: Johann Mutschmann, Fritz Stimmelmayr
: Taschenbuch der Wasserversorgung
: Vieweg+Teubner (GWV)
: 9783834890795
: 14
: CHF 70.00
:
: Bau- und Umwelttechnik
: German
: 926
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Auch die 14. Auflage wird dem gerecht, was die Fachzeitschrift GWF Wasser - Abwasser über die 13. Auflage geschrieben hat: 'Dass ein so umfangreiches Handbuch, das eine praktisch vollständige Darstellung aller Bereiche der Wasserversorgung gibt, zugleich mit hoher Aktualität herausgebracht wird, ist besonders hervorzuheben. [ ] Dem Autorenteam ist für seine hervorragende Leistung volle Anerkennung auszusprechen. [ ] Das Taschenbuch ist ... erneut das umfassende und übersichtliche Standardwerk der Wasserversorgung - für alle diejenigen, die im Studium und im Beruf mit Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung sowie mit Verwaltungsaufgaben befasst sind.'
Die Themen werden in gewohnter Weise übersichtlich dargestellt. Alle Kapitel sind aktualisiert, die nationale und internationale Normung sowie Gesetzgebung wurde berücksichtigt. Der 'Mutschmann/Stimmelmayr' ist seit 50 Jahren ein MUSS als Nachschlagewerk für den Praktiker und als Lehrbuch für das (Selbst-)Studium.

Das Autorenteam setzt sich aus anerkannten Fachleuten zusammen, die das Werk von Dipl.-Ing. Johann Mutschmann und Dipl.-Ing. Fritz Stimmelmayr fortführen:

Werner Knaus, Werkleiter der Bayerischen Rieswasserversorgung, Nördlingen
Dipl.-Ing. Karl Heinz Köhler, Baudirektor im Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, München
Dr.-Ing. Gerhard Merkl, Ltd. Akad. Direktor a.D., PD an der TU München
Dipl.-Ing. Erwin Preininger (Schriftleitung), Ltd. Baudirektor a.D. im Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, München
Dipl.-Ing. Joachim Rautenberg, Betriebsleiter der Fernwasserversorgung Franken, Uffenheim
Professor Dr.-Ing. Reinhard Weigelt, Fachhochschule München
Dipl.-Ing. Matthias Weiß, stellvertr. Technischer Geschäftsführer der Bodensee-Wasserversorgung, Stuttgart

8. Brandschutz (S. 715-716)

bearbeitet von Dipl.-Ing. Joachim Rautenberg DVGW-Regelwerk, DIN-Normen, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien siehe Anhang, Kap. 14, S. 865 ff Literatur: siehe S. 723

8.1 Allgemeines

Zentrale Wasserversorgungsanlagen sollen nicht nur der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem und gesundem Trink- sowie Brauchwasser dienen, sondern auch der Brandbekämpfung und damit dem Erhalt von Volksvermögen. Bei Orten von etwa 20 000 Einwohnern an aufwärts spielt der Brandschutz bei der Dimensionierung von Hauptrohrleitungen, Hochbehältern und Maschinenanlagen keine ausschlaggebende Rolle, da in diesen Orten der Löschwasserbedarf bereits von den Stundenspitzen überschritten wird, so dass die Anlagenteile nicht eigens für den Brandschutz ausgelegt werden müssen. Hier kommen also nur zusätzlich noch die Hydranten hinzu und die Vergrößerung der Rohre in untergeordneten Seitensträngen, in denen für die WV ohne Brandschutz nur kleine DN nötig wären. In kleineren Orten jedoch müssen Behälterraum und Rohrnetz besonders auf Bereithalten und Durchfluss des anteiligen Löschwasserbedarfs ausgerichtet werden.

In Orten von etwa 3000 Einwohnern liegt der ausschließlich dem Brandschutz dienende Teil der Anlage bei etwa 30 % der Gesamtbaukosten, wenn man eine Wasserleitung ohne Berücksichtigung des Brandschutzes zum Vergleich heranzieht. Die Bereitstellung und Speicherung der anteiligen Löschwassermengen sowie die Zuführung des Löschwassers zu den Hydranten ist in den Abschnitten Wasserbedarf, Wasserspeicherung und Rohrnetzberechnung behandelt.

