: Sarah Meckling
: Die gemeinsame Trennungssorge. Eine rechtshistorische und gesetzessystematische Betrachtung eines neuen Rechtsinstituts.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428527342
: Schriften zur Rechtsgeschichte
: 1
: CHF 99.20
:
: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
: German
: 667
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Zerfallende Familien gehören immer mehr zum Bild unserer heutigen Gesellschaft. Leidtragende sind hierbei vor allem die Kinder. Die Funktion der Familie und ihre denkbaren Erscheinungsformen müssen daher vollkommen neu überdacht werden. Dies stellt auch das Sorgerecht auf den Prüfstand. Vor allem wächst die Notwendigkeit, flexiblere Formen für die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung zu schaffen und die Kinder vor den Folgen des Auseinanderbrechens der Familie so gut es geht zu schützen. Der Gesetzgeber hat mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 versucht, hierauf eine Antwort zu geben. So hat er ein komplexes Netz sorgerechtlicher Wertung eingeführt und dem zentralen Maßstab des Kindeswohls eine neue Bedeutung gegeben. Sarah Meckling untersucht das sich darin ausdrückende neue Verständnis der elterlichen Sorge anhand der gemeinsamen Trennungssorge. Zudem weist sie die fundamentale Umgestaltung des rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses nach. Die Autorin bestimmt dabei Zielsetzung und Reichweite gemeinsamer Trennungssorge zum einen im Lichte der Sorgerechtsentwicklung seit der Antike, zum anderen anhand der Rechtsentwicklung seit dem Inkrafttreten des Reformgesetzes. Kern der Arbeit ist eine klare Abgrenzung zwischen der gemeinsamen Trennungssorge und der Alleinsorge. Zugleich bietet sie eine Lösungsmöglichkeit für die seit vielen Jahrzehnten umstrittene Frage nach dem Verhältnis zwischen gemeinsamer Trennungssorge und Alleinsorge.
Danksagung8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis17
Einführung20
A. Die gemeinsame Sorge im historischen Kontext29
I. Einleitung29
II. Historischer Überblick über die Entwicklung der Elternsorge bis 197930
1. Die Entwicklung der gesetzlichen Erziehungszuständigkeit der Eltern31
a) Antike Vorbilder der Rechtsentwicklung32
b) Impulse des Allgemeinen Preußischen Landrechts von 179434
c) Impulse des BGB a.F. von 190036
d) Impulse des Gleichberechtigungsgesetzes von 195738
e) Impulse des SorgRG von 197940
2. Entwicklung der nachehelichen Elternsorge im Überblick43
a) Gesetzlicher Zuweisungsschematismus für nacheheliche Erziehungszuständigkeit46
b) Einzelfallbeurteilung durch gerichtliches Ermessen und Elternvorschlag54
aa) Entwicklung des gerichtlichen Ermessensspielraums54
bb) Entwicklung des Elternvorschlags57
3. Historische Erscheinungsformen der gemeinsamen Sorge und ihr Verhältnis zur Alleinsorge60
a) Gesetzliche Anordnung der gemeinsamen Sorge nach der Scheidung61
b) Gemeinsame Sorge aufgrund gerichtlicher Einzelfallentscheidung65
aa) Übertragung der gemeinsamen Sorge aufgrund gerichtlicher Ermessensentscheidung65
bb) Gemeinsame Sorge aufgrund eines Elternvorschlages71
cc) Voraussetzungen und Gestaltungsansätze der gemeinsamen Sorge74
dd) Kindeswohl im SorgeRG von 1979 und Kontroverse zum gemeinsamen Sorgerecht bei Einführung der obligatorischen Alleinsorge82
4. Auswertung der Rechtsentwicklung mit Blick auf die äußeren Einflüsse durch gesellschaftliche Veränderungen88
a) Tendenzen aufgrund des veränderten Rollenverständnisses der Ehepartner89
b) Aus dem Wandel des Familienbegriffs abzuleitende Tendenzen99
c) Eltern-Kind-Verhältnis und die Rechtsstellung des Kindes105
d) Das Verhältnis zwischen Staat und Familie und das sich wandelnde Interventionsverständnis110
III. Richterrechtliche Gestaltung der gemeinsamen Scheidungssorge seit 1982118
1. Aussagen undWertentscheidungen des BVerfG-Urteils vom 3.November 1982120
a) Stellungnahme des Bundesjustizministers121
b) Wertung des BVerfG122
2. Umsetzung der Urteilskriterien in der Praxis und gerichtliche Übertragung der gemeinsamen Sorge nach 1982124
