: Kai Heinrich Prokopf
: Das gemeinschaftsrechtliche Rechtsinstrument der Richtlinie. Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Art. 249 Abs. 3 EGV und Art. 161 Abs. 3 EAGV.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428525553
: Schriften zum Europäischen Recht
: 1
: CHF 76.90
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: Internationales Recht, Ausländisches Recht
: German
: 335
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Kai Heinrich Prokopf nimmt die nach nunmehr einem halben Jahrhundert immer noch bestehende Unsicherheit im Umgang mit gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien zum Anlaß, dieses Rechtsinstrument - unter möglichst umfassender Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur teils kontrovers vertretenen Auffassungen - einer näheren rechtsdogmatischen Betrachtung zu unterziehen. Einführend gibt der Verfasser einen Überblick über das Wesen der Richtlinie, die gemeinschaftsrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen zu deren Erlaß sowie die hierbei zu beachtenden Verfahren. Einen ersten Schwerpunkt bilden die Verbindlichkeit und zulässige Regelungsintensität von Richtlinien. Nach einer Darstellung der Wirkungsweise und der innerstaatlichen Verwirklichung von Richtlinien wird die Sperrwirkung von Richtlinien erörtert. Hieran schließt sich als zweiter Schwerpunkt eine eingehende Untersuchung der richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts an, wobei insbesondere auch auf die überschießende Richtlinienumsetzung eingegangen wird. Einen besonderen Schwerpunkt bilden schließlich die Rechtswirkungen der Richtlinien bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung. Dabei werden vor allem die vom Gerichtshof geschaffenen Sanktionskategorien der unmittelbaren Wirkung und der Gewährung eines Schadensersatzanspruchs des einzelnen gegen den säumigen Mitgliedstaat näher betrachtet und auf ihre Zulässigkeit hin untersucht. Zuletzt wird erörtert, ob der Gerichtshof mit der sogenannten Emmott'schen Fristenhemmung eine neue, dritte Sanktionskategorie geschaffen hat. Als Ergebnis konstatiert der Autor, daß die Gemeinschaftspraxis, gebilligt durch den Europäischen Gerichtshof, durch den Erlaß äußerst detaillierter Richtlinienvorgaben bedenklicherweise die vertragliche Konzeption der Richtlinie verlassen hat. Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien ist festzustellen, daß diese einer vertraglichen Grundlage entbehrt und daher als unzulässige Rechtsschöpfung zu beurteilen ist; gleiches gilt für den vom Gerichtshof geschaffenen gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch des einzelnen.
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis19
Einleitung26
I. Einführung in Problemstellung26
II. Gang der Untersuchung31
Erster Teil: Grundlegendes zum Wesen der Richtlinie34
I. Einführung in die Rechtsnatur der Richtlinie34
II. Die „Empfehlung“ des EGKSV als Vorläuferin der Richtlinie der Römischen Verträge35
III. Adressaten der Richtlinie38
IV. Formvorschriften für Richtlinien42
1. Äußere Gestaltung der Richtlinien42
2. Begründungs- und Bezugnahmepflicht für Richtlinien43
3. Veröffentlichung, Bekanntgabe und Inkrafttreten von Richtlinien44
V. Abgrenzung der Richtlinie von anderen Rechtsakten der Gemeinschaft45
1. Bedeutung der Abgrenzung45
2. Abgrenzung der Richtlinie gegenüber der Verordnung47
3. Abgrenzung der Richtlinie gegenüber der Entscheidung48
4. Abgrenzung der Richtlinie gegenüber Empfehlungen und Stellungnahmen49
Zweiter Teil: Ermächtigungsgrundlagen und Verfahren zum Erlaß von Richtlinien51
