| Vorwort zur 2. Auflage | 6 |
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| Vorwort zur 1. Auflage | 6 |
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| Inhaltsübersicht | 8 |
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| Inhaltsverzeichnis | 12 |
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| Abkürzungsverzeichnis | 26 |
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| Einleitung | 28 |
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| Für die Thematik wesentliche verfassungstheoretische Begriffsbestimmungen | zum rechtswissenschaftlichen Begriff der Revolution |
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| Wesentliche verfassungstheoretische Begriffsbestimmungen, insbesondere der „ verfassunggebenden Gewalt“ | 34 |
| A. Die Begriffe der „Legalität“, „Legitimität“ und „ Verfassungsänderung“ – und ihre Beziehungen zueinander | 34 |
| B. Die „ verfassunggebende Gewalt“ | 39 |
| Zum Begriff der Revolution aus Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft | 56 |
| A. Einführung in den Revolutionsbegriff – die Unterscheidung zwischen normativem und empirischem Revolutionsbegriff | 56 |
| B. Zur Genese des modernen Revolutionsbegriffs in der Französischen Revolution von 1789 | 58 |
| C. Die Definition der politischen Revolution aus Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft | 62 |
| Die Bewertung der Errichtung der Herrschaftsordnung des „ Dritten Reichs“ als „ legale Revolution“ durch die zeitgenössische Staatsrechtslehre und ihr dogmengeschichtlicher Hintergrund | 87 |
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| Die Weimarer Staatsrechtslehre zur Frage der materiellen Grenzen von Verfassungsänderungen auf Basis der Regelung des Art. 76 WRV | 87 |
| A. Einführung | 87 |
| B. Die zunächst ganz herrschende Meinung der rechtspositivistischen Verfassungsrechtslehre von der unbeschränkten Gestaltungsfreiheit des verfassungsändernden Gesetzgebers | 88 |
| C. Die ab Mitte der 20er Jahre aufkommende Gegenposition | 105 |
| Das Absegnen der Errichtung der nationalsozialistischen Herrschaftsordnung als „ legale Revolution“ durch die zeitgenössische Staatsrechtslehre und die Frage der Schranken der Verfassungsänderung nach Art. 76 WRV | 131 |
| A. Einführung | 131 |
| B. „Legale Revolution“ und „Nationale Revolution“ als Schlüsselbegriffe der nationalsozialistischen Machtergreifung | 132 |
| C. Folgen der nationalsozialistischen Machtergreifung für die Staatsrechtslehre | 139 |
| D. Der Revolutionsbegriff der nationalsozialistischen Staatsrechtslehre im Lichte der allgemeinen rechts- und staatstheoretischen Entwicklung | 144 |
| E. Der „Ernstfall“ – das ErmG als „Grundgesetz“ des „ Dritten Reichs“ und die Frage der materiellen Reichweite des Art. 76 WRV im Spiegel der zeitgenössischen staatsrechtlichen Literatur | 154 |
| F. Die Problematik teilweisen Geltungsverfalls ( wie teilweiser Fortgeltung) von Vorschriften der WRV und die weitere Entwicklung des Legalitätsanspruchs der „ nationalen Revolution“ | 162 |
| G. Fazit | 166 |
| Grenzen und Möglichkeiten verfassungsändernder Rechtsetzung – zur Haltbarkeit des Begriffs der „ legalen Revolution“ | 167 |
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| Das Meinungsspektrum in der bundesrepublikanischen Verfassungsrechtslehre zu den Schranken von Verfassungsänderungen – Art. 79 Abs. 3 GG und die Diskussion um seine Rechtsnatur | 167 |
| A. Einführung | 167 |
| B. Zur verfassungstheoretisch-funktionellen Einordnung von Art. 79 GG durch die bundesrepublikanische Verfassungslehre | 174 |
| C. „Unmöglichkeit“ der in Art. 79 Abs. 3 GG angeordneten Unantastbarkeit oder Überschreitung der „ Gestaltungsbefugnis“ des Verfassunggebers durch Statuierung der Bestandsgarantie? | 180 |
| D. Art. 79 Abs. 3 GG – konstitutive oder deklaratorische Regelung? | 182 |
| E. Zusammenfassung | 204 |
| Die Frage der Schranken von Verfassungsänderungen im Falle „ offener“ Regelungen der Verfassungsänderungskompetenz wie Art. 76 WRV und Art. 78 KRV – aus „ rein verfassungsdogmatischer“ Sicht | 205 |
| A. Einführung | 205 |
| B. Zu Fragen der Methodologie, vor allem dem Stellenwert der „ normativen Absicht“ der verfassunggebenden Gewalt | 208 |
| C. Zur sachlichen Reichweite von Art. 76 WRV – zwischen verfassungspolitischer Flexibilität und demokratischer Legitimität der Verfassung | 223 |
| D. Zur Frage von Schranken der Verfassungsänderungskompetenz gem. Art. 78 KRV | 264 |
| E. Fazit | 271 |
| Normhierarchische Beziehungen der und innerhalb der Verfassung und die Frage der Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst | 273 |
| A. Einführung | 273 |
| B. Die Verfassungsänderungsregelung als eigenständige Rechtserzeugungsnorm und die Frage des Vorrangs der Verfassung gegenüber dem einfachen Gesetz – zur Weimarer Lehre von der einheitlichen Gesetzgebungsgewalt | 274 |
| C. Zur Rangfrage innerhalb der Verfassung, insbesondere zur Stellung der Verfassungsänderungsregelung im Verfassungsgefüge | 278 |
| D. Zur Problematik der Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst – vor dem Hintergrund der in der bundesrepublikanischen Verfassungsrechtslehre zur Revisibilität von Art. 79 GG vertretenen Ansichten | 289 |
| Das Volk als Subjekt der verfassunggebenden Gewaltunter der Geltung der Verfassung – Art. 146 GG (a. F. und n. F.) als intrakonstitutionelle Rechtserzeugungsregelungfür den „pouvoir constituant“? | 320 |
| A. Zur Fragestellung und ihrer verfassungstheoretischen Grundlegung | 320 |
| B. Zum normativen Gehalt von Art. 146 GG a. F. und n. F. | 322 |
| Zu verfassungsdogmatischer Haltbarkeit wie verfassungsgeschichtlicher Realität des Begriffs der „ legalen Revolution“ | 330 |
| A. Einführung | 330 |
| B. Zur Haltbarkeit des Begriffs der „legalen Revolution“ aus verfassungstheoretischer und - dogmatischer Perspektive | 331 |
| C. Die materielle Verfassungswidrigkeit des ErmG und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur als „ scheinlegale Revolution“ | 333 |
| D. Die „friedliche Revolution“ 1989/90 in der DDR als zwar „ legalistische“, doch auch als „ legale“ Revolution? | 338 |
| Zusammenfassung und Schlußbetrachtung | 351 |
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| Literatur- und Quellenverzeichnis | 367 |