung der PKV im System der sozialen Sicherheit26
3. Die gesetzlichen Neuregelungen27
a) Pflicht zur Versicherung27
b) Basistarif28
aa) Standardisierter Leistungsumfang28
bb) Genereller Kontrahierungszwang29
cc) Zeitlich beschränkter Kontrahierungszwang zugunsten von Altkunden30
dd) Wechselmöglichkeit in den Basistarif innerhalb desselben Versicherungsunternehmens30
ee) Verbot von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen30
ff) Begrenzungen der Prämienhöhe30
gg) Risikoausgleich32
hh) Umlage der Mehraufwendungen des Basistarifs32
ii) Versorgung der Versicherten und Vergütung der Ärzte und Zahnärzte32
c) Öffnung des Standardtarifs33
d) Ausschluss jeder Kündigungsmöglichkeit bei Verträgen zur Erfüllung der Pflicht zur Versicherung – „Notversorgung“33
e) Portabilität der Alterungsrückstellungen bei einem unternehmensinternen Tarifwechsel34
f) Portabilität bei einem Unternehmenswechsel34
aa) Neuverträge34
bb) Altverträge36
g) Anspruch auf Abschluss einer Zusatzversicherung37
h) Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung37
i) Erfordernis des dreimaligen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze37
j) Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung38
4. Die Auswirkungen der Neuregelungen39
a) Basistarif39
aa) Fehlende Kostendeckung39
bb) Massive Beeinträchtigung des Geschäftsmodells der PKV40
(1) Der Basistarif bietet keine langfristige Perspektive für die Unternehmen der PKV41
(a) Fremdbestimmtheit des Leistungsspektrums41
(b) Höhere Kosten bei gleichem Leistungsangebot wie die GKV41
(c) Belastung der Normaltarife durch fehlende Kostendeckung43
(d) Unattraktivität des Basistarifs für durchschnittlich gesunde Neuzugänge43
(2) Unterschiede zum bisherigen Standardtarif44
(3) Mittel- und langfristige Zerstörung des Geschäftsmodells der PKV45
b) Modifizierter Standardtarif47
c) Fehlende Kündigungsmöglichkeit/Notversorgung48
d) Portabilität der Alterungsrückstellungen im Neukundenbereich50
aa) Beitragserhöhung aufgrund der Reduzierung der Stornoquote50
bb) Verstärkte Risikoselektion als Folge der Portabilität der Alterungsrückstellungen51
(1) Modelle zur Portabilität der Alterungsrückstellungen51
(a) Mitgabe der kalkulierten Alterungsrückstellung52
(b) Mitgabe einer individuellen Alterungsrückstellung53
(2) Risikoselektion als Folge des im GKV-WSG eingeschlagenen Weges54
(3) Folgen der Risikoselektion für