: Katia Schier
: Die Bestandskraft staatskirchenrechtlicher Verträge.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428530786
: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen
: 1
: CHF 63.20
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 197
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Der Abschluß von Staatskirchenverträgen ist ein traditionelles Mittel zur Ordnung der Beziehungen von Staat und Kirche. Dennoch stellt sich bis heute oft die Frage, wie weit die Parteien durch die Verträge gebunden werden, und ob sie frei sind, sie zu kündigen oder auch einseitig abzubedingen. Zur Klärung dieser Frage zeichnet Katia Schier zunächst die historische Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts nach. Anschließend behandelt sie die Frage nach der Rechtsnatur der Verträge. Bei den Konkordaten handelt es sich um völkerrechtliche Verträge. Die evangelischen Kirchenverträge hingegen bilden eine Vertragsart sui generis im innerstaatlichen Recht. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bestandskraft der Verträge. Eine ordentliche Kündigung der Staatskirchenverträge ist mangels Vereinbarung nicht möglich. Anders verhält es sich bei wesentlicher Änderung der Umstände - hier greifen die Grundsätze der clausula rebus sic stantibus. Die Bestandskraft hinsichtlich entgegenstehender Gesetzgebung ist differenziert zu betrachten: Da es sich bei den Konkordaten um völkerrechtliche Verträge handelt, ist eine Aufhebung des Vertrages selbst durch Gesetz nicht möglich, wohl aber eine Aufhebung des Zustimmungsgesetzes. Bei den evangelischen Kirchenverträgen scheidet eine Aufhebung des Vertrages durch Gesetz ebenfalls aus. Die Aufhebung des Zustimmungsgesetzes wiederum müßte aufgrund der innerstaatlichen Rechtsnatur des Vertrages zu einem Widerspruch in der Rechtsordnung führen und wird daher durch das Rechtsstaatsprinzip ausgeschlossen. Die Untersuchung endet mit einem Vergleich mit der Rechtslage in Spanien.
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis12
Einleitung16
Erster Teil: Die historische Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts18
A. Die frühen Staatskirchenverträge18
B. Staatskirchenverträge in der Weimarer Republik und die Zeit des Nationalsozialismus22
C. Die Staatskirchenverträge nach dem Zweiten Weltkrieg24
I. Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit24
II. Deutsche Demokratische Republik25
III. Die Entwicklungen im wiedervereinigten Deutschland25
Zweiter Teil: Die Rechtsnatur der Staatskirchenverträge28
A. Die Konkordate28
I. Der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt29
II. Der Vertragspartner des Heiligen Stuhls33
III. Konkordate als völkerrechtliche Verträge35
1. Der Vertragscharakter der Konkordate35
2. Die Konkordate als Verträge des Völkerrechts35
IV. Zwischenergebnis40
B. Die evangelischen Kirchenverträge41
I. Zugehörigkeit zum Völkerrecht41
1. Innerstaatliche Organisationsform41
2. Die Parität43
3. Quasi-völkerrechtliche Verträge47
4. Ergebnis48
II. Staatsverträge48
1. Die formale Einordnung49
2. Die evangelischen Kirchen als Vertragspartner eines Staatsvertrags50
3. Resümee52
III. „Staatsrechtliche Verträge“53
IV. Die evangelischen Kirchenverträge als Verwaltungsverträge53
1. Argumente für eine Einordnung als Verwaltungsverträge54
2. Probleme und Kritikpunkte54
a) Unzulässigkeit der Anwendung auf die Konkordate55
b) Der Körperschaftsstatus55
c) Ausnahme vom Geltungsbereich nach § 2 Abs. 1 VwVfG57
d) Das Ratifikationserfordernis58
e) Der Inhalt des Vertrages als ausschlaggebendes Kriterium59
V. Verträge sui generis61
1. Keine Möglichkeit der Zuordnung zu einer anderen Vertragsart62
2. Die Einzigkeit der evangelischen Kirchenverträge62
3. Die Zulässigkeit einer Vertragsform „eigener Art“63
4. Die Charakteristika des Kirchenvertrags sui generis66
a) Der Rechtsraum66
b) Die Vertragsparteien69
c) Formale Anforderungen der Parlamentsvorbehalt
C. Zusammenfassung71
Dritter Teil: Die (Selbst-)Bindung des Staates durch