: Antje Demske
: Die Steuerungswirkung des Flächennutzungsplans und seine Bedeutung nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes (EAG Bau).
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428529933
: Schriftenreihe der Hochschule Speyer
: 1
: CHF 72,20
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 255
: Wasserzeichen
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Von Gesetzes wegen ist der Flächennutzungsplan eines der beiden zentralen Instrumente zur Gestaltung und Steuerung der gesamträumlichen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Als gesamträumliches Bodennutzungskonzept gibt er die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke der Gemeinde vor und setzt damit den Rahmen, aus dem heraus der Bebauungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen treffen kann. Obwohl der Flächennutzungsplan in dieser Hinsicht weitgehend eine positiv-rechtliche Ausgestaltung erfahren hat, wird er in der Praxis oftmals als unerwünschtes Beiwerk angesehen. Die Gemeinden greifen deshalb auf sog. informelle Pläne zur Stadtentwicklung zurück. In Folge dessen werden Entscheidungen über Flächennutzungen kaum noch auf Grundlage einer gesamtstädtebaulichen Konzeption getroffen. Dies steht ausdrücklich im Widerspruch zur gesetzlichen Intention der Flächennutzungsplanung. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist gerade in der heutigen Zeit geboten.
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis17
1. Kapitel: Einleitung – Problemstellung und Stand der wissenschaftlichen Diskussion und Planungspraxis20
2. Kapitel: Aufgabe und Funktion des Flächennutzungsplans als Steuerungsinstrument im kommunalen Planungssystem26
A. Der planungsrechtliche Steuerungsbegriff26
B. Die Aufgaben- und Funktionszuweisung des Flächennutzungsplans als Bauleitplan im Allgemeinen nach § 1 Abs. 1 BauGB27
I. Das Entwicklungs- und Ordnungsprinzip27
1. Der Begriff der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung28
2. Die Planungsaufgabe als Ausdruck des Entwicklungs - und Ordnungsprinzips30
a) Die „Grundstücke“ in der Gemeinde als Regelungsgegenstand der Flächennutzungsplanung31
b) Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung31
(1) Vorbereitung und Leitung32
(2) Die Begriffe der baulichen und sonstigen Nutzung33
II. Der Grundsatz der Planmäßigkeit36
1. Zielvorstellungen und Planungsleitlinien als Maßstab der städtebaulichen Erforderlichkeit38
a) Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung39
b) Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung41
c) Beitrag zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und zum Schutz und zur Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen42
d) Die Planungsleitlinien i. S. d. § 1 Abs. 6 BauGB als abwägungsbeachtliche Belange43
2. Inhaltliche Schranken der erforderlichen Bauleitplanung44
III. Das Kodifikationsprinzip49
C. Die Aufgaben- und Funktionszuweisung des Flächennutzungsplans als vorbereitender Bauleitplan im Speziellen nach § 5 Abs. 1 S. 1 BauGB49
I. Die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung49
1. Das System der Zweistufigkeit der Bauleitplanung49
2. Die Einordnung des Teilflächennutzungsplans in das System der gestuften Planung51
3. Die vorbereitende Funktion des Flächennutzungsplans53
II. Funktion und Inhalt der Flächennutzungsplanung nach § 5 Abs. 1 S. 1 BauGB55
1. Die Entwicklungs-, Ordnungs- und Steuerungsfunktion des Flächennutzungsplans56
2. Der Inhalt des Flächennutzungsplans60
a) Darstellungen des Flächennutzungsplans i. S. d. § 5 Abs. 2 BauGB60
b) Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen, Vermerke67
c) Rechtliche Anforderungen an den Inhalt des Flächennutzungsplans im Sinne der Planungsschranken69
(1) Die Bindung an die Planungsziele und die Anforderungen an das Abwägungsgebot70
(2) Das gemeindenachbarliche Abstimmungsgebot und die verfahrensrechtlichen Bindungen74
D. Verfassungsrechtliche Verankerung der Flächennutzungsplanung als kommunale Planungshoheit und Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG77
I. Das Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG77
1. Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG78
a) Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft79
b) In eigener Verantwortung81
2. Gesetzesvorbehalt des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG und seine Schranken82
a) Wesensgehalt der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie83
b) Verfassungsrechtliche Aufgabenverteilung: Vorrangprinzip84
II. Gemeindliche Planungshoheit als Teil der kommunalen Selbstverwaltungshoheit88
1. Zugehörigkeit der gemeindlichen Bauleitplanung zum Wesensgehalt der Selbstverwaltung90
2. Einordnung der Flächennutzungsplanung in das Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung91
E. Zwischenergebnis zu „Aufgabe und Funktion des Flächennutzungsplans als Steuerungsinstrument im kommunalen Planungssystem“92
3. Kapitel: Die Rechtsnatur des Flächennutzungsplans und deren Auswirkung auf den Rechtsschutz96
A. Der Flächennutzungsplan als Rechtsvorschrift i. S. d. § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO106
B. Auswirkungen auf den Rechtsschutz111
4. Kapitel: Einordnung des Flächennutzungsplans als Steuerungsinstrument in das Gesamtsystem der räumlichen Planungen117
A. Der Flächennutzungsplan im System der räumlichen Gesamtplanung120
I. Verhältnis der Flächennutzungsplanung zur Raumordnungsplanung122
1. Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans nach den Vorgaben der Raumordnung123
a) Die Pflicht zur Beachtung von Zielen der Raumordnung durch öffentliche Stellen nach § 4 Abs. 1 S. 1 ROG124
(1) Ziele der Raumordnung124
(2) Rechtliche Voraussetzungen der Zielbindung125
(a) Verbindliche Vorgaben125
(b) Räumlich und sachlich bestimmte oder bestimmbare Vorgaben126
(c) Landesplanerische Letztentscheidungen als Ergebnisse eines überörtlichen und überfachlichen Abwägungsprozesses127
(d) Textliche oder zeichnerische Festlegungen in Raumordnungsplänen128
(e) Zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes129
(3) Verhaltenspflichten im Rahmen der Beachtenspflicht129
(a) Beachtenspflicht als Unterlassenspflicht130
(b) Beachtenspflicht als Handlungspflicht131
(c) Beachtenspflicht als Rücksichtnahmepflicht132
(4) Die Umsetzung der Ziele der Raumordnung durch die Gemeinde132
b) Das Anpassungsgebot in § 1 Abs. 4 BauGB133
2. Vereinbarkeit der übergeordneten raumordnungsplanerischen Einwirkungsbefugnisse im Lichte des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG141
3. Das Gegenstromprinzip als Ausdruck der Wechselbeziehungen zwischen Raumordnungsplanung und Flächennutzungsplanung148
II. Der Einfluss der maßnahmenbezogenen Fachplanung auf den Flächennutzungsplan149
1. Rechtliche Grundlagen der Koordination von Bauleitplanung und Fachplanung151
a) Die wechselseitige Beteiligung der Gemeinde und Fachplanungsträger im Aufstellungsverfahren152
(1) Die Beteiligung der Fachplanungsträger im bauleitplanerischen Aufstellungsverfahren153
(2) Beteiligung der Gemeinde bei Fachp