: Peter Fischer, Michael Maronde, Jan A. Schwiers
: Das Auftragsrisiko im Griff Ein Leitfaden zur Risikoanalyse für Bauunternehmer
: Vieweg+Teubner (GWV)
: 9783834891266
: 1
: CHF 27.00
:
: Bau- und Umwelttechnik
: German
: 247
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Bei der Vergabe von Bauleistungen müssen Bauunternehmer Angebote mit verbindlichen Preisen abgeben. Den Zuschlag erhält in vielen Fällen das Unternehmen mit dem günstigsten Angebot. Dieses Angebot ist mit bestimmten Risiken verbunden. Dieses Fachbuch gibt dem Bauunternehmer eine praktische Anleitung und Übersicht zur Risikoanalyse bei Bauprojekten in der Angebots-, Ausführungs- und Gewährleistungsphase. Ein richtiges Risikomanagement hat weiterhin einen direkten Einfluss auf das Rating der Banken, mit einer Bewertung des Unternehmens und der Bereitstellung von Risikokapital. Hier gibt das Buch wertvolle Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung mit Banken. Checklisten am Ende des Buches bieten eine schnelle Einschätzung des Risikos für Bauunternehmer.

Prof. Dr. jur. Peter Fischer ist Seniorpartner der baurechtlich orientierten Anwaltspartnerschaft von Appen, Fischer und Schonebeck und unterrichtet an der Fachhochschule Oldenbrug im Studiengang Baumanagement.

Dipl.-Ing. (FH) Michael Maronde ist tätig im Bereich Auftrags- und Ressourcenmanagement eine großen Unternehmens, das Planungs-, Projektmanagement- und Bauüberwachungsleistungen erbringt.

Dipl.-Ing. (FH) Jan. A. Schwiers ist tätig in einem großen Bauunternehmen mit den Schwerpunkten Bauleitung, kalkulation, Ausschreibung und Vergabe sowie Nachtragsmanagement.
8 Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen (S. 146-147)

8 Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen

Neben dem Sachverhalt von Bedenken und Behinderungen im Bauablauf kommt es in der Praxis regelmäßig zu geänderten und zusätzlichen Leistungen. Diese sind insbesondere im Bautagesbericht festzuhalten, für die Beauftragung dieser Leistung ist das Beschriebene zum Thema Vertretungsvollmacht zu beachten. Die VOB/B unterscheidet generell zwischen geänderten Leistungen (§ 1 Nr. 3 VOB/B i. V. m. § 2 Nr. 5 VOB/B) und zusätzlichen Leistungen (§ 1 Nr. 4 VOB/B i. V. m. § 2 Nr. 6 VOB/B).

8.1 Rechtliche Hinweise

Bei einem VOB-Vertrag hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluß einseitig das Recht unter den Voraussetzungen des § 1 Nr. 3 VOB/B geänderte Leistungen und unter den Voraussetzungen des § 1 Nr. 4 VOB/B zusätzliche Leistungen während der Bauausführung zu beauftragen.

Im Gegensatz dazu ist beim BGB- Werkvertrag eine Leistungsänderung nur in Form einer Vertragsänderung, also mit Zustimmung des Auftragnehmers, möglich, § 311 BGB. Nur in Ausnahmefällen muss der Auftragnehmer aus der Kooperationspflicht91 heraus geänderte oder zusätzliche Leistungen ausführen. Voraussetzung für eine Vergütung ist eine Anordnung des Auftraggebers oder eines von ihm Bevollmächtigten. Die Anordnung ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die der Auftragnehmer sich schriftlich geben lassen sollte. Erteilt nicht der Auftraggeber selbst, sondern ein Dritter, etwa ein Architekt die Anordnung, muss eine Vollmacht vorliegen.

