: Elke Schwager
: Ius bello durante et bello confecto. Darstellung am Beispiel von Entschädigungsansprüchen der Opfer von Antipersonenminen.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428525980
: Schriften zum Völkerrecht
: 1
: CHF 72.60
:
: Internationales Recht, Ausländisches Recht
: German
: 344
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
In der Vergangenheit wurden Schäden von zivilen Opfern, die durch einen bewaffneten Konflikt entstanden sind, in der Regel als Ergebnis unglücklicher Zeitumstände betrachtet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wurde in den überwiegenden Fällen abgewiesen. Angeführt wurde mitunter, Gerichte könnten nicht über politische Angelegenheiten wie bewaffnete Konflikte urteilen, das Militär benötige einen Handlungsfreiraum, Massenschäden würden die finanziellen Mittel des Schuldners übersteigen. Elke Schwager zeigt am Beispiel ziviler Opfer von Antipersonenminen auf, dass die vorgebrachten Argumente nicht stichhaltig sind. Während eines bewaffneten Konfliktes besteht kein rechtsfreier Raum. Das Recht der bewaffneten Konflikte berücksichtigt militärische Notwendigkeiten und gibt den Handlungsspielraum vor, den die Konfliktparteien zu beachten haben. Den Verletzten eines Rechtsverstoßes steht ein Anspruch auf Entschädigung zu, der sich aus Völkerrecht oder einer nationalen Rechtsordnung ergeben kann. Bei einer Völkerrechtsverletzung findet sich ein völkerrechtliches Individualrecht auf Entschädigung normiert in den Vorschriften des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte. Zudem kann ein Individualrecht auf Entschädigung aus den Prinzipien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit abgeleitet werden. Nationale Entschädigungsansprüche sind z. B. die Staatshaftung oder deliktische Ansprüche, für Minenopfer kommen zudem Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht gegen den Minenhersteller in Betracht. Allerdings kann sich durch den Einfluss des Rechts der bewaffneten Konflikte der Prüfungsmaßstab verändern.
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Danksagung6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis14
Einführung18
Erstes Kapitel: Völkerrechtliche Beurteilung des Einsatzes von Antipersonenminen23
A. Antipersonenminen23
I. Charakteristika23
1. Bestandteile, Arten und Detonation24
2. Selbstneutralisierungsmechanismen26
II. Militärische Anwendung und militärischer Nutzen28
III. Gesellschaftliche Implikationen29
B. Humanitäres Völkerrecht31
C. Absolutes Einsatzverbot von Antipersonenminen34
I. Konvention von Ottawa35
II. UN-Waffenübereinkommen38
1. Anwendungsbereich39
2. Einsatzverbote42
III. Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen46
IV. Allgemeine Grundsätze des humanitären Völkerrechts47
1. Allgemeine Grundsätze und Waffenverbote49
2. Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze auf den Einsatz von Minen54
3. Die allgemeinen Grundsätze im Einzelnen56
a) Keine unbeschränkte Wahl der Kampfmittel56
b) Verbot überflüssiger Verletzungen und unnötiger Leiden57
c) Gebot der Unterscheidung63
(1) Angriff64
(2) Verbot blinder Waffen65
(3) Verbot der unterschiedslosen Wirkung67
(4) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit75
d) Verbot der Verursachung schwerer Schäden der natürlichen Umwelt76
V. Ergebnis78
D. Regeln für den Einsatz von Antipersonenminen79
I. Unterscheidungspflicht79
II. Keine Schädigung der Umwelt81
III. Aufzeichnungspflicht81
IV. Warnpflicht81
V. Informationspflicht81
VI. Schutzpflicht82
VII. Räumungs- und Absicherungspflicht82
Zweites Kapitel: Völkerrechtliche Individualrechte auf Entschädigung im Kontext eines bewaffneten Konflikts85
A. Völkerrechtliche Entschädigungsansprüche von Personen, die während eines bewaffneten Konflikts durch Antipersonenminen geschädigt werden86