8.2 Löschwasserversorgung

Nur mit einer ausreichenden Löschwasserversorgung kann – neben der Beachtung der Vorschriften für den vorbeugenden Brandschutz – ein Löscherfolg durch die Feuerwehren erzielt werden. Die kleinste „taktisch selbstständige" Einheit der Feuerwehr ist die Löschgruppe, bestehend aus einem Gruppenführer und 8 Mann (einschließlich Melder und Maschinist). Im Regelfall werden von den 3 Trupps (Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp) der Löschgruppe beim Brandeinsatz 3 C-Strahlrohre (siehe Abschn. 8.5) eingesetzt, das bedeutet – Mundstück abgeschraubt – einen Löschwasserbedarf von 3·200 = 600 l/min (für 2 h = 72m3). In besonderen Fällen (Brände mit hohem Brandpotential, wie z. B. Holzlagerplätzen, zur Kühlung von Behältern mit brennbaren Gasen und Flüssigkeiten usw.) kann der Löschwasserbedarf der Löschgruppe (Annahme 1 B- und 2 C-Strahlrohre) bis auf 1200 l/min ansteigen.

Zum Einsatz von Wasserwerfern für den Objektschutz bei besonderen Objekten kann darüber hinaus noch ein wesentlich höherer Löschwasserbedarf notwendig werden. Für den Löschwasserbedarf kann davon ausgegangen werden, dass – abgesehen von besonderen Großbränden – die Brandbekämpfung in der Regel innerhalb 2 h abgeschlossen werden kann (die Nachlöscharbeiten mit wesentlich geringerem Löschwasserbedarf können sich noch über einen wesentlich längeren Zeitraum, u. U. sogar mehrere Tage, hinziehen). Beim normalen Brandeinsatz geht man von einer durchschnittlichen „Deckungsbreite" einer Löschgruppe von 30 m aus, d. h. mit den 3 Strahlrohren der Löschgruppe ist eine „Brandfront" (Gebäudefront, Waldfront usw.) von ca. 30m Breite zu beherrschen. Insofern richtet sich der Löschwasserbedarf auch nach Art und Dichte der Bebauung des zu schützenden Gebiets (siehe auch Abschnitt 2.7.4).

Bei der Feuerwehr werden unterschieden – die abhängige Löschwasserversorgung (Wasserversorgung des WVU), – die unabhängige Löschwasserversorgung (offene Gewässer, Brunnen, Behälter usw.). Bei der unabhängigen Löschwasserversorgung ist noch die Unterteilung in „erschöpfliche" (z. B. Behälter, Teiche) und „unerschöpfliche" (z. B. Fluss, See) gebräuchlich. Für eine ausreichende Versorgung mit Löschwasser aus der Wasserversorgungsanlage ist für die Feuerwehr ein Ringleitungssystem wesentlich besser geeignet als das Verästelungssystem. Die Nennweite der Rohrleitungen muss mindestens 100 mm betragen.

Insgesamt ist bei der Auslegung des Rohrnetzes zu beachten, dass bei Entnahme des jeweils anteiligen Löschwasserbedarfs der Druck am einzelnen Hydranten mindestens 1,5 bar (Fließdruck!) betragen muss (sonst Gefahr einer Unterbrechung der Löschwasserversorgung). In normalen WV-Anlagen (in geschlossenen Ortschaften) sollte das Verhältnis der Überflur- zu Unterflurhydranten etwa 1/3 zu 2/3 betragen. In schneereichen Gebieten sollten möglichst ausschließlich Überflurhydranten eingebaut werden. Die Abstände der Hydranten (ca. 140 m offene Bebauung, ca. 120 m geschlossene Wohnbebauung, ca. 100 m Geschäftsstraßen, ca. 80 m Industrie) sollten den örtlichen Verhältnissen angepasst sein, so decken Hydranten im Kreuzungsbereich 4 Straßenstücke ab. Die Hydranten, insbesondere Vor- und Nachteile, sind in Abschnitt 7.3.2.7.5, die Löschwasserteiche und unterirdische Behälter in Abschnitt 6.7 behandelt.
Kapitelübersicht6
Vorwort zur 14. Auflage9
Vorwort zur 2. bis 13. Auflage11
Vorwort zur 1. Auflage11
Inhaltsverzeichnis13
Liste der Abkürzungen43
1. Technische Bezeichnungen43
2. Behörden, Verbände, Unternehmen44
Technik der Wasserversorgung45
1. Aufgaben der Wasserversorgung47
1.1 Wasserwirtschaft und Umweltschutz47
1.2 Lebensmittel Trinkwasser48
1.3 Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung50
1.4 Anforderungen an eine Wasserversorgungsanlage51
1.4.1 Allgemeine Forderungen51
1.4.2 Art der Wasserversorgung51
1.4.3 Einzel- oder Doppelte Wasserversorgungsnetze52
1.4.4 Keine Verbindung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen mit Eigenanlagen53
1.4.5 Fremdwasserbezug54
1.5 Planung einer Wasserversorgungsanlage54