: Catrin Gesellensetter
: Die Annäherung des Freien Arztberufes an das Gewerbe. Eine verfassungs-, sozial- und berufsrechtliche Untersuchung.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428522972
: Schriften zum Gesundheitsrecht
: 1
: CHF 72.20
:
: Arbeits-, Sozialrecht
: German
: 262
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Von jeher wird der ärztliche Stand mit den Begriffen Humanität und Wissenschaft in Verbindung gebracht. Die vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt und Patient sowie Besonderheiten in der Honorierung ärztlicher Kunst haben dazu geführt, dass der Arztberuf traditionell als der Inbegriff des Freien Berufes betrachtet wird. In einem immer komplexer werdenden öffentlich-rechtlich dominierten Gesundheitswesen wirft die Frage nach dem Fortbestand ärztlicher Freiberuflichkeit jedoch erhebliche Probleme auf. Das ärztliche Berufsbild ist ebenso wie das ihm zugrunde liegende Ethos einem massiven Wandel unterworfen. So ist es für die meisten Mediziner wirtschaftlich unumgänglich geworden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Sie unterliegen dadurch einer Vielzahl sozial- und berufsrechtlicher Restriktionen, die auch und gerade im Bereich der degressiven Honorierung ihre Wirkungen entfalten. Die Annäherung an klassische Gewerbeberufe ist kaum noch zu übersehen. Es ginge daher fehl, den Arzt nur deshalb zum Freiberufler qualifizieren zu wollen, weil seine Ziele altruistisch motiviert und nicht vorrangig auf die Erzielung finanzieller Gewinne gerichtet sind. Die ärztliche Tätigkeit ist wie die eines Gewerbetreibenden auf Erwerb und damit auf die Erzielung eines Markteinkommens gerichtet - trotz der Besonderheiten des Gutes Gesundheit. Auch dessen Ausschüttung steht nicht außerhalb marktwirtschaftlicher Betrachtungen. Diese Ökonomisierung spiegelt sich auch in der Arzt-Patienten-Beziehung wider, die sich vom Paternalismus zu einem kostenoptimierten Dienstverhältnis zwischen Leistungsanbieter und gleichberechtigtem Gesundheitskunden entwickelt hat. Vor diesem Hintergrund wird auch die Frage virulent, inwieweit ärztliche Kooperationen sich mit dem freiberuflichen Charakter des Arztberufes vereinbaren lassen. Neben den bereits etablierten Kooperationsformen sollte daher auch die gemeinsame ärztliche Berufsausübung in der Form einer Kapitalgesellschaft zugelassen werden.
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis15
A. Wandel des ärztlichen Berufsbildes22
I. Einführung in die Problematik22
II. Historische Entwicklung26
1. Der Weg zur Einheit des Arztberufes26
a) Vom Quasi-Beamten zum Gewerbetreibenden27
b) Von der Gewerbetätigkeit zur anerkannten Freiberuflichkeit28
2. Freiberuflichkeit und ärztliches Selbstverständnis29
a) Schwierigkeiten bei der Begriffsbestimmung der Freien Berufe30
aa) Von den freien Künsten zu den Freien Berufen30
bb) Der Freie Beruf als Rechtsbegriff32
(1) Der berufsrechtliche Begriff der Freien Berufe33
(2) Der steuerrechtliche Begriff der Freien Berufe33
cc) Der (nicht) gewerbliche Charakter der Freien Berufe36
dd) Freie Berufe als Typus37
b) Typische Wesensmerkmale der Freien Berufe38
aa) Fachliche und sachliche Unabhängigkeit38
bb) Besondere Verantwortung für das Gemeinwohl39
cc) Besonderes Vertrauensverhältnis40
dd) Persönliche Leistungserbringung41
ee) Fachliche Vorbildung42
ff) Fehlen des Gewinnstrebens43
c) Unterscheidung zwischen Berufsstand und Berufsangehörigen44
3. Grundrechtlicher Schutz der ärztlichen Tätigkeit45
a) (Privat-)Arzt in freier Praxis46
b) Ärzte als Arbeitnehmer46
c) Verbeamtete Ärzte47
d) Vertragsarzt47
III. Gesellschaftliche Bedeutung des freien Arztberufes49
1. Freie Berufe als Wirtschaftsfaktor50
2. Die öffentliche Aufgabe des Arztes51
3. Wahrung der medizinischen Ethik52
B. Berufsethos und modernes Gesundheitssystem56
I. Gemeinwohlorientierung56
II. Zurückstellen des Gewinnstrebens58
1. Kritik an der Altruismusthese59
2. Annäherung an das Gewerbe60
3. Sonderstatus aufgrund des Berufs- und Standesrechts61
a) § 1 Abs. 2 BÄO62
aa) Keine Regelung der Berufszulassung62
bb) Keine Regelung des Handelsrechts63
b) § 1 Abs. 1 S. 2 MBO-Ä63
aa) Reichweite des Satzungsrechts der Ärztekammern63
bb) Regelung zur Berufsausübung für Kammerangehörige64
(1) Kassenarzthonorare65
(2) Kaufpreis von Arztpraxen66
III. Rückkopplung und Patientenverantwortung67
1. Das ethische Vermögen des Patienten68
2. Koppelung an das ärztliche Berufsethos69
3. Zwischenergebnis69
C. Rechtliche Bindung des Arztberufes71
I. Freie Berufsausübung und gesetzliche Reglementierung73
1. Europarecht74
2. Verfassungsrecht77
3. Standes- und Berufsrecht79
a) Formelle Gesetze79
b) Materielle Gesetze80
c) Ethik80
4. Wechselwirkungen zwischen Fremd- und Selbstkontrolle81
a) Staatliches ärztliches Berufsrecht81
aa) Kompetenzverteilung81
(1) Berufszulassung82
(2) Berufsausübung82
bb) Einzelfälle staatlicher Beschränkung83
(1) Mittelbare Eingriffe in die Berufsfreiheit am Beispiel von Pflichtmitgliedschaften in ständischen Versorgungswerken83
(2) Unmittelbare Eingriffe in die Berufsfreiheit am Beispiel der Zwangsmitgliedschaft in der Ärztekammer84
(3) Besondere Reglementierung vertragsärztlicher Tätigkeit85
(a) Grundprinzipien der GKV86
(aa) Solidarprinzip87
(bb) Sachleistungsprinzip87
(b) Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsarzt und Kassenpatient89
(aa) Vertragskonzeption89
(bb) Versorgungskonzeption90
(cc) Stellungnahme und Zwischenergebnis91
(c) Vertragsarzt und öffentlich-rechtliches Gesundheitssystem92
(d) Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen94
(e) Freiberuflichkeit im vertragsärztlichen Leistungs- und Vergütungssystem95
(aa) Budgets im System der GKV96
(a) Besonderheiten des Budgetbegriffs im SGB V96
(ß) Auswirkung auf die Freiheit der Berufsausübung97
(bb) Angemessenheit der Vergütung98
(a) Objektives Gebot statt subjektivem Anspruch99
(ß) Ausgestaltung durch die Vertragsparteien100
(.) Berechnungsmethoden102
(d) Risikoverteilung103
(cc) Zulässigkeit der Beschränkung104
(a) Budgets als zulässige Gestaltungsform105
(ß) Grundrechtsrelevanz der Vergütungsregelungen106
(.) Risikoverlagerung als Sonderopfer107
(d) Rechtfertigung des Sonderopfers110
(dd) Zwischenergebnis und Auswirkungen in der Praxis115
(f) Sozialgesetzgebung und Therapiefreiheit117
(aa) Dokumentation und Ver