Auslegung der International Financial Reporting Standards am Bilanzierungsobjekt Softwareentwicklung
:
Stefan Schneider
:
Auslegung der International Financial Reporting Standards am Bilanzierungsobjekt Softwareentwicklung
:
DUV Deutscher Universitäts-Verlag
:
9783835090392
:
1
:
CHF 48.00
:
:
Betriebswirtschaft
:
German
:
441
:
DRM
:
PC/MAC/eReader/Tablet
:
PDF
Stefan Schneider zeigt, dass aufgrund des evidenten methodischen Unterschieds der Aktivierungskonzeptionen beider Bilanzierungsregeln die Auslegung der IFRS unter Heranziehung der US-GAAP beim Bilanzierungsobjekt Softwareentwicklung abzulehnen ist. Stattdessen präsentiert er eine originäre Auslegung des IAS 38, der die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte regelt.
Dr. Stefan Schneider promovierte bei Prof. Dr. Ralf Michael Ebeling am Lehrstuhl Wirtschaftsprüfung und externes Rechnungswesen der Universität Halle-Wittenberg. Er ist Prüfungsleiter im Bereich 'Audit Commercial Clients' bei der KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft, Aktiengesellschaft, in Leipzig.
2. Vergleich der Rechnungslegungskonzeptionen der International Financial Reporting Standards und der United States-Generally Accepted Accounting Principles
(S. 11)
2.1 Darstellung und Vergleich des Systemumfeldes
2.1.1 Begriff und Entstehung der International Financial Reporting Standards und der United States-Generally Accepted Accounting Principles
2.1.1.1 International Financial Reporting Standards
2.1.1.1.1 Rechtssystematische Einordnung und Rechtsqualität
Mit der Rechnungslegung legen die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens gegenüber den Eigentümern „[...] Rechenschaft [ab] über abgewickelte und laufende Geschäfte durch Übermittlung nachprüfbarer Informationen [...]". Rechnungslegung ist fester Bestandteil des Wirtschaftssystems und ein Element der gesellschaftlichen Ordnung. Besonders geprägt ist die Rechnungslegung durch das jeweilige Rechtssystem. Anders als die unmittelbar im Anschluss diskutierten US-GAAP lassen sich die International Financial Reporting Standards nicht in ein länderspezifisches Rechtssystem einordnen.
Die IFRS sind vielmehr das Ergebnis eines Konsenses der Mitglieder des IASB und Rechnungslegungsinteressierter, die maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung ausüben. Auch wenn die IFRS als prinzipienbasierte Rechnungslegung bezeichnet werden, sind sie dennoch der angelsächsischen Rechnungslegungsphilosophie zuzuordnen. Rechtsqualität können die IFRS nur durch geeignete Maßnahmen der Mitglieder des IASB erlangen, welche eine Verpflichtung eingegangen sind, sich nach besten Kräften zu bemühen:
• die normengerechte Anwendung der IFRS in ihren Einflussgebieten sicherzustellen und die normengerechte Anwendung anzugeben,
• auf gesetzgebende Organe und private Standardgeber in ihren Ländern einzuwirken, dass die Abschlüsse in allen wesentlichen Aussagen mit den IFRS übereinstimmen müssen,
• Börsenaufsichtsorgane und Unternehmen zu überzeugen, dass veröffentlichte Abschlüsse in allen wesentlichen Aussagen mit den IFRS übereinstimmen,
• sicherzustellen, dass sich die jeweiligen Abschlussprüfer selbst davon überzeugen, dass die geprüften Abschlüsse im Wesentlichen den IFRS entsprechen sowie
• die Akzeptanz und Einhaltung der IFRS weltweit zu fordern.
Die Relativierung der Verpflichtungen der Mitglieder durch ein „Bemühen nach besten Kräften" implementiert in dieser Form noch keine Infrastruktur zur Durchsetzung der Anwendung der IFRS über den verlängerten Arm der Mitglieder. In einigen Ländern haben die IFRS jedoch durch die Legislative den Status gesetzlicher Rechnungslegungsnormen erreicht. In der Europäischen Union besitzen die IFRS derzeit noch keine Gesetzesqualität.
Im Zuge der Umsetzung der Rechnungslegungsstrategie der Europäischen Union wurden jedoch mit der bereits in der Einleitung angesprochenen Verordnung die IFRS zumindest an Kapitalmärkten der Europäischen Union ab dem Jahre 2005 für verbindlich erklärt. Hinsichtlich der Abschlüsse von nicht an Kapitalmärkten gelisteten Unternehmen kann die EU-Verordnung als Grundsatz oder als Wahlrecht in nationales Recht transformiert werden und die Gesetzesqualität hinsichtlich der Anwendung der IFRS wäre auch außerhalb der Kapitalmärkte manifestiert.