a) Objektive Eignung der Eltern zur gemeinsamen Sorge127
aa) Erziehungsfähigkeit128
bb) Objektive Maßstäbe für elterliche Kooperationsfähigkeit129
b) Bereitschaft der Eltern zur gemeinsamen Sorge135
aa) Konstitutiver Charakter des Elternwillens zur gemeinsamen Sorge für die Einschätzung der Kooperationsbereitschaft136
bb) Qualifizierte Anforderungen an die Erklärung der Kooperationsbereitschaft138
cc) Bindungswirkung des Elternvorschlages gem. § 1671 Abs. 3 a.F.143
c) Abwägung nach Maßgabe des Kindeswohls147
aa) Grundsätzliche Gewichtung des nachehelichen Kindeswohls147
bb) Wandel des Kindeswohlverständnisses anhand des Bindungsprinzips149
cc) Regel-Ausnahme-Diskussion156
d) Entwicklung der Übertragung der gemeinsamen Sorge in der Praxis – empirische Erhebungen zur gemeinsamen Sorge im Überblick161
IV. Wertungsansätze der Entwürfe zur Kindschaftsrechtsreform164
1. Reformimpulse durch juristische Organisationen im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens167
2. Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen vom 12. Dezember 1995169
3. Anträge der Bundestagsfraktion der SPD vom 17. Dezember 1992 und 21. Juni 1995172
4. Antrag der Bundestagsfraktion der PDS vom 11. Juni 1997176
5. Regierungsentwurf vom 13. Juni 1996179
V. Zusammenfassung190
B. Gesetzliche Regulierung und Begriff der gemeinsamen Sorge im KindRG197
I. Einleitung197
II. Übergreifende Bedeutung der gesetzlichen Regelung der gemeinsamen Trennungssorge200
1. Wesenskern der gemeinsamen Sorge und die Anforderungen an die Gemeinsamkeit der Rechtsausübung201
2. Funktion des Trennungssorgetatbestandes und Abgrenzung zur Alleinsorge210
3. Dispositiver Charakter des Gesetzes und dessen Umsetzung220
4. Probleme und Gefahren aufgrund der gesetzlichen Regelung der Trennungssorge und die Folgerungen für die gesetzgeberische Intention224
a) Fehlender Gestaltungsimpuls im § 1687225
b) Sachfremde Motivation – Prozessgestaltung228
c) Sachfremde Motivation – Gestaltung des Verhältnisses zum anderen Elternteil232
d) Folgerungen für die gesetzgeberische Güterabwägung in § 1687238
III. Die Tatbestandsvoraussetzungen der gemeinsamen Sorge gem. § 1687 Abs. 1242
1. Tatbestandsvoraussetzungen der Trennung244
a) Bestehen gemeinsamer Sorge245
b) Nicht nur vorübergehendes Getrenntleben248
aa) Objektive und subjektive Voraussetzungen des Getrenntlebens249
bb) Problematik der Trennung nicht zusammenlebender Eltern251
cc) Regulative Grundaussage des Tatbestandsmerkmals der dauernden Trennung254
2. Gemeinsame Sorgerechtsausübung bei erheblichen Entscheidungen256
a) Bedeutung des Rechtsbegriffs der „Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung“258
aa) Kritik der unklaren Zuständigkeit259
bb) Begriff und Beurteilungsmaßstab261
cc) Abgrenzungsproblematik265
b) Gegenseitiges Einvernehmen267
c) Annex des Auskunftsrechts269
d) Anwendungsbereich des § 1628 und seine Abgrenzung gegenüber §§ 1671 Abs. 1,2 1687 Abs. 2
3. Alleinzuständigkeiten des betreuenden Elternteils im Rahmen der gemeinsamen Sorge276
a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes277
b) Angelegenheiten des täglichen Lebens280
c) Verhältnis zur gemeinschaftlichen Entscheidungszuständigkeit284
4. Alleinzuständigkeiten des anderen Elternteils286
a) Inhalt und Reichweite der sog. Betreuungssorge286
b) Bedeutung des Umgangs im Geltungsbereich des § 1687289
5. Ergänzende gesetzliche Alleinentscheidungsregelungen294
IV. Folgerungen für die Beurteilung des Kindeswohls im Rahmen der gemeinsamen Trennungssorge und der Änderungsentscheidung gem. § 1687 Abs. 2297
1. Anwendungsbereich des § 1687 Abs. 2298
a) Vorgabe durch den Tatbestand des § 1687 Abs. 1298
b) Verhältnis zu den übrigen Eingriffstatbeständen299
c) Verhältnis zu einvernehmlichen Individualabsprachen300
2. Entscheidungsmaßstab des Kindeswohls302
a) Grundsätzliche Kindeswohleinschätzung der gesetzlichen Trennungssorge303
aa) Zielsetzung der Sorgerechtsregulierung303
bb) Das in der