Diese Vollmacht kann sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Bauvertrag ergeben. Diese liegt dann vor, wenn im Vertrag beispielsweise folgende Formulierung enthalten ist: „Der Architekt ist berechtigt, Zusatzleistungen im Auftrag des Auftraggebers zu beauftragen". In den meisten Fällen hat der Architekt keine rechtsgeschäftliche Vollmacht. Auch der Abschluss eines schriftlichen Architektenvertrages beinhaltet nicht die Vollmacht des Architekten, den Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu verpflichten. Wenn der Architekt zusätzliche oder geänderte Leistungen anordnet, muss der Auftragnehmer sich diesen Auftrag vom Auftraggeber bestäti gen lassen. Geschieht dies nicht und stellt sich später heraus, dass der Architekt ohne Vollmacht gehandelt hat, kann dies dazu führen, dass die Zusatzleistungen vom Auftraggeber nicht zu bezahlen sind, insofern sind die Ausführungen unter Kapital 7.6 besonders zu beachten.

Eine Änderung des Bauentwurfes nach § 1 Nr. 3 VOB/B ist gegeben, wenn die dem Bauvertrag zugrunde gelegten Pläne, Zeichnungen oder sonstige Vertragsbestandteile nach Abschluss des Bauvertrages auf Anordnung des Auftraggebers umgestaltet werden, ohne dass sich daraus eine völlig neuartige Leistung ergibt. Das Recht zur Änderung des Bauentwurfes geht sehr weit und ist nur dadurch eingeschränkt, dass die geänderte Bauleistung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. die Baugenehmigung oder gegen Unfallverhütungsvorschriften verstößt. Begrenzt ist das Recht auch dadurch, dass der Betrieb des Auftraggebers auf die Änderung eingerichtet sein muss.

