: Mirjam Lang
: Die rechtliche Beurteilung von Gerüchen. Dargestellt am Beispiel von Geruchsimmissionen aus der Schweinehaltung.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428524280
: Schriften zum Umweltrecht
: 1
: CHF 52.10
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 144
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Gegenstand der vorliegenden Arbeit von Mirjam Lang ist die Frage, wann Gerüche aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung eine 'erhebliche Belästigung' bzw. eine 'wesentliche Beeinträchtigung' i. S. des Gesetzes darstellen. Neben den Gesetzesvorgaben analysiert die Autorin vor allem die hierzu ergangenen technischen Regelwerke. Im Einzelnen werden folgende Regelwerke untersucht: die VDI-Richtlinie 3471; die TA Luft 2002; der NRW-Erlass von 1986 sowie die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Der Schwerpunkt der Prüfung liegt dabei auf der GIRL. Ihre einzelnen Regelungen werden umfassend untersucht. Dabei wird aufgezeigt, dass die GIRL zahlreiche Schwachstellen und Mängel aufweist und ihre Regel-/Sonderfallprüfung keineswegs geeignet ist, die Zumutbarkeitsgrenze gesetzeskonform abzustecken. Abgerundet werden die Ausführungen durch ein Fallbeispiel aus der Praxis, welches die Folgen der GIRL noch einmal plastisch vor Augen führt.
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Einleitung14
Erster Teil: Das Öffentliche Immissionsschutzrecht17
A. Die Regelung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes17
I. Allgemeines17
II. Geruch als schädliche Umwelteinwirkung18
1. Geruch als Gefahr, Nachteil, Belästigung19
2. Das Merkmal der Erheblichkeit20
a) Art, Ausmaß und Dauer der Umwelteinwirkung21
b) Der Akzeptorbezug21
c) Die Art des immissionsbetroffenen Gebiets22
aa) Der Außenbereich, § 35 BauGB24
bb) Das Dorfgebiet, § 34 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO25
cc) Die Gemengelage26
d) Die Durchschnittsbetroffenheit27
e) Das Verhalten des Betroffenen28
f) Technische Regelwerke29
III. Zusammenfassung30
B. Die VDI-Richtlinie 3471 Emissionsminderung Tierhaltung – Schweine31
I. Allgemeines31
II. Rechtsnatur und Bindungswirkung33
1. Rechtliche Bindungswirkung kraft Verweisung33
2. Die VDI-Richtlinie 3471 als „antizipiertes“ Sachverständigengutachten34
III. Der geruchsspezifische Regelungsgehalt der VDI-Richtlinie 347135
1. Allgemeines35
2. Das Abstandsregelungskonzept, Nr. 3.2.1 VDI-Richtlinie 347136
3. Der Geltungsbereich der Abstandsregelung, Nr. 3.2.3 VDI-Richtlinie 347137
IV. Bedeutungsgehalt der VDI-Richtlinie 3471 für die Bestimmung der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen39
1. Die Auffassung in Rechtsprechung und Literatur39
2. Die Abgrenzung von Schutz und Vorsorge40
a) Die Schutzpflicht, § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG40
b) Die Vorsorgepflicht, § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG41
c) Die Zuordnung der Abstandsregelung42
3. Konzeptionierung der Mindestabstände der VDI-Richtlinie 347144
4. Stellungnahme45
V. Zusammenfassung46
C. Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, TA-Luft 200247
I. Allgemeines47
II. Rechtsnatur und Bindungswirkung48
1. Die normkonkretisierende Wirkung der TA-Luft48
2. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften51
a) Vereinbarkeit mit Art. 19 Abs. 4 GG51
b) Vereinbarkeit mit Art. 20 Abs. 3 GG52
c) Vereinbarkeit mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG53
3. Europarechtliche Bedenken gegen normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften53
III. Der geruchsspezifische Regelungsgehalt der TA-Luft 200254
1. Allgemeines54
2. Die Nr. 5.2.8 TA-Luft 200255
3. Die Nr. 5.4.7.1 TA-Luft 200255
a) Die Mindestabstandsregelung, Nr. 5.4.7.1 Abs. 1 TA-Luft 200256
b) Die baulichen und betrieblichen Anforderungen, Nr. 5.4.7.1 Abs. 2 TA-Luft 200257
c) Der Geltungsbereich der Nr. 5.4.7.1 TA-Luft 200258
IV. Bedeutungsgehalt der TA-Luft 2002 für die Bestimmung der Zumutbarkeit60
V. Zusammenfassung62
D. Der Nordrhein-Westfälische Durchführungserlass zur TA-Luft 198662
E. Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)66
I. Allgemeines66
II. Rechtsnatur und Bindungswirkung67
1. Einführung der GIRL im Erlassweg68
2. Nichteinführung der GIRL im Erlassweg69
III. Regelungsinhalt der GIRL70
1. Die Regelfallprüfung, Nr. 3.1