: Gerhard Pfannkuche
: Patrimonium - Feudum - Territorium. Zur Fürstensukzession im Spannungsfeld von Familie, Reich und Ständen am Beispiel welfischer Herrschaft im sächsischen Raum bis zum Jahre 1688.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428534975
: Schriften zur Verfassungsgeschichte
: 1
: CHF 99.40
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: Allgemeines, Lexika
: German
: 608
: Wasserzeichen
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: PDF
Die Arbeit behandelt die Sukzession im Welfenhause aus verfassungshistorischer Sicht. Sie bindet die Frage der Nachfolge in fürstliche Herrschaft in den Kontext des schon seit Generationen verschiedentlich ausgeleuchteten Themas der Gestalt des insbesondere spätmittelalterlichen Reichsfürstentums ein. Die Sukzession wird als Indikator eines Prozesses der Versachlichung - fürstlicher - Herrschaft herausgestrichen. An der Behandlung der Nachfolgefrage wird der Grad der Abstraktion der Herrschaft von der Person des Herrschers und seinem Haus sinnfällig gemacht. Gerade in der Ausgestaltung der Verfügungsbefugnis des Herrschaftsträgers über die Zuordnung einzelner Herrschaftspositionen brach sich ein transpersonales Herrschaftsverständnis bahn. Ausgehend und gegliedert nach der tripolaren Einbindung fürstlicher Herrschaft in die Lehnsbeziehung zum Reich, die dynastische Verbindung und die Beziehungen zu den Ständen wird nach dem Wirken der einzelnen Pole auf die Herrschaftsnachfolge geforscht. Ein Hauptaugenmerk gilt dabei dem Nachlass, dem Patrimonium, seiner Zusammensetzung und entsprechend seiner Auseinandersetzung: Was genau wurde in welcher Form geteilt oder eben ungeteilt, in welcher Gemeinschaft belassen? Aus dieser Untersuchung lassen sich Vorstellungen zur lehnrechtlichen Bindung, zur Umsetzung lehnrechtlicher Normen, zur Konstruktion der Dynastie, insbesondere dem Verhältnis vom Gesamthaus zur (Teil-)Linie sowie dem ständischen Wirken ablesen.
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Vorwort8
Inhaltsverzeichnis12
Einleitung: Gegenstand, konkrete Fragestellung, Quellen und Gang der Untersuchung22
I. Fürstentum und Sukzession22
II. Aufgabenstellung30
III. Gang und Quellen der Untersuchung39
A. Herzog, Graf, Lehen und Allod im Hochmittelalter – Mobilität und Disponibilität dieser Herrschafts- und Rechtspositionen im Erbgang und unter Lebenden vor der Errichtung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg 123542
I. „Landesteilungen“ als Erscheinung eines Verfallsprozesses?42
II. Komitat, Allodium und Dukat in Sachsen im Hochmittelalter47
1. Grafschaftsrechte in den Händen des sächsischen Adels47
a) Der comitatus – Versuch einer Beschreibung47
aa) Gestalt – Grundlagen47
bb) Erblichkeit des Komitats52
cc) Das Verhältnis von Grafschafts- zu Allodialrechten55
dd) Verfugung der Komitatsrechte – Kumulationen62
ee) Personales Verständnis der Grafschaft und Unteilbarkeit70
b) Die Sukzession in gräfliche und auch vogteiliche Gerechtsame72
aa) Das Dunkel um die Weitergabe der Komitatsrechte72
bb) Hintergründe – möglicher – Integrität des comitatus im Erbfall77
cc) Nachfolge bei Erlöschen des Geschlechts im Mannesstamm79
dd) Verfügungen über Komitatsrechte unter Lebenden83
ee) Fazit84
2. Sukzession und Verfügungsbefugnis in den Allodialkomplexen sächsischer Grafengeschlechter86
a) Die Erbfolge nach Allodialrecht86
b) Die Erbengemeinschaft89
c) Bindungen in Stamm und Familie92
aa) Das Wart- und Beispruchrecht95
bb) Stammgut und Adelsrecht111
3. Das sächsische Herzogtum132
a) Sukzessionsabfolge im sächsischen Dukat133
aa) Vom Liudolfinger Otto bis zum Billunger Magnus133
bb) Klimax der Erblichkeit?137
cc) Die Nachfolge Magnus’ durch Lothar von Süpplingenburg138
dd) Heinrich der Stolze141
ee) Heinrich der Löwe142
ff) Fazit145
b) Rückschau und Vorschau: Hemmnisse der Dukatsteilung bis 1180148
III. Wandel der Herrschaftsstrukturen im 12. und 13. Jahrhundert158
1. Im Kleinen: Bündelung von Herrschaftsrechten in festeren, flächenbezogenen Einheiten161
a) Die Burg161
b) Hausklöster164
c) Allgemeiner: „Verflächung“165
d) Veränderung von Grafschaft und Vogtei167
e) Ein Fazit und die Teilung von 1202173
2. Im Großen: Veränderungen des Reichsverfassungsgefüges – die Einbindung der welfischen Herrschaft in dieses Gefüge – der Lehnsnexus175
a) Die Feudalisierung der Reichsverfassung – die Errichtung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg175
aa) Das Delegationsmodell175
bb) Vom Sturz des Löwen bis zur Errichtung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg178
cc) Welfisches Patrimonium und Lehnsnexus187
b) Lehnrechtliche Vorgaben für die Sukzessionsbehandlung191
aa) Schwierigkeiten aus der mittelalterlichen Anschauung von Recht191
bb) Die königliche Lehnrechtssetzung192
cc) Die Rechtsbücher194
dd) Die Urkunde von 1235198
B. Die Herrschaftsnachfolge im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg – Erb- und Disponibilitätsregelungen der Welfen seit 1235200
I. Die Zeit bis zum Lüneburger Erbfolgestreit – die Zeit der grundlegenden Teilungen200
1. Überblick über die Sukzessionsfälle und ihre Behandlung im Welfenhaus in der Zeit von 1235 bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts200
a) Die Nachfolge nach Otto dem Kind – die Teilung von 1267/69200
b) Die Nachfolge Johanns von Lüneburg203
c) Die Nachfolge nach dem Tod Albrechts des Großen von Braunschweig – die Teilung von 1291203
d) Die Nachfolgeregelung in Grubenhagen nach dem Tod Heinrichs des Wunderlichen205
e) Die Nachfolge nach Albrecht II. von (Göttingen-)Braunschweig bis zur Teilung von 1345207
f) Die Nachfolge Ottos des Strengen von Lüneburg210
2. Prinzipien der Nachfolge- und Nachlassregelung in dieser Zeit211
3. Sukzession im Dreieck Reich, Familie und „Land“216
a) Die Berücksichtigung des Lehnsnexus bei der Sukzessionsbehandlung216
aa) Im Welfenhaus216
bb) Ein Vergleich zur Beachtung des Lehnsnexus’ außerhalb der welfischen Lande225
cc) Fazit231
b) Familienbindungen – dynastische Räson bei der Sukzessionsbehandlung233
aa) Bestimmungen von Söhnen für den geistlichen Stand234
bb) Erbverschreibungen und Erbverbrüderungen – Sicherungen kollateraler Erbfolge238
c) „Land“, Rat und Stände – territoriale und personale Hemmnisse der Teilungen neben Reich und Familie241
aa) Erfassung des Regelungssubstrates, des Teilungsgegenstandes in hausrechtlichen Bestimmungen – „Land“?242
bb) Räte und Stände245
II. Der Lüneburger Erbfolgestreit247
1. Der kaiserliche Standpunkt248
a) Das Verständnis des Reichs vom Fürstentum Lüneburg – die Belehnungen der Askanier 1355 und 1370248
b) Die lehnrechtliche Fragestellung des Erbfolgekonflikts250
2. Die welfische Nachfolgelösung252
a) Die Vereinbarungen zwischen Wilhelm von Lüneburg und Magnus von Braunschweig von 1355252
b) Magnus II. statt Ludwig als Nachfolger für Lüneburg256
c) Die Erbverbrüderung Magnus’ II. mit Otto dem Quaden von Göttingen im Jahre 1370260
3. Das Aufeinandertreffen der Standpunkte nach dem Tode Wilhelms – im Brennpunkt: Der Streit um die Huldigung der Städte Lüneburg und Hannover262
a) 1370: Die Stadt Lüneburg huldigt den Welfen262
b) Die Erörterungen der Huldigungspflicht der Stadt Hannover265
c) Kriegshandlungen268
d) Die welfisch-askanische Sühne von 1373269
4. Dynastische Neuordnung im Welfenhaus sowie im Verhältnis zu den Askaniern und das Ende des Erbfolgekrieges270
a) Die Nachfolgeregelung für Braunschweig von 1374270
b) Die Neuordnung der Herrschaftsbeteilungen der Brüder Bernhard, Friedrich und Heinrich gerade im Verhältnis zu den Askaniern – die Modifizierungen der Sühne von 1373 in den Jahren 1377 und 1386 sowie ihre Aufhebung 1387271
c) Die Abgrenzung Lüneburgs von Braunschweig – die Verabredungen der Brüder Friedrich, Bernhard und Heinrich 1388274
d) Der Rückzug der Askanier – die Einigung von 1389277
e) Die Vereinbarungen Ottos des Quaden mit dem Landgrafen Hermann von Hessen über die Nachfolge in Göttingen aus dem Jahre 1381 und die Neuordnung des Verhältnisses dieser Linie zu den Linien Lüneburg und Braunschweig seit 1383277
5. Eine Zusammenschau: Die Wirkungen und Veränderungen des Konflikts in der welfischen Sukzessionsbewältigung279
a) Kennzeichen der Versachlichung