: Martin Hochhuth
: Nachdenken über Staat und Recht. Kolloquium zum 60. Geburtstag von Dietrich Murswiek.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428531776
: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte
: 1
: CHF 36.10
:
: Allgemeines, Lexika
: German
: 272
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Der Band dokumentiert ein Kolloquium, das so breit angelegt war, wie die Interessen des Wissenschaftlers, den es ehrte. Und typisch für diesen Hochschullehrer ist, dass mindestens ein Beitrag entschieden gegen das ficht, was Murswiek selbst vertritt: So der Münchener Ordinarius Jens Kersten zur Konkurrenz der Inschriften am und im Reichstag, am Westgiebel und im wuchernden Grün des Kunst-Troges im Hof: Muss es 'Dem Deutschen Volke' heißen? - Oder geht auch 'Der Bevölkerung'? Rainer Wahl umreißt das Verfassungsdenken jenseits des Staates, die Konstitutionalisierung, und Christian Hillgruber die Integration Deutschlands in das zusammenwachsende Europa: Hintergrundfolien zu dem vielschichtigen Lissabon-Urteil, das Dietrich Murswiek in den Wochen der Tagung gerade erstritt. Von zahlreichen Rechtstatsachen schreiben Dieter Dörr und Heinrich Wilms. Dörr stellt die blutige Geschichte des derzeitigen Selbstbestimmungsrechts der US-Indianer und seine Verschlechterungen unter George Bush jr. dar und hofft auf Barack Obamas neue Politik. Die Überlegungen von Wilms über den Persönlichkeitsschutz im Zeitalter des Internet berühren drei Ebenen. Zunächst veranschaulichen sie Bedrohungen oder Schädigungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet. Sodann folgern sie dogmatisch und strukturieren das - möglicherweise angesichts seines Entwicklungstempos niemals gänzlich zu beherrschende - Gebiet, das vom Polizei- bis zum Welthandelsrecht reicht. Drittens erhebt Wilms rechtspolitische Forderungen aus seiner Anwaltserfahrung. Ebenfalls aus ihrer eigenen Praxis heraus durchleuchtet die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff die immer zahlreicheren Unstimmigkeiten zwischen 'Straßburg' und 'Karlsruhe', d. h. zwischen dem EGMR und BVerfG. Sie klärt sie mit Hilfe eines Korridor-Modells, das sie in der neuesten Rechtsprechung des BVerfG zu den Caroline-Fällen, ähnlich wie auch in der neuesten Rechtsprechung des EGMR, nachweist. Philosophisch sind die Artikel von Kurt Seelmann und Hartmut Schiedermair sowie die kurze Einführung des Herausgebers Martin Hochhuth. Auch bietet Schiedermair zwar, wie seine Schüler Wilms und Dörr, anschauliche und dramatische Rechtsfälle. So nimmt er etwa zum Folterstreit, zum Dissens um die Abschießbarkeit entführter Flugzeuge oder zur immer umfangreicheren technischen Überwachung durch polizeiliche Institutionen Stellung. Doch ist all dies staatsphilosophisch nicht etwa nur garniert, sondern tief durchdrungen. Aristoteles, Hobbes und Bodin, Leibniz, Pufendorf und Kant werden in Schiedermairs Überlegungen zur Totalität des Staates fruchtbar. Seelmann schreibt über 'Hegel und den Staat als Vertrag', weil die Vertragstheorien seit Rawls wieder mehr beachtet werden, ohne dass die von Hume und Hegel vorgebrachten Einwände umfassend abgearbeitet wären. Hochhuth schließlich behauptet eine Nähe zwischen Juristenhandwerk und Postmoderne. Beide hätten es mit den Oberflächen zu tun, und blendeten die Frage nach dem 'Eigentlichen' aus. Das Recht sei die Benutzeroberfläche, die dem reibungslosen Funktionieren gerade dort diene, wo letzte Fragen, etwa weil sie strittig sind, offenblieben. Während das Recht also in mancher Hinsicht durchaus 'postmodern' sei, dürfe es die Wissenschaft - auch die des Rechts - niemals sein. Wissenschaft bleibe vielmehr der aufklärerischen Gründlichkeit der Moderne verpflichtet. Der Jubilar stehe für diese im guten Sinne nunmehr 'altmodische' Universitätskultur.
Vorwort6
Inhalt8
Verwendete Abkürzungen von Zeitschriften und Schriftenreihen10
Martin Hochhuth: Nüchtern und klar trotz Postmoderne – Drei wissenschaftstheoretische Fragen zu Dietrich Murswieks Sechzigstem –10
1210
Einleitung12
I. Postmoderne, „Hinterweltler“und „Oberflächlichkeit“13
II. Recht und „Oberflächlichkeit“18
III. Trotzdem mehr sein als scheinen21
Heinrich Wilms: Persönlichkeitsschutz im Zeitalter des Internet 21
2421
I. Problemstellung24
1. Problemfelder im Bereich des Internet24
2. Insbesondere: Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts27
II. Besonderheiten bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet29
III. Das Internet unter Gesichtspunkten des internationalen Rechts32
IV. Die rechtliche Situation in Deutschland37
1. „Internetrecht“?37
2. Verfassungsrecht39
a) Die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG39
aa) Informationsfreiheit39
bb) Pressefreiheit40
cc) Meinungsfreiheit42
dd) Art. 5 Abs. 1 GG als allgemeines Kommunikationsgrundrecht42
4342
ee) Die Schranken der Kommunikationsgrundrechte44
b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG44
4744
aa) Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts47
bb) Spezielle Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im IT-Bereich50
cc) Schranken des allgemeinen Persönlichkeitsrechts51
dd) Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht52
3. Einfachgesetzliche Regelungen52
a) Besondere Persönlichkeitsrechte53
b) Allgemeines Persönlichkeitsrecht55
aa) Anspruch auf Gegendarstellung55
bb) Unterlassungsanspruch, §§ 823 Abs. 1,1004 BGB analog57
cc) Beseitigungsanspruch, §§ 823 Abs. 1,1004 BGB analog57
dd) Berichtigungsanspruch, §§ 823 Abs. 1,1004 BGB analog58
ee) Schadensersatzanspruch bei materiellen Schäden59
ff) Schadensersatzanspruch bei immateriellen Schäden60
c) Störer bei Verletzungshandlungen im Internet62
aa) Verantwortlichkeit des Diensteanbieters62
bb) Internetforen64
cc) Bewertungsplattformen67
dd) Hyperlinks69
ee) Online-Enzyklopädien70
ff) Online-Archive71
gg) Suchmaschinen73
4. Rechtliche Schutzlücken75
5. Ergebnis77
V. Rechtspolitische Forderungen79
Kurt Seelmann: Hegel und der Staat als Vertrag79
8279
I. Hegels Kontraktualismuskritik83
1. Möglichkeit der Vertragsverletzung84
2. Möglichkeit der Vertragsauflösung84
3. Institutionelle Unsicherheit85
4. Begründungstheoretische Schwierigkeiten85
II. Wechselseitige Anerkennung als Normanerkennung und Konstitutionsakt von Personen85
8785
1. Das Anerkennungsverhältnis87
2. Die Normorientierung und damit die Staatsbegründung als Resultat der wechselseitigen Anerkennung89
Christian Hillgruber: Deutschland in Europa – die grundgesetzliche Konzeption deutscher Staatlichkeit89
9489
I. Einführung94
II. Die verfassungsrechtliche Grundentscheidung für den souveränen deutschen Staat95
III. Die Bundesrepublik Deutschland als der Staat des deutschen Volkes98
IV. Die Europakonzeption des Grundgesetzes100
V. Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland als unaufgebbares Verfassungsgebot103
Rainer Wahl: Verfassung jenseits des Staates – Eine Zwischenbilanz103
108103
I. Zur Diskussionslage108
II. Verfassung im und jenseits des Staates111
1. Starke und schwache These vom Konstitutionalismus jenseits des Staates111
2. Zum Begriff der Verfassung im Staate112
3. Die Attraktivität des Verfassungskonzepts für die europäische und internationale Ebene und die Attraktivität des Verfassungskonzepts als einheitliche Grundlegung für alle drei Ebenen112
115112
4. Die Wissenschaft vom gesamten Öffentlichen Recht