I. Völkerrechtliche Rechte eines Individuums86
1. Voraussetzungen für das Bestehen eines Individualrechtes88
2. Rechte des Individuums im humanitären Völkerrecht97
3. Menschenrechte99
a) Zeitlicher Anwendungsbereich der Menschenrechte – Verhältnis humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte99
b) Räumlicher Anwendungsbereich der Menschenrechte103
c) Rechtsverletzungen106
d) Ergebnis107
II. Völkerrechtliche Rechte auf Entschädigung gegenüber einem Staat108
1. Art. 6 Abs. 3 S. 1 der Konvention von Ottawa108
2. Entschädigungsregelungen in internationalen Menschenrechtsübereinkommen108
a) Verpflichtung zu einer bzw. Recht auf eine wirksame Beschwerde109
b) Entschädigung bei Verletzung bestimmter Rechte111
c) Entschädigung durch internationale Gerichtshöfe112
d) Recht des Individuums nach nationalem Recht oder Völkerrecht114
e) Anwendbarkeit zu Zeiten eines bewaffneten Konfliktes114
f) Ergebnis116
3. Recht auf Entschädigung nach dem Recht der bewaffneten Konflikte116
a) Entschädigung bei Verletzung des ius ad bellum117
(1) Staatenpraxis117
(2) United Nations Compensation Commission120
(3) Ergebnis123
b) Entschädigung bei Verletzung des ius in bello125
(1) Art. 3 des IV. Haager Abkommens von 1907125
(a) Kontext, Sinn und Zweck des Abkommens127
(b) Entstehungsgeschichte133
(2) Art. 91 ZP I137
(3) Eritrea-Ethiopia Claims Commission138
(4) Ergebnis141
c) Entschädigung bei Verletzung des ius ad bellum und des ius in bello141
4. Sekundärrechte eines Individuums als Folge völkerrechtlicher Verantwortlichkeit142
a) Das Individuum als Inhaber von Sekundärrechten146
(1) Pflicht zur Einhaltung einer völkerrechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Individuum146
(2) Das Individuum als Verletzter im rechtlichen Sinne149
(3) Sekundärrechte151
b) Staatenpraxis154
(1) Internationale Verträge154
(2) Internationale Gerichte156
(3) Resolutionen, Deklarationen und Berichte der Vereinten Nationen160
(4) Europäische Union165
c) Ergebnis166
5. Ergebnis zu Kapitel II167
III. Recht auf Entschädigung gegenüber nichtstaatlichen Akteuren168
1. Verpflichtungsgrad des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte168
a) Humanitäres Völkerrecht168
b) Menschenrechte172
2. Normierte Rechte auf Entschädigung175
a) Gegenüber am Konflikt beteiligten Parteien175
b) Gegenüber Individuen176
(1) Internationale Strafgerichtsstatuten176
(2) Art. 12 Abs. 1 S. 2 der III. Genfer Konvention, Art. 29 der IV. Genfer Konvention180
c) Gegenüber nichtstaatlichen Unternehmen180
3. Sekundärrechte eines Individuums gegenüber nichtstaatlichen Akteuren als Folge der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit181
a) Anwendbarkeit der Prinzipien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit181
b) Human Rights Litigation in den USA183
4. Ergebnis190
B. Völkerrechtliche Entschädigungsansprüche von Personen, die nach Beendigung eines bewaffneten Konflikts durch Antipersonenminen geschädigt werden191
Drittes Kapitel: Nationale Individualrechte auf Entschädigung im Kontext eines bewaffneten Konflikts194
A. Nationale Entschädigungsansprüche von Personen, die während eines bewaffneten Konflikts durch Antipersonenminen geschädigt werden194
I. Verhältnis von Völkerrecht und nationalem Recht194
1. Anspruchsparallelität196
2. Ansprüche im Kontext eines bewaffneten Konflikts198
a) Anspruchsparallelität zu Zeiten eines bewaffneten Konfliktes199
b) Anwendbarkeit nationaler Haftungsnormen auf militärische Verhaltensweisen207
3. Einfluss des humanitären Völkerrechts auf das nationale Recht223
a) Geltung und unmittelbare Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts224
b) Konkreter Einfluss des humanitären Völkerrechts auf das innerstaatliche Recht227
II. Mögliche Anspruchsgrundlagen229
1. Staatshaftungsrecht229
2. Delikt234