: Lars Rüve
: Internationales Arbeitnehmererfinderprivatrecht Die Einzelerfindung und die Gemeinschaftserfindung von Arbeitnehmern im Internationalen Privatrecht Deutschlands, Europas und der Vereinigten Staaten von Amerika
: Herbert Utz Verlag
: 9783831608928
: 1
: CHF 34.80
:
: Handels-, Wirtschaftsrecht
: German
: 281
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Das Internationale Arbeitnehmererfinderprivatrec t ist ein komplexes Spezialgebiet des Rechts des geistigen Eigentums. Das autonome deutsche Internationale Privatrecht, die vereinheitlichte Kollisionsnorm für das Recht auf das europäische Patent in dem Europäischen Patentübereinkommen, die Verordnungen (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) und Nr. 864/2007 (Rom II) des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie die Principles Governing Jurisdiction, Choice of Law, and Judgments in Transnational Disputes des American Law Institute halten allgemeine Regelungen für das auf Arbeitnehmererfindungen anwendbare Recht bereit. Der auf rechtsvergleichender Methode ausgearbeitete Regelungsvorschlag einer selbstständigen Kollisionsnorm für Arbeitnehmererfindungen vereint Parteiautonomie und Arbeitnehmerschutz und stellt spezielle Anforderungen an den Rechtswahlvertrag.
A. Einführung (Seite 1)

Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage, welches nationale Sachrecht anzuwenden ist, wenn ein Arbeitnehmer als Einzelperson oder gemeinsam mit anderen Personen eine Erfindung macht und ein Auslandsbezug vorliegt. Das Ziel steht fest: „die Anknüpfung soll gerecht, billig, zweckmäßig sein.“
Dass der Großteil der Erfindungen nicht mehr von dem privaten Einzelerfinder gemacht wird, sondern von Arbeitnehmern, die gemeinsam technische Neuerungen hervorbringen, hat zutreffend Wunderlich schon 1962 festgestellt: „Das Forschungsteam im Industrielaboratorium hat den Einzelerfinder in der Dachstube abgelöst.“ Dreyfuss spricht in Bezug auf den Einzelerfinder sogar von einer vom Aussterben bedrohten Art. Im Zuge der Globalisierung sind zudem sowohl die Arbeitnehmerstruktur in Deutschland als auch die Forschungsteams weltweit international geworden. Sie arbeiten arbeitsteilig rund um die Uhr im Dreischichtbetrieb in Asien, Europa und Amerika an denselben Projekten. Erscheinungsformen sind dabei grenzüberschreitende innerbetriebliche Gruppenarbeiten, zwischenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungskooperationen sowie gezielte Auftragsforschungen durch selbstständige, unabhängige Einrichtungen. Gemeinschaftserfindungen von Arbeitnehmern mit einer Auslandsberührung sind somit zu einem alltäglichen (Rechts-)Phänomen geworden. Nach Angaben des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) waren im Jahr 2006 allein ca. 87% der ca. 47.000 angemeldeten deutschen Erfindungen Arbeitnehmererfindungen. Dies bestätigt Schätzungen in der deutschen und U.S.-amerikanischen Literatur von 80-90% des Arbeitnehmeranteils an dem gesamten Erfindungsaufkommen.
Vorwort8
Inhalt10
Abkürzungen16
Literatur22
Internetquellen36
A. Einführung40
I. Gang der Untersuchung41
II. Wesen des Internationalen Privatrechts47
B. Einzelerfindung von Arbeitnehmern52
I. Internationales Privatrecht Deutschlands55
II. Recht auf das europäische Patent gemäß Art. 60 Abs. 1 S. 2 EPÜ91
C. Gemeinschaftserfindung von Arbeitnehmern120
I. Rechtsnatur der Gemeinschaftserfindung122
II. Rechtsnatur der Gemeinschaftserfindung von Arbeitnehmern127
III. Internationales Privatrecht Deutschlands137
IV. Recht auf das europäische Patent bei der Gemeinschaftserfindung152
V. Recht auf das Gemeinschaftspatent gemäß Art. 4 Abs. 2 GPVO-E168
VI. Interlokales Kollisionsrecht Deutschlands172
D. Internationale Zuständigkeit und Rechtsverfolgung176
I. Deutsches Internationales Zivilprozessrecht177
II. Europäisches Zivilprozessrecht178
III. Zuständigkeit beim Streit um das Recht auf das europäische Patent180
IV. Durchsetzung des Rechts auf das europäische Patent184
V. Zuständigkeit beim Streit um das Recht auf das Gemeinschaftspatent188
VI. Durchsetzung des Rechts auf das Gemeinschaftspatent189
VII. Zwischenerkenntnis190
E. Einzelerfindung und Miterfindung im U.S.-amerikanischen Recht192
I. Besonderheiten des U.S. Conflict of Laws193
II. U.S.-amerikanisches Erfinderrecht196
III. Rechtsnatur der Einzelerfindung und der Miterfindung206
IV. U.S. Conflict of Laws211
V. Zwischenerkenntnisse zu dem U.S.-amerikanischen Recht242
F. Eigene Würdigung244
I. Grundsatz der Parteiautonomie249
II. Schutz des Schwächeren durch objektive Anknüpfungsmomente253
III. Sicherung der Rechtswahlfreiheit durch Transparenz255
IV. Bedeutung einer Rechtswahl im Tarifvertrag260
V. Eigener Regelungsvorschlag264
G. Zusammenfassung268