2.1.1.1.2 Definition und Abgrenzung des Begriffes International Financial Reporting Standards
Im Regelwerk der International Financial Reporting Standards fehlt es an einer expliziten Legaldefinition, was IFRS sind. Der Umfang der IFRS lasst sich jedoch mittels positiver Abgrenzung zumindest aus dem Vorwort („Preface") ableiten. Demnach sind International Financial Reporting Standards beziehungsweise International Accounting Standards all das, was der IASB als solche verkündet. Weiter konkretisiert wird der Umfang der IFRS im IAS 866. Ähnlich dem „House of GAAP" lassen sich die Quellen der Rechnungslegungsregeln des IASB in ein „House of IFRS" einordnen.
Zur Verpflichtungsebene zahlen demzufolge ausschließlich die verabschiedeten IAS beziehungsweise zukünftig die IFRS und die Interpretationen des Standing Interpretation Committee (SIC) beziehungsweise des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC).
Geleitwort
6
Vorwort
8
Inhaltsverzeichnis
10
Tabellenverzeichnis
26
Abbildungsverzeichnis
28
Abkürzungsverzeichnis
30
Symbolverzeichnis
36
1. Einleitung
37
1.1 Problemstellung
37
1.2 Ziele der Arbeit
41
1.3 Aufbau der Arbeit
43
2. Vergleich der Rechnungslegungskonzeptionen der International Financial Reporting Standards und der United States-Generally Accepted Accounting Principles
47
2.1 Darstellung und Vergleich des Systemumfeldes
47
2.2 Darstellung und Vergleich der relevanten Systemelemente
61
2.3 Ergebnis
90
3. Empirische Evidenz für die Relevanz des Geschäftsmodells Softwareentwicklung und -absatz
94
3.1 Definition und Abgrenzung der Begriffe
94
3.2 Empirische Evidenz für die Relevanz des Geschäftsmodells Softwareentwicklung und -absatz
99
3.3 Ergebnis
106
4. Analyse relevanter Grundlagen der Softwareentwicklung zur Ableitung des Bilanzierungsobjektes
108
4.1 Analyse relevanter entwicklungstechnischer Grundlagen
108
4.2 Analyse relevanter urheberrechtlicher Grundlagen
158
4.3 Ableitung eines modellhaft konfigurierten Bilanzierungsobjektes Softwareentwicklung
175
5. Auslegung der International Financial Reporting Standards am Bilanzierungsobjekt Softwareentwicklung
179
5.1 Auslegungsmöglichkeiten und Auslegungsbedürftigkeit der International Financial Reporting Standards
179
5.2 Systematisierung der Abbildung des Bilanzierungsobjektes Softwareentwicklung nach International Financial Reporting Standards und United States-Generally Accepted Accounting Principles
186
5.3 Konkretisierung der Abbildung des Bilanzierungsobjektes „Softwareentwicklung
186
208
186
5.4 Auslegung des International Accounting Standard 38 zur Abbildung des Bilanzierungsobjektes Softwareentwicklung unter Heranziehung von Financial Accounting Standard 86
215
5.5 Alternative Auslegung des International Accounting Standard 38 zur Abbildung des Bilanzierungsobjektes Softwareentwicklung
221
5.6 Spezifische Fragen
246
5.7 Ergebnis
260
6. Empirische Analyse
263
6.1 Untersuchungsgegenstand
263
6.2 Untersuchungsaufbau
274
6.3 Auswertung der empirischen Analyse
277
6.4 Ergebnis
296
7. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
298
7.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
298
7.2 Ausblick
300
Anhang 1: Klassifikation von Computersoftware
303
Anhang 2: Vorgehensmodelle der Softwareentwicklung
304
Anhang 3: Vergleichende Darstellung der Aktivierungsregeln des FAS 86 und des SOP 98-1
308
Anhang 4: Bilanzierungspraxis am Neuen Markt im Vergleich
309
Anhang 5: Definition analytischer Kennzahlen
311
Anhang 6: Legende zur Analyse der Rechnungslegung nach IFRS und USGAAP
312
Anhang 7: Empirische Auswertung der Abschlüsse der Unternehmen des Untersuchungsgegenstands
313
Literaturverzeichnis
413
Rechtsquellenverzeichnis
445
Verzeichnis der Geschäftsberichte
447