Beispiel Von einem Tischler, der eine Holztreppe in ein Gebäude einbauen soll, kann nicht verlangt werden, dass er stattdessen eine Metalltreppe erstellt. Die neue Vergütung für die geänderte Leistung ist in § 2 Nr. 5 VOB/B geregelt. Dabei ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. Grundlage für die Berechnung des neuen Preises ist die dem Vertrag zugrunde liegende Kalkulation. Der Auftragnehmer kann also seinen Preis in diesen Fällen nicht aufbessern.
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Teil A Grundlagen Risikomanagement13
1 Einleitung14
2 Hintergründe16
2.1 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich16
2.2 Basel II17
2.3 DIN IEC 62198 – Risikomanagement für Projekte18
3 Begriffsbestimmungen19
Teil B Phase der Anfragebewertung - Risikopotentialanalyse -21
1 Zielsetzung22
2 Die Bewertung einer Anfrage24
2.1 Die Strukturierung nach Risikobereichen24
2.2 Die Gewichtung der Risiken25
2.3 Das Formular „Risikopotentialanalyse“27
2.4 Erläuterungen zum Formular „Risikopotentialanalyse“28
2.4.1 Die ersten Eintragungen28
2.4.2 Die Bewertungsfaktoren28
2.4.3 Die Eingabe der Bewertung30
2.4.4 Die Ermittlung der Risikoklasse des Projektes30
2.5 Die weitere Bearbeitung der Anfrage32
Teil C Phase der Angebotserstellung – Projektrisiken in der Angebotsphase –33
1 Zielsetzung34
2 Projektpriorität und Bearbeitungsintensität34
2.1 Zuständigkeit und Verantwortung im Unternehmen35
3 Grundlagen Risikoidentifikation und Risikosteuerung37
3.1 Risikoidentifikation37
3.2 Risikosteuerung38
3.2.1 Der grundlegende Konflikt38
3.2.2 Ansätze der Risikosteuerung39
4 Die projektspezifische Risikoidentifikation und Risikosteuerung41
4.1 Risikoidentifikation und Risikosteuerung für die Risikogruppe 143
4.1.1 Grundlegender Aufbau der Checklisten für die Risikogruppe 144
4.1.2 Varianten der Risikosteuerung für die Risikogruppe 148
4.1.2.1 Ausschluss / Konkretisierung48
4.1.2.2 Risikozuschlag im Einheitspreis50
4.1.2.3 Konkrete Abbildung der Risikozuschläge in der Kalkulation54
4.1.2.4 Die explizite Prüfung und Kalkulation der Gemeinkosten der Baustelle58
4.1.2.5 Weiche Risiken - Indirekte Bewertung67
4.1.2.6 Das Formular zur Risikoanalyse für die Risikogruppe 168
4.2 Risikoidentifikation und Risikosteuerung für die Risikogruppe 269
4.2.1 Grundlegender Aufbau der Formulare für die Risikogruppe 270
4.2.1.1 Die Bewertung der Risiken71
4.2.1.2 Die Ermittlung der Risikoklasse eines Risikobereiches73
4.2.2 Die Formulare für die Risikoanalyse der Risikogruppe 274
4.2.2.1 Der Risikobereich – Wirtschaftliche Risiken74
4.2.2.2 ABC-Analyse - Bauvolumen81
4.2.2.3 Der Risikobereich – Terminliche Risiken85
4.2.2.4 Der Risikobereich – Vertragliche Risiken89
4.3 Risikoendbetrachtung in der Angebotsphase102
4.3.1 Häufigste Reaktion und Risikophilosophie103
4.3.2 Die Ermittlung der vorläufigen Angebotssumme unter Beachtung der Risiken105
4.3.2.1 Der Risikoanteil aus der Risikogruppe 1105
4.3.2.2 Ergänzender Hinweis zur Abbildung der Herstellkosten107
4.3.2.3 Der Risikoanteil aus der Risikogruppe 2107
4.3.2.4 Die vorläufige risikoadäquate Angebotssumme110
4.3.3 Die Ermittlung der endgültigen Angebotssumme unter Beachtung unternehmerischer Zwänge112
4.3.3.1 Erläuterung der präventiven Risikokompensation115
4.3.3.2 Das Verfahren der präventiven Risikokompensation116
4.3.3.3 Abschluss der Risikoendbetrachtung – Festlegung der endgültigen Angebotssumme120
4.3.4 Der Ausnahmefall – Geplante Unterdeckung123
4.4 Verantwortung der Führungsebenen125
4.5 Die Verhandlung des Angebotspreises125
4.6 Risiko und Chance126
5 Teilfazit und Ausblick128
Teil D Phase der Ausführung – Projektrisiken in der Ausführungsphase –131
1 Zielsetzung132
2 Ausführungsfristen und Vertragsstrafe133
2.1 Ausführungsfrist, § 5 VOB/B133
2.2 Vertragsstrafe, § 11 VOB/B134
3 Bautagesbericht136
4 Stundenlohnarbeiten141
5 Sicherheit nach § 648a BGB144
6 Vertretung und Vollmacht146
7 Bedenken und Behinderung149
7.1 Bedenkenanmeldung und Gewährleistungsbefreiung150
7.2 Behinderung der Bauleistung153
7.2.1 Gründe einer Behinderung154
7.2.2 Fristverlängerung aufgrund einer Behinderung156
7.2.3 Schadensersatzansprüche aufgrund von Behinderungen157
8 Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen159
8.1 Rechtliche Hinweise159
8.2 Nachtragsanregungen162
9 Baustellencontrolling163
9.1 Die Formulare des Baustellencontrollings165
9.2 Arbeiten mit dem Baustellencontrolling166
9.2.1 Erstellen der Arbeitskalkulation166
9.2.2 Regelmäßige Ergebnisprognose171
9.2.3 Leistungsstand zum Stichtag176
9.3 Soll–Ist–Vergleich177
9.4 Abschluss Baustellencontrolling178
10 Abrechnung und Zahlung179
10.1 Prüfbare Rechnungen180
10.2 Prüfbares Aufmaß183
10.3 Skontoerträge184
10.4 Verspätete Zahlung, Arbeitseinstellung und Kündigung185