Stiftungen in der Praxis Recht, Steuern, Beratung
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Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
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Stiftungen in der Praxis Recht, Steuern, Beratung
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Gabler Verlag
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9783834995124
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2
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CHF 33.40
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Betriebswirtschaft
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German
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270
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DRM
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PC/MAC/eReader/Tablet
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PDF
Jahr für Jahr werden neue Rekordzahlen bei der Stiftungsgründung gemeldet. Dabei machen nicht nur steuerliche Vorteile die Stiftung interessant. Das Werk beschreibt die steuer- und gesellschaftsrechtlichen Vor- und Nachteile von der Gründung bis zur Auflösung.
Zahlreiche Beraterhinweise machen das Werk zu einem unentbehrlichen Fundus der Stiftungsarbeit und Steuerberatung.
RA Klaus Wigand ist Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht. Schon im Spezialreport 2005 der Zeitschrift 'Die Welt' wurde die Kanzlei zur 'Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum' gewählt.
RA Dr. Markus Heuel ist Stiftungsberater im Deutschen Stiftungszentrum und Leiter des Bereichs 'Bildungs- und Sozialstiftungen'. Er ist zudem Dozent an der Deutschen Stiftungsakademie.
RA Dr. Stefan Stolte befasst sich als Leiter Recht und Grundsatzfragen im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft mit dem deutschen und europäischen Stiftungsrecht. Er berät insbesondere Hochschulen bei Stiftungsvorhaben. Zudem ist er Dozent bei der ebs - European Business Academy und der DSA - Deutsche Stiftungsakademie.
Dr. Cordula Haase-Theobald ist Geschäftsführerin der Oppenheim Vermögenstreuhand und berät komplexe Familienvermögen und Stiftungen.
§ 10 Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung
(S. 199-200)
A. Sicherung und Erhaltung des Lebenswerks
In der öffentlichen Wahrnehmung werden Stiftungen vielfach als Weg der Unternehmenssicherung gepriesen. Zu den Vor- und Nachteilen unternehmensverbundener Stiftungen und zu deren Einsatzformen wird auf die nachfolgenden Ausführungen in § 11 verwiesen. Gerade aber auch außerhalb des unternehmerischen Bereichs gewinnen Stiftungen als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung laufend an Bedeutung, wie die Zahl der jährlich neu errichteten Stiftungen zeigt.
Bei der Errichtung einer Stiftung spielen für den Stifter regelmäßig eine Vielzahl von Motiven eine Rolle, abhängig davon, ob eine gemeinnützige Stiftung, eine Familienstiftung oder eine unternehmensverbundene Stiftung errichtet werden soll. Bei allen Stiftungsarten steht jedoch die Sicherung und Erhaltung des Lebenswerks des Stifters im Vordergrund. Bei der unternehmensverbundenen Stiftung soll das durch den Stifter oder schon Generationen vor ihm aufgebaute Familienuternehmen in der Familie, d.h. unter dem Einfluss der Familie oder als Einkommensquelle für die Familie, auf Dauer erhalten bleiben.
Die Stiftungsgründung – sei es als Familienstiftung, als gemeinnützige Stiftung oder als „Doppelstiftung" – soll regelmäßig verhindern, dass mittelfristig durch Verkauf von Beteiligungen der Familieneinfluss schwindet oder gar aufgegeben wird, das Familienunternehmen also über kurz oder lang in (familien-) fremde Hände fällt. Eine ähnliche Motivlage findet man bei Stiftern, die ihre Stiftungen mit anderen – meist wertvollen – Vermögenswerten ausstatten, die sich schon lange im Familienbesitz befinden.
Meist handelt es sich hierbei um Kunstgegenstände oder Kunstsammlungen, um althergebrachten, meist unter Denkmalschutz stehenden Grundbesitz oder Schlösser und andere Güter. Auch hier geht es den Stiftern meist darum, den Familienbesitz vor Zersplitterung und Versilberung zu schützen, die meistens die Folge von Erbauseinandersetzungen im Rahmen der Generationennachfolge und von Pflichtteilsauseinandersetzungen sind. Nicht selten fallen diese Familiengüter auch im Erbfall der Zersplitterung infolge fehlender Liquidität zur Deckung der für die Erbschaftsteuer aufzubringenden Beträge anheim. Aber auch bei den Stiftern, die nicht über „generationenverwurzeltes" Familienvermögen verfügen, sondern sich im Laufe ihres Berufslebens eigenes Vermögen erarbeitet haben, stellt die eigene Stiftung einen Weg zur Sicherung und Erhaltung des eigenen Lebenswerks dar. Meistens wird dieser Weg durch die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung beschritten, da der Stifter seine selbst erarbeitete Lebensleistung in den „Dienst einer guten Sache" stellen und andere hieran teilhaben lassen möchte. Auch hierin sehen viele Stifter eine ideale Möglichkeit ihr Lebenswerk auf Dauer sinnvoll fortsetzen lassen zu können.
Das gilt umsomehr, als viele Stifter zunehmend den Wunsch haben, sich mit einer eigenen Stiftung auch einen eigenen „Erben" zu schaffen. Der Trend hierzu ist ungebrochen – sei es, weil Stifter keine eigenen Abkömmlinge oder andere potenzielle Erben haben, sei es, weil die eigene potenziellen Erben für die Vermögensnachfolge nicht in Betracht kommen, etwa weil sie selbst über genug eigenes Vermögen verfügen und das Erbe des Stifters nicht benötigen, weil sie mit dem Stifter zerstritten sind, oder – und dieses Motiv wird an Bedeutung gewinnen – weil die potenziellen Erben als entfernte Verwandte eine so beträchtliche Erbschaftsteuer zahlen müssten, dass sich der Vermögensinhaber lieber für eine gemeinnützigeWidmung seines Vermögens oder von Teilen dessen entscheidet.
Aber auch bei den Stiftern, die sich für eine eigene Stiftungsgründung ohne große finanzielle Möglichkeiten entschließen und sich mit um so mehr persönlichem Einsatz um ihr (gemeinnütziges) Anliegen in ihrer Stiftung kümmern, Spenden sammeln und gezielt eigene gemeinnützige Projektarbeit gestalten, ist die Stiftungsgründung ein Schritt zur Vollendung und Sicherung ihres Lebenswerks, das hier vor allem durch den persönlichen Einsatz des Stifters geprägt ist.
Vorwort
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Inhaltsübersicht
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Abkürzungsverzeichnis
16
Literat