I. Ermächtigungen zum Erlaß von Richtlinien51
1. Prinzip der begrenzten Ermächtigung51
2. Unmittelbare Ermächtigungen aus den Verträgen54
a) Bestimmte Ermächtigungen54
aa) Ausschließliche Ermächtigungen zum Erlaß von Verordnungen54
bb) Ausschließliche Ermächtigungen zum Erlaß von Entscheidungen56
cc) Ausschließliche Ermächtigungen zum Erlaß von Richtlinien57
dd) Ermächtigungen zum Erlaß mehrerer bestimmter Rechtsinstrumente58
b) Unbestimmte Ermächtigungen59
c) Art. 211 Spstr. 4 EGV und Art. 308 EGV als Kompetenzgrundlagen zum Erlaß von Richtlinien62
aa) Durchführungsbefugnisse der Kommission nach Art. 211 Spstr. 4 EGV63
bb) Lückenschließungskompetenz des Art. 308 EGV64
3. Ermächtigungen aufgrund des ungeschriebenen Gemeinschaftsrechts, insbesondere der „implied powers“-Lehre69
II. Verfahren zum Erlaß von Richtlinien70
1. Erlaß der Richtlinien durch den Rat oder durch den Rat und das Europäische Parlament gemeinsam71
a) Anhörungsverfahren71
b) Verfahren der Zusammenarbeit gemäß Art. 252 EGV73
c) Verfahren der Mitentscheidung gemäß Art. 251 EGV73
2. Erlaß von Richtlinien durch die Kommission74
a) Originäre Rechtsetzungsbefugnisse der Kommission74
b) Delegierte Rechtsetzungsbefugnisse75
Dritter Teil: Verbindlichkeit und Regelungsintensität der Richtlinie76
I. Einführung in die Problemstellung76
II. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs77
III. Die vertragliche Konzeption der Richtlinie79
1. Das Ausmaß der Verbindlichkeit des Richtlinieninhaltes im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten zugebilligte Wahlfreiheit der Form und der Mittel81
a) Durchgehende oder teilweise Verbindlichkeit des Richtlinieninhalts?82
b) Abgrenzung von „Ziel“ einerseits sowie von „Form“ und „Mittel“ andererseits84
c) „Richtlinien-Ergebnisse“ als verbindliches Ziel88
d) Zwischenergebnis und Schlußfolgerung90
2. Zulässige Regelungsintensität der Richtlinie91
a) Beschränkung der zulässigen Regelungsintensität durch die Legaldefinition des Art. 249 Abs. 3 EGV92
aa) Sinn und Zweck der Legaldefinition der Richtlinie92
bb) Begriff „Ziel“94
cc) Begriff „Richtlinie“95
b) Systematische Überlegungen zur zulässigen Regelungsintensität97
c) Schranken aus dem historischen Willen der Vertragsschöpfer97
d) Schonung der nationalen Parlamente als verfassungsrechtliche Schranke99
e) Europäisches Gewohnheitsrecht101
f) Vergleich zur Rahmengesetzgebung des Bundes nach Art. 75 GG101
aa) Grundsätze der deutschen Rahmengesetzgebung des Bundes gemäß Art. 75 GG102
bb) Verwertbarkeit der Grundsätze der deutschen Rahmengesetzgebung für die gemeinschaftsrechtliche Richtliniengebung104
3. Rechtsfolgen im Falle der Mißachtung der zulässigen Regelungsintensität von Richtlinien108
IV. Ergebnis109
Vierter Teil: Wirkungsweise und innerstaatliche Verwirklichung der Richtlinien111
I. Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum nationalen Recht111
1. Geltungsgrund des Gemeinschaftsrechts111
2. Die Begriffe „unmittelbare Geltung“, „unmittelbare Anwendbarkeit“ und „unmittelbare Wirkung“ von Gemeinschaftsrecht113
3. Unmittelbare Geltung und unmittelbare Anwendbarkeit im Hinblick auf Richtlinien115
II. Zweistufiges Rechtsetzungsverfahren119
1. Richtlinie als staatengerichteter und ausführungsbedürftiger Rechtsakt119
2. Umsetzung der Richtlinien121
a) Rechtsgrundlage der Umsetzungspflicht121
b) Rechtsnatur des zur Ausführung einer Richtlinie erlassenen Rechts122
c) Zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtete innerstaatliche Stellen123
d) Form des innerstaatlichen Umsetzungsakts126
aa) Allgemeine Anforderungen des Gemeinschaftsrechts an die nationalen Umsetzungs