: Burkhard Küstermann
: Rechtsratgeber Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
: Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
: 9783941368286
: 1
: CHF 13.50
:
: Sonstiges Recht
: German
: 164
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Mehr als ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands engagiert sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl. Eine aktive Bürgergesellschaft ist damit in weiten Teilen bereits Wirklichkeit. Der Ratgeber informiert Sie zu: - Rechtlichen Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements - Haftungsrisiken und rechtlichen Grenzen des Engagements - Sozialrechtlichem Schutz und einkommensteuerliche Begünstigung beim Einsatz bürgerschaftlich Engagierter Unabhängig von Region, Alter oder beruflichem Hintergrund finden immer mehr Menschen im freiwilligen Einsatz für die Mitmenschen Erfüllung. Zunehmende Förderungs- und Fortbildungsmaßnahmen für bürgerschaftlich Engagierte und die Professionalisierung der zahlreichen privaten und öffentlichen Träger sowie ein wachsendes individuelles Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung tragen dazu bei. Der Ratgeber enthält zahlreiche Praxisbeispiele, Dokumentvorlagen, Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen sowie einen Adressteil. Die Druckversion ist direkt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen zu beziehen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Burkhard Küstermann, LL.M., geboren 1975, kam 2005 als Justiziar der Initiative Bürgerstiftungen zum Bundesverband Deutscher Stiftungen. Nach einer beruflichen Zwischenstation als Referent der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Jahr 2007 kehrte er 2008 zum Bundesverband Deutscher Stiftungen zurück, wo er die Leitung der Initiative Bürgerstiftungen übernahm. Seit 2013 ist Küstermann stellvertretender Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Daneben ist er seit dem Wintersemester 2011/2012 Professor für öffentliches Recht, insbesondere Sozialrecht, an der Hochschule in Osnabrück. Vorige Stationen seines Berufsweges führten ihn ans Institut für Kommunalrecht der Universität Osnabrück (Prof. Dr. Jörn Ipsen), wo er 2000-2002 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war, sowie als Referendar ans Landgericht Osnabrück.

Bürgerschaftliches Engagement


1. Bedeutung


Bürgerschaftliches Engagement nimmt in Deutschland einen breiten und bedeutenden Raum ein:

„Die Engagementquote beträgt (…) über ein Drittel (34,4%) der Bevölkerung, eine aktive Bürgergesellschaft ist damit in weiten Teilen bereits Wirklichkeit. Gleichzeitig weist die Engagementquote im Vergleich zu den Ergebnissen der Freiwilligensurveys aus den Jahren 1999 und 2004 daraufhin, dass das Engagement auf gleichem Niveau geblieben ist. (…) Insgesamt engagieren sich 28% der Männer und 32% der Frauen bürgerschaftlich.“

(Engagement Atlas 2009 der Prognos AG und AMB Generali Holding AG, S. 9.)

Der Umfang des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements entspricht der zitierten Studie zufolge einer Arbeitskraft von 3,2 Millionen Vollzeit-Beschäftigten.

Um das bestehende Engagement zu schützen und neues Engagement anzuregen, hat der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen, denen die Freiwilligen bei ihrer Tätigkeit unterliegen, durch zahlreiche gesetzliche Änderungen zunehmend verbessert. Die grundlegende Kenntnis dieses rechtlichen Umfelds ist sowohl für den bürgerschaftlich Engagierten selbst als auch für die Trägerorganisation von zentraler Bedeutung:

Diebürgerschaftlich Engagierten sind zwar bereit, ihre Freizeit für das Gemeinwesen einzusetzen. Sie möchten aber zunächst wissen, in welchem Umfang sie einer Haftung ausgesetzt sind und zu ihren Gunsten Versicherungen eingreifen, sollten sie selbst oder ein Dritter im Zusammenhang mit dem Engagement geschädigt werden. Sie wollen selbst abgesichert sein und von der Trägerorganisation oder außen stehenden Dritten nach Möglichkeit nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können.

Steuerliche Vorteile werden regelmäßig nicht der Anlass sein, um sich für das Gemeinwesen einzusetzen. Gleichwohl werden die bürgerschaftlich Engagierten sich darüber freuen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrem Einsatz Steuervorteile für sich in Anspruch nehmen können. Ebenso kann dierentenversicherungsrechtliche Anerkennung von Zeiten des bürgerschaftlichen Engagements für den Bürger ein Anreiz sein, um sich einzubringen.

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