: Markus Zimmermann
: Das Spannungsfeld zwischen Patienteninformierung und dem Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Eine Studie zur verfassungskonformen Auslegung von § 10 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428529513
: Schriften zum Gesundheitsrecht
: 1
: CHF 58.70
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 138
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Das Heilmittelwerberecht steht in einem Spannungsverhältnis zu den Grundrechten von Patienten und Werbungstreibenden. Vor diesem Hintergrund untersuchen Helge Sodan und Markus Zimmermann, inwieweit die seit längerer Zeit in Rechtsprechung und Schrifttum feststellbaren Tendenzen zu einer äußerst restriktiven Auslegung der Verbotstatbestände des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) mit grundrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Unter exemplarischer Fokussierung auf das Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel in § 10 Abs. 1 HWG arbeiten die Autoren Parameter für eine verfassungskonforme Auslegung heraus, die nicht nur den berechtigten Schutzanliegen des Heilmittelwerberechts, sondern auch den betroffenen Grundrechtspositionen von Konsumenten und Werbungstreibenden besser Rechnung tragen können als die häufig stark verbotsorientierte Rechtspraxis. Neben ausgewählten Fallgruppen untersuchen die Autoren u. a. die Abgrenzung zwischen Werbung und Sachinformation, jüngere Liberalisierungstendenzen in der Rechtsprechung von BVerfG und BGH, das gesundheitspolitische Leitbild eines 'informierten Patienten' sowie die Besonderheiten des Mediums Internet. Nicht nur der Rechtswissenschaft, sondern vor allem auch der Rechtspraxis sollen hierdurch neue Einblicke vermittelt werden, die eine ebenso sachgemäße wie verfassungskonforme Handhabung des Heilmittelwerbegesetzes sichern.
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis13
Einleitung16
Erster Teil: Die geschichtliche Entwicklung des Heilmittelwerberechts18
I. Von den Anfängen der Industrialisierung bis zur Zeit nach dem Ersten Weltkrieg18
II. Die Neuordnung des Heilmittelwerberechts in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft20
III. Die Heilmittelwerbeverordnung (HWVO) vom 29. September 194121
IV. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG)22
Zweiter Teil: Inhalt und Zweck des Heilmittelwerbegesetzes sowie des in ihm enthaltenen Werbeverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel26
I. Überblick über die Regelungsgehalte des Heilmittelwerbegesetzes26
II. Allgemeiner Gesetzeszweck des Heilmittelwerbegesetzes29
III. Insbesondere das Publikumswerbeverbot des § 10 Abs. 1 HWG für verschreibungspflichtige Arzneimittel31
1. Regelung und Gesetzeszweck des § 10 Abs. 1 HWG31
2. Europäisches Sekundärrecht34
Dritter Teil: Die durch das Werbeverbot des § 10 Abs. 1 HWG betroffenen Grundrechtspositionen36
I. Die Grundrechtspositionen der Patienten bzw. Verbraucher36
1. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (Informationsfreiheit)36
a) Schutzbereich36
b) Eingriff38
aa) Mittelbar-faktische Beeinträchtigungen der Informationsfreiheit38
bb) Finalität als hinlängliches Eingriffskriterium39
cc) Eingriff nach Schutzzweck und Funktion des Grundrechts40
c) Schranken der Informationsfreiheit41
aa) § 10 Abs. 1 HWG als „allgemeines Gesetz“ im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG41
bb) § 10 Abs. 1 HWG als gesetzliche Ausprägung einer verfassungsimmanenten Schranke45
2. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)48
a) Sachlicher Schutzbereich und Eingriff48
b) Schranken des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG51
II. Grundrechtspositionen der Werbungstreibenden51
1. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (Meinungsfreiheit)52
a) Sachlicher Schutzbereich52
b) Personeller Schutzbereich56
c) Eingriff56
d) Schranken der Meinungsfreiheit56
2. Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit)57
a) Sachlicher Schutzbereich57
b) Personeller Schutzbereich57
c) Eingriff in den Schutzbereich58
III. Grenzen der Einschränkbarkeit („Schranken-Schranken“)58
1. Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 HWG58
2. Materielle Verfassungsmäßigkeit, insb. Verhältnismäßigkeit des § 10 Abs. 1 HWG „als solchem“59
a) Bisherige höchstrichterliche Bestätigungen der Verfassungsmäßigkeit heilmittelrechtlicher Werbeverbote59
b) Konsequenz für die Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 HWG als solchem61
IV. Zusammenfassung63
Vierter Teil: Verfassungskonforme Auslegung des § 10 Abs. 1 HWG65
I. Zur Bedeutung der verfassungskonformen Auslegung65
II. Anknüpfungspunkte für eine (verfassungskonforme) Auslegung des § 10 Abs. 1 HWG68
1. Auslegung der geschriebenen Tatbestandsmerkmale68
2. Gesetzesergänzung (Normreduktion oder Normausweitung) durch ungeschriebene Tatbestandsmerkmale69
III. Zur (verfassungskonformen) Auslegung des § 10 Abs. 1 HWG71
1. Allgemeines zum Inhalt des Werbebegriffes im Heilmittelwerbegesetz71
a) Der Werbebegriff71
b) Absatzförderungsabsicht73
c) Nur produktbezogene Werbung, nicht Unternehmenswerbung74
2. Sachliche Informationen und Werbung76
a) Grundsätzliches zur Unterscheidung zwischen sachlichen Informationen und Werbung76
b) Absatzförderungsabsicht als unterscheidendes Merkmal78
c) Ermittlung der Absatzförderungsabsicht79
d) Maßgeblichkeit einer Schwerpunktbetrachtung?79
aa) Schwerpunktbetrachtung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs80
(1) „Sanatorium“-Entscheidung80
(2) „Pflanzensäfte“-Entscheidung80
(3) „Sanatoriumswerbung“-Entscheidung81
(4) „Ginseng“-Entscheidung81
(5) „Schönheits-Chirurgie“-Entscheidung81
bb) Abkehr von der Schwerpunktbetrachtung?82
(1) „Novodigal/temagin“-Entscheidung83