Eigentlich ist es sehr einfach. Einfach deshalb, weil selbstverständlich alles geregelt und vorgeschrieben ist: Die Amtssprache in der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch. Denn die Benutzung der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit ist eine gesetzliche Pflicht, damit Bürger und Behörden nicht aneinander vorbeireden. Unabhängig von gewissen Bestrebungen, Deutsch als Amtssprache im Grundgesetz zu verankern, sind die gesetzlichen Bestimmungen bereits jetzt eindeutig. Für die Verwaltungsbehörden des Bundes