: Katharina Gebauer
: Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa? Ein Vergleich der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Straßburger Gerichtshofs mit dem Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft und dem Luxemburger Gerichtshof.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428525621
: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht
: 1
: CHF 76.80
:
: Internationales Recht, Ausländisches Recht
: German
: 431
: Wasserzeichen
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: PDF
Grund- und Menschenrechte werden in Europa sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt. Die nebeneinander existierenden Grundrechtsschutzsysteme haben unterschiedliche Ausgangspunkte und beruhen auf unterschiedlichen Konzeptionen. Ursprünglich existierten keine Berührungspunkte, inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Überschneidungen und Interdependenzen zwischen den beiden Rechtsordnungen. Katharina Gebauer untersucht vergleichend die beiden europäischen Grundrechtsordnungen, die Systematik und Struktur der jeweils gewährleisteten Rechte und die Rolle der Gerichtshöfe für die Ausgestaltung des Grund- und Menschenrechtsschutzes. Sie wertet die Rechtsprechung des Straßburger und des Luxemburger Gerichtshofs in parallel gelagerten Fällen aus und analysiert die Straßburger Rechtsprechung zur Kontrolle von Gemeinschaftsrecht. Der Vergleich ergibt, dass sich die beiden Grundrechtsschutzsysteme sowohl inhaltlich als auch in ihrer Wirkungskraft immer weiter annähern. Zwar können in der zunehmenden Zahl der Fälle, in denen sich die Zuständigkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Menschenrechtsgerichtshofs überschneiden, vereinzelt weiterhin Divergenzen auftreten. Dies beruht insbesondere auf der unterschiedlichen Zielrichtung der Rechtsordnungen, die sich auf den Kreis der jeweiligen Grundrechtsberechtigten auswirkt. Die Rechtsprechungsauswertung zeigt jedoch, dass beide Gerichtshöfe bemüht sind, solche Divergenzen im Sinne einer Konfliktreduzierung nach Möglichkeit zu vermeiden und das jeweils andere Grundrechtsschutzsystem sinnvoll aufzugreifen.
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis15
Einleitung18
Erster Teil: Die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte auf den verschiedenen Rechtsebenen und für die beiden europäischen Rechtssysteme22
A. Historische Herleitung und Terminologie der Grund- und Menschenrechte23
I. Ursprung und Entwicklung der Menschen- und Grundrechtsidee23
II. Die Unterscheidung zwischen Grund- und Menschenrechten auf den verschiedenen Rechtsebenen: Terminologie und inhaltliche Differenzierungen26
1. Uneinheitliche Terminologie auf nationaler Ebene26
2. Begriff der Menschenrechte im Völkerrecht28
a) Menschenrechte als Teilbereich des nicht-hierarchisierten Völkerrechts28
b) ,Menschenrechte und Grundfreiheiten‘ in der EMRK34
aa) ,Menschenrechte‘34
bb) ,Grundfreiheiten‘35
cc) Abgrenzung der Grundfreiheiten der EMRK von den Grundfreiheiten des EG-Vertrags36
3. Grundrechte im Gemeinschaftsrecht37
a) ,Menschenrechte‘ und ,Grundrechte‘ in Art. 6 EUV37
b) Die Gemeinschaft als supranationales Gebilde39
c) Begrifflichkeiten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union41
III. Ergebnis42
B. Die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte innerhalb der jeweiligen Rechtsebene43
I. Ausgangs- und Bezugspunkt: Grundrechte im Staat44
II. Das Menschenrechtsschutzsystem der EMRK47
1. Die einseitige Ausrichtung des EMRK-Systems47
a) Die isolierte Stellung der Konventionsrechte48
b) Der Rahmen des Europarats49
2. Die Begründung von Individualrechten als völkerrechtliche Besonderheit des EMRK-Systems51
3. Die Verzahnung von EMRK und staatlichen Rechtsordnungen54
a) Unterschiedliche Modelle der Inkorporation der EMRK in nationales Recht55
b) Zusatzprotokolle und Vorbehalte der Vertragsstaaten56
4. Die Menschenrechtskonvention als europäische Teilverfassung?57
5. Kollisionsfälle - Bedeutung der Konvention über eine reine Funktion als57
5. Kollisionsfälle - Bedeutung der Konvention über eine reine Funktion als57
6257
6. Fazit64
III. Die Grundrechte in der Gemeinschaftsrechtsordnung64
1. Der begrenzte Hoheitsbereich der Europäischen Gemeinschaft66
a) Gemeinschaftsgrundrechte als Grenzen hoheitlicher Machtausübung67
b) Bedeutungszunahme der Grundrechte durch Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen und Einführung der Unionsbürgerschaft72
2. Die EG als Rechtsgemeinschaft und als autonome Rechtsordnung sui generis75
a) Unmittelbare Wirkung, Vorrang und Anerkennung eigener Grundrechte als Pfeiler der Rechtseinheit76
b) Grundrechte als Ausdruck des76
b) Grundrechte als Ausdruck des76
7976
c) Grundrechte als Integrationsfaktor im Binnenmarkt80
3. Neue Zielsetzung: Die EG als Grundrechtsgemeinschaft?84
a) Das Gutachten 2/94 als Ausgangspunkt der Debatte85
b) Grundrechte als neue Zielsetzung der Gemeinschaft88
aa) Die Vorschläge von Alston und Weiler: Aktive Grundrechtspolitik89
bb) Kritik: Einwände gegen die Etablierung des Grundrechtsschutzes als eigenständiges Gemeinschaftsziel91
cc) Keine neuen Gemeinschaftsinitiativen für eine aktive Grundrechtspolitik im Verfassungsvertrag93
c) Bewertung der Debatte95
C. Ergebnis des ersten Teils und Ausblick99
Zweiter Teil: Systematik und Struktur der Grund- und Menschenrechte in der EMRK und in der Europäischen Gemeinschaft102
A. Die Konventionsrechte103
I. Die von der EMRK geschützten Rechte103
1. Aufteilung in klassische Freiheitsrechte, Verfahrensrechte und Diskriminierungsverbot103
2. Struktur der Rechte105
3. Keine Hierarchie der Rechte106
4. Kein abgeschlossenes System von Menschenrechten107
II. Berechtigte und Verpflichtete der Konventionsrechte109
1. Die aus der Konvention Berechtigten109
a) Weiter personaler Anwendungsbereich der Konvention109