Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Österreich.
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Detlef Merten
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Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Österreich.
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Duncker& Humblot GmbH
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9783428526949
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Schriften zum Europäischen Recht
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1
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CHF 72.30
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Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
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German
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227
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Wasserzeichen
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PC/MAC/eReader/Tablet
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PDF
Wird im modernen Verfassungsstaat der Vorrang des Gesetzes durch einen Vorrang des Verfassungsgesetzes ergänzt, so entspricht die Komplettierung der Gerichtsbarkeit durch eine Staats- oder Verfassungsgerichtsbarkeit verfassungsgeschichtlicher Logik. Zu Recht wird deren Existenz als Merkmal eines modernen Rechtsstaats angesehen. Da sich Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit an der Schnittstelle zwischen Recht und Politik befinden, sind Spannungen und selbst gelegentliche Eruptionen unvermeidlich. Angesichts der langen historischen Tradition der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich bot sich ein Rechtsvergleich mit Deutschland an, zumal viele aktuelle Fragen der verfassungsgerichtlichen Organisation und des Verfahrens Ähnlichkeiten aufweisen. Der vorliegende Tagungsband über 'Aktuelle Probleme der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Österreich' versammelt die auf einem Forschungskolloquium des Forschungsinstituts bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer erörterten und diskutierten Grundfragen und gibt einen Überblick über die Bandbreite des Themas.
Vorwort
8
Inhaltsverzeichnis
10
Detlef Merten: Verfassungsgerichtsbarkeit und Rechtsstaatlichkeit. Einführung in das Tagungsthema
12
Hans-Jürgen Papier: Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit
20
I.
20
II.
26
III.
29
IV.
30
Marion Weschka: Diskussion im Anschluß an den Vortrag von Hans-Jürgen Papier
34
Wassilios Skouris: Der Europäische Gerichtshof als Verfassungsgericht?
44
I. Einleitung
44
II. Merkmale der Verfassungsgerichtsbarkeit
47
III. Verfassungsrechtliche Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofs
49
IV. Die Auswirkungen des Vertrages von Nizza und der Grundrechte-Charta
51
V. Das Verhältnis des Europäischen Gerichtshofs zu den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten
54