: Daniel Tietjen
: Das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts. Eine Darstellung der Haftungsdogmatik vor dem Hintergrund der dynamischen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428533381
: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht
: 1
: CHF 81.30
:
: Internationales Recht, Ausländisches Recht
: German
: 316
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Entstehen auf Seiten Privater Schäden, weil ein Mitgliedstaat gegen europäisches Recht verstoßen hat, stellt sich die Frage nach einer Haftung dieses Staates. Der EuGH hat in zahlreichen Entscheidungen das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts entwickelt, um einen effektiven Rechtsschutz bei Verstößen der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht zu gewährleisten. Das Richterrecht des EuGH bildet mangels Kodifikation auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon den alleinigen Maßstab für die Haftung der Mitgliedstaaten. Daniel Tietjen erfasst die relevanten Urteile und unterzieht sie einer systematischen Analyse. Während sich viele Entscheidungen in einer punktuellen Rechtsfortbildung erschöpfen, kommt anderen eine grundlegende Bedeutung zu. Zu nennen sind insbesondere die Urteile 'Francovich u. a.', 'Brasserie du Pêcheur u. Factortame', 'Hedley Lomas', 'Dillenkofer u. a.', 'Köbler', 'Traghetti del Mediterraneo', 'A.G.M.-COS.MET' und 'Danske Slagterier'. Auf der Grundlage der Rechtsprechungsanalyse stellt der Autor den sowohl gemeinschaftsrechtlich als auch national geprägten Tatbestand der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung eingehend am Beispiel Deutschlands dar. Es wird aufgezeigt, welche Regelungen des deutschen Staatshaftungsrechts Anwendung finden können. In diesem Zusammenhang wird insbesondere das Problem der Reichweite vom Vorrang des Primärrechtsschutzes erörtert und die viel diskutierte Frage nach der Anspruchsgrundlage der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung behandelt. Ebenso widmet der Autor sich Fragen der prozessualen Durchsetzung des Haftungsanspruchs und des Regresses beim verantwortlichen Hoheitsträger. Durch die umfangreiche Darstellung der Haftungsdogmatik wird ein Beitrag für mehr Rechtsklarheit und -sicherheit im Umgang mit den staatshaftungsrechtlichen Vorgaben des EuGH geleistet.
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
1. Teil: Einleitung16
A. Gang der Darstellung17
B. Terminologie18
2. Teil: Die historische Entwicklung einer Haftung für hoheitliches Unrecht in Europa20
3. Teil: Die Judikatur des EuGH zur gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung26
A. Die Rechtsprechung des EuGH bis zum Urteil „Francovich u. a.“27
B. Die Rechtsprechung des EuGH seit dem Urteil „Francovich u. a.“30
I. Legislatives Unrecht31
1. Grundlegende Urteile des EuGH31
a) Das Urteil „Francovich u. a.“ von 1991 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)31
b) Das Urteil „Wagner Miret“ von 1993 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)36
c) Das Urteil „Faccini Dori“ von 1994 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)38
d) Das Urteil „Brasserie du pêcheur u. Factortame“ von 1996 (Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nationaler Rechtsvorschriften)39
e) Das Urteil „British Telecommunications“ von 1996 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)48
f) Das Urteil „Dillenkofer u. a.“ von 1996 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)50
g) Das Urteil „Denkavit u. a.“ von 1996 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)54
h) Das Urteil „Sutton“ von 1997 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)55
i) Das Urteil „Bonifaci u. a.“ von 1997 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)57
j) Das Urteil „Palmisani“ von 1997 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)58
k) Das Urteil „Konle“ von 1999 (Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nationaler Rechtsvorschriften)59
l) Das Urteil „Rechberger u. a.“ von 1999 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)60
m) Das Urteil „Stockholm Lindöpark“ von 2001 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)63
n) Das Urteil „Metallgesellschaft u. a.“ von 2001 (Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nationaler Rechtsvorschriften)64
o) Das Urteil „Paul u. a.“ von 2004 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)67
p) Das Urteil „Adeneler u. a.“ von 2006 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)68
q) Das Urteil „Test Claimants“ von 2006 (Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nationaler Rechtsvorschriften)71
r) Das Urteil „Robins u. a.“ von 2007 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)73
s) Das Urteil „Danske Slagterier“ von 2009 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)75
2. Weitere Urteile des EuGH81
a) Nichtumsetzung von Richtlinien81
b) Fehlerhafte Richtlinienumsetzung87
c) Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nationaler Rechtsvorschriften91
II. Exekutives Unrecht93
1. Grundlegende Urteile93
a) Das Urteil „Hedley Lomas“ von 1996 (Gemeinschaftsrechtswidrige Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung)93
b) Das Urteil „Comateb u. a.“ von 1997 (Gemeinschaftsrechtswidrige Abgabenerhebung)95
c) Das Urteil „Norbrook Laboratories“ von 1998 (Aufstellen gemeinschaftsrechtswidriger Genehmigungsvoraussetzungen)96
d) Das Urteil „Brinkmann I“ von 1998 (Fehlerhafte Auslegung des Gemeinschaftsrechts)97
e) Das Urteil „Haim II“ von 2000 (Gemeinschaftsrechtswidrige Verweigerung einer Registereintragung)99
f) Das Urteil „Gervais Larsy“ von 2001 (Gemeinschaftsrechtswidrige Rentenkürzung)101
g) Das Urteil „A.G.M.-COS.MET“ von 2007 (Gemeinschaftsrechtswidrige Äußerungen eines Beamten)103
2. Weitere Urteile107
III. Judikatives Unrecht109
1. Das Urteil „Köbler“ von 2003 (Gemeinschaftsrechtsverstoß eines letztinstanzlichen Gerichts)109
2. Das Urteil „Traghetti del Mediterraneo“ von 2006 (Gemeinschaftsrechtsverstoß eines letztinstanzlichen Gerichts)115
4. Teil: Das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts119
A. Die Entwicklung eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts119
I. Die Rechtsfortbildungskompetenz des EuGH120
II. Das systemwidrige Regelungsdefizit122
1. Das Sanktionsdefizit im Gemeinschaftsrecht123
2. Das gemeinschaftliche Rechtsschutzdefizit124
III. Die Beseitigung des Regelungsdefizits126
1. Die Methodik des EuGH126
2. Die Argumentation des EuGH128
a) Grundsatz eines effektiven Rechtsschutzes129
b) Prinzip der praktischen Wirksamkeit130
c) Grundsatz der Gemeinschaftstreue131
d) Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten132
e) Grundsatz der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft133
f) Grundsatz der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts134
g) Allgemeines Völkerrecht135
h) Europäische Menschenrechtskonvention136
IV. Die Zulässigkeit der Rechtsfortbildung136
1. Die Akzeptanz der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung in den Mitgliedstaaten137
2. Die Rechtsqualität der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung137
3. Die Grenzen der Rechtsfortbildung durch den EuGH139
a) Horizontale und vertikale Kom