: Bundesverband Deutscher Stiftungen
: Effektives Stiftungshandeln. Strategien und Tipps nicht nur für Krisenzeiten Dokumentation des Sonderkongresses 'Perspektive 2015 - Stiftungshandeln in schwierigen Zeiten' vom 23. bis 24. September 2009 in Hildesheim
: Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
: 9783941368279
: 1
: CHF 5.70
:
: Sonstiges
: German
: 72
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Die aktuell angespannte Situation der Finanzmärkte bietet auch Chancen, da sie die Suche nach erhöhter Effizienz und Effektivität für die Stiftungsarbeit beflügelt. In diesem Band geht es daher um konkrete Strategien wie Profilbildung, Leitbilder, Partnerschaften und Netzwerkbildung in der Stiftungsorganisation, nicht nur in schwierigen Zeiten. Namhafte Stiftungsexperten beschäftigen sich in ihren Beiträgen u.a. mit - Hebelwirkungen für das Gemeinwohl - Effektiver Stiftungsorganisation - intelligenten Förderstrategien - Vermögensanlage, Rechnungslegung und Bilanzierung in unsicheren Zeiten - aktuelle Haftungsfragen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Folgen von Vermögensverlusten Die Druckversion ist direkt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen zu beziehen.

Prof. Dr. Hans Fleisch, Bundesverband Deutscher Stiftungen Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Institut für Steuerrecht, Universität Bonn Dr. Roland Kaehlbrandt, Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am Main Dr. Wilhelm Krull, VolkswagenStiftung Dieter Lehmann, VolkswagenStiftung RA Harald Spiegel, Kanzlei Dr. Mohren und Partner Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen, Bucerius Law School

Lehren für die Vermögensanlage aus den letzten Jahren


von Dieter Lehmann


„Wir müssen dafür sorgen, dass die Brücke nicht schmaler ist als der Fluss.“

(Sophokles)

Wenn es Anleger von Vermögen gibt, die eine langfristige Anlagestrategie verfolgen können oder sollten, dann sind Stiftungen vermutlich die prädestinierteste Gruppe hierfür. Denn sie sind es, die auf Dauer oder, wie es oftmals fast theatralisch heißt, „auf Ewigkeit“ angelegt sind oder doch sein sollten.

Stiftungen unterliegen Regularien, die sich von denen anderer Anleger zum Teil erheblich unterscheiden. So sind für Stiftungen beispielsweise spekulative Anlagen an sich tabu. Und an Unternehmen dürfen sich Stiftungen nur in einem Umfang beteiligen, dass ein maßgeblicher Einfluss auf das Unternehmen nicht ausgeübt werden kann. Beides könnte ansonsten dazu führen, dass gewerblich geprägte Erträge generiert werden, die den gemeinnützigen und deshalb steuerbefreiten Status der Stiftung gefährden.

Dafür gibt es für Stiftungen andererseits z.B. keine Notwendigkeit der Unterlegung der Anlagen mit Eigenkapital, wie es für Banken nach den Vorschriften von Basel II bzw. nach dem Kreditwesengesetz Pflicht ist und was den uneingeschränkten Einsatz solvabilitätsbelastender Anlageprodukte dort regelmäßig erschwert. Und es gibt, um ein weiteres Beispiel zu nennen, für Stiftungen auch keine aus einem vertraglichen Umfeld heraus entstehende Verbindlichkeit, die zwingend zu bedienen wäre, wie das bei Versicherungsgesellschaften der Fall ist. Denn das deutsche Stiftungsrecht schreibt hier ansässigen Stiftungen lediglich eine zeitnahe Mittelverwendung vor, hinsichtlich der Höhe der jährlich auszuschüttenden Fördermittel gibt es keine Vorgaben.

Die für Stiftungen geltenden Regularien scheinen im Vergleich zu den für andere Anleger geltenden Vorschriften freier zu sein. Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn das Kapital einer Stiftung ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Noch immer wird diskutiert, ob damit die nominale oder reale Kapitalerhaltung gemeint ist. Dabei scheint die Antwort darauf seit 1985 klar zu sein